Klimaanlage selbst Einbauen Illegal? Vorschriftenwirwarr

Diskutiere Klimaanlage selbst Einbauen Illegal? Vorschriftenwirwarr im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich wollte mir eine Split-Klimaanlage anschaffen und diese selbst einbauen. Überall im Netz finde ich aber nur Hinweise, dass dies...

  1. #1 Aphyosemion, 11.04.2022
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    Hallo,

    ich wollte mir eine Split-Klimaanlage anschaffen und diese selbst einbauen.

    Überall im Netz finde ich aber nur Hinweise, dass dies ausschliesslich eine Fachfirma machen darf und sonst hohe Bußgelder drohen.

    Nun meine Frage:
    Welche Vorschriften besagen genau dies, dass es mir als Privatmann verboten ist?
    Bin leider nicht fündig geworden

    schöne Grüße,
     
  2. #2 simon84, 11.04.2022
    simon84

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    Moderator

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    § 10 ChemKlimaschutzV - Einzelnorm



    Bis zu 50.000 Euro Geldbuße für die OWi:

    (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Chemikaliengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig


    […]


    5.
    entgegen § 5 Abs. 1 Satz 1 oder § 6 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, eine dort genannte Tätigkeit durchführt,
     
  3. ynnus

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    Soweit mir bekannt ist, ist der Einbau selbst nicht strafbar, aber die Inbetriebnahme bzw. das Hantieren mit dem Kältemittel. Ob es jetzt das exakt die Handlung ist, die Ventile zu öffnen und die Kältemittel-Leitungen damit zu befüllen, oder bereits das anschließen der Leitungen ohne Öffnen der Ventile kann ich nicht sagen.
    Das Inbetriebnehmen müsste aber eine zertifizierte Fachfirma machen. Allerdings dürfte es schwierig werden, eine Firma zu finden, die eine fremd-installierte Anlage in Betrieb nimmt. Denn den korrekten Betrieb muss sie ja im Zweifel gewährleisten, ohne die Installation selbst überwacht zu haben.

    Auch ist zu beachten, dass Split-Innengeräte in der Regel mit Stickstoff befüllt sind. Das Kühlmittel ist im Außengerät. Die Fachfirma pumpt den Stickstoff ab, erzeugt ein Vakuum und lässt dann das Kältemittel einfließen. Wenn man das selbst machen wollte muss man erstmal den Stickstoff raus bekommen. Ist also nicht ganz so trivial. Etliche Shops werben damit, dass die Anlage vorbefüllt ist etc, aber in der Regel ist damit nur das Außengerät gemeint. Das Innengerät ist nur in seltenen Fällen (wenn explizit mit "Vakuum" geworben wird) entleert und vorbereitet, dass man es selbst anschließen "könnte" (nicht darf!).
     
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  4. #4 simon84, 11.04.2022
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    Steht doch wortwörtlich in der ChemKlimaschutzV und der EU Verordnung 517/2014:

    Unter „Installation“ verstehe ich auch den Einbau sonst würde da nur Inbetriebnahme oder befüllung stehen

    10 Absatz 1 Buchstabe a bis c der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 aufgeführte Tätigkeit


    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32014R0517&rid=1

    Artikel 10
    Ausbildung und Zertifizierung
    (1) Die Mitgliedstaaten stellen auf der Grundlage der Mindestanforderungen gemäß Absatz 5 Zertifizierungsprogram me, einschließlich Bewertungsverfahren, auf oder passen diese an. Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Ausbildungs maßnahmen für natürliche Personen zur Verfügung stehen, die folgende Tätigkeiten ausführen:
    a) Installation, Wartung, Instandhaltung, Reparatur oder Stilllegung der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis f aufgeführten Einrichtungen
    b) Dichtheitskontrollen der in Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a bis e aufgeführten Einrichtungen gemäß Artikel 4 Absatz 1;
    c) Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen gemäß Artikel 8 Absatz 1.
     
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  5. #5 nordanney, 11.04.2022
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    Such Dir über einschlägige Portale einen Installateur, mit dem Du die Arbeiten zusammen ausführst. Denn rechtlich alleine darfst Du es nicht (s.o.), Hilfsarbeiten sollten aber nicht verboten sein...
     
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  6. KlimaN

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    Hallo Simon84,
    zu deinem Beitrag habe ich eine Nachfrage:

    Im ersten Beitrag von dir ist eine Textstelle (...entgegen § 5....) die finde ich nicht in der Volltextsuche in dem Gesetz. Ggf hat sich hier etwas geändert?

    Bei diesem Link wird erläutert wie die Verordnung 517/2014 in deutsches Recht umgesetzt wurde in Bezug auf die Bußgelder:
    circabc.europa.eu/sd/a/14c2f793-fc37-46a0-9465-1b5081c39f4a/DE%20v1.pdf
    Diese richten sich nach §23 und §26 (1) Nummer 10 ChemG..

    Dort ist unter 4b der Begriff "entleert" zu finden und bezieht sich auf Anhang III der 517/2014. In Anhang III finden sich Klimaanlagen mit einem Kühlmittel mit einem hohen GWP (über 2500). Klimaanlagen mit einem Kühlmittel mit einem GWP von über 2500 dürfen also nicht "entleert" werden (wenn man hier überhaupt von "entleeren" sprechen kann wenn man das Kühlmittel der Außeneinheit in das geschlossene System entlässt. Die üblichen Kühlmittel R410A mit einem GWP von 2088 und R32 von 675 liegen unter dieser Grenze. Eine neue niedrigere Grenze kommt erst 2025 mit 750, dann fällt R410A also weg und nur noch R32 ist erlaubt.

    Hast du in der aktuellen Fassung des ChemG, Verordnung (EU) Nr. 517/2014 oder einer anderen Verordnung etwas gefunden was die Montage oder Inbetriebnahme einer Klimaanlage mit R410A oder R32 aktuell unter Bußgeld stellt? Ich bin bisher nicht fündig geworden. Wie oben berichtet gibt es immer die Verweise der Klimaanlagenspezialisten die Ihre Arbeit mit "sonst drohen hohe Bußgelder" bewerben, aber ich finde nichts dazu. Evtl kannst du hier weiterhelfen.

    Schöne Grüße
    Natan
     
  7. #7 simon84, 26.06.2022
    simon84

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    Hallo Natan,

    der paragraph 5 ist bei mir einwandfrei sichtbar

    § 5 ChemKlimaschutzV - Einzelnorm

    eine Einschränkung auf bestimmte kältemittel ist für mich nicht sichtbar
     
  8. KlimaN

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    Danke Simon für die schnelle Rückmeldung. Den Umweg über die externe ChemKlimaschutzV hatte ich nicht gemacht, ich bin im ChemG geblieben. Über die ChemKlimaschutzV ist tatsächlich ein Bußgeld von bis zu 50.000€ möglich bei der Installation von ortsfesten Klimageräten (Mono-Split und Mutisplit). Des Weiteren ist zu beachten das ein Bussgeld von 50.000€ verhängt werden kann wenn eine einzelne Klimaanlage 12kw Nennkühlleistung übersteigt und eine Inspektion nicht alle 10 Jahre durch einen Fachbetrieb durchgeführt wird. Mehrere voneinander getrennte Klimaanlagen im selben Gebäude gelten als getrennte Anlagen und werden nicht bei der Nennkühlleistung addiert.

    Bis zu 50.000€ Bußgeld ist eine Selbstinstallation nicht wert (meiner Meinung nach). Wer Klimaanlagen fachlich selber aufbauen kann, der kann sich ALLE Produkte bei EINEM Onlineshop (günstiger als beim Klimaexperten) bestellen und auch in diesem Onlineshop eine Inbetriebnahme für die dort gekauften Produkte dazu buchen. Bei einer Mitsubishi Multisplitanlage mit zwei Innengeräten (25+35) ergibt das gegenüber der reinen Selbstinstallation und dem Kauf bei unterschiedlichen Shops zum jeweils besten Preis ein Preisunterschied von 3.591€-2.271= 1.320€. Wie ich mich jetzt kurz eingelesen habe (bitte um weitere Informationen wenn sich heir einer auskennt) fördert die BAFA auch Luft/Luft Wärmepumpen (klimaanlagen) zB Mitsubishi MXZ-2F53VF) und alle Split-Klimaanlagen mit einer Heizeffizienz von mindestens A++. Ich habe was gelesen von 35% Zuschuss, was dann bei o.g. Rechnung -1256,85€ ausmachen würde, wo die Mehrkosten dann zum Schluss nur 63,15€ betragen würden zu der Selbstmontage zum besten Preis.

    Bitte hier alle die sich mit dieser BAFA-Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen (Klimaanlagen) über die BAFA auskennen um weitergehende Informationen, Erfahrungen, Tipps und Links. Danke euch.
     
  9. mwyraz

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    Spannender Weise gibt es Firmen, die explizit damit weben, dass _kein_ Fähigkeitsnachweis als Klimatechniker für den Einbau notwendig ist (https eu.airton.shop/de/) - die weben sogar damit, dass man ohne den Tätigkeitsnachweis als Monteur tätig werden kann. Hat jemand eine Idee, wie das mit o.g. Normen in Einklang zu bekommen ist?

    Ich habe auch einige Berichte gefunden, dass in anderen Ländern (China, Indien) bereits Anlagen ohne fluorierte Kältemittel zum Standard gehören. Diese könnte ja wiederum hierzulande von jedermann eingebaut werden - solche Geräte sucht man aber hier vergebens :-(
     
  10. KlimaN

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    In Deutschland ist es nicht im Einklang mit den Gesetzen/verordnungen zu bekommen. Meines Wissens nach und wie oben dargestellt, ist nicht das europäische Gesetzt hier das Problem, sondern die deutsche ChemKlimaschutzV. Damit hat Frankreich und der genannte Shop nichts zu tun. Was dort erlaubt ist, ist hier verboten. Selbst bei Klick-Lösungen wie Quick-Connect. Bis die Gesetzgeber merken das es einfache Lösungen gibt und dies sich auch in den Gesetzten niederschlägt, sind wir alle in Rente.
     
  11. ynnus

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    Wenn du dir mal anschaust, wer dort aktuell "Monteur" ist (da gibt's diese Google-Map mit Standorten) dann sind das alles orte in Frankreich. Da gibt's keine Monteure in Deutschland. Das wird auch so seine Gründe haben, weil es eben rechtlich hier nicht zulässig ist und in Frankreich womöglich andere Bestimmungen gibt.
     
  12. #12 klopsesser, 14.07.2022
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    Wie ist das denn mit diesen Splitanlagen, die eine Schnellkupplung haben? Da wird ja im Prinzip nichts installiert.
     
  13. ynnus

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    Doch, natürlich. Die Leitungen werden vom Außengerät ans Innengerät verbunden. Was daran ist "keine Installation"? Am Ende wird das Ventil geöffnet und Kühlmittel fließt vom Außengerät ins Innengerät.
    Die meisten dieser Quickconnect-Leitungen sind auch nicht befüllt sondern vakuumiert. Das Innengerät ist in der Regel mit Stickstoff gefüllt und muss evakuiert werden. Selbst wenn es wirklich vom Hersteller evakuiert wäre ändert das nichts an der Tatsache, dass man mit Leitungen und Kühlmittel hantiert und das eben als nicht zertifizierter Fachmann in Deutschland nicht darf.
     
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  14. #14 madraxx, 22.08.2022
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    #Sehr spannender Beitrag.
    Meine Anlage soll in ein mobiles Tiny House. Ich könnte das Haus also anhängen und rüber nach Österreich oder Frankreich fahren. Da gibt es das ChemklimagesetzV ja nicht. Wenn ich das dort dokumentiere, dürfte das doch passen? Da ich Elektrikr bin, darf ich das dann normal an den Strom anschließen.

    Ist dies Variante möglich ohne Bußgeld zu riskiren?

    Danke euch.
    Mad
     
  15. #15 simon84, 22.08.2022
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    @madraxx in Frankreich ist das sehr ähnlich geregelt

    Nur mal beispielhaft:

    https://www.legifrance.gouv.fr/codes/id/LEGISCTA000031790675/2015-12-31

    In Österreich gilt die KAV

    https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/mechatroniker/FGase.pdf


    Wie die Strafe in Österreich und Frankreich ermittelt wird und wie die Höchstsätze sind kann ich nicht sagen.

    ob du Strafe zahlen musst hängt davon ab ob du erwischt wirst. Wenn du keine Rechnung oder sonstiges von einer zertifizierten fachfirma vorlegen kannst bist du dran
     
  16. #16 madraxx, 22.08.2022
    madraxx

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    Danke dir!!! ,

    gut das ich gefragt habe... ich mache gleich ein Video und dann habe ich das wenigstens inhaltlich richtig.
     
  17. #17 doofchen, 14.02.2024
    doofchen

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    Moin, die Bestimmungen sind EU-Bestimmungen und gelten mithin EU-weit gleich.
    Ein Zertifikatsinhaber "hat an der Vorbereitung zur Sachkundeprüfung .... (EG) Nr. 2015/2067 der Europäischen Kommission teilgenommen und die Prüfung erfolgreich abgelegt". So steht es auf dem Zertifikat.

    Der darf also EU-weit tätig sein, wie es vorgegeben ist und gelehrt wird.
    Bei dem wirklich vielen rechlichen Zeug und den Berechtigungen und Pflichten geht es im Kern um Kenntnisse von Treibhausgasen etc, von denen man den sicheren Umgang damit beherrschen muss, was genau geprüft wird. Dazu gehören insbesondere auch die Leitungsverbindungen (Bördelungen, Lötungen (ausschließlich hartlöten)), Biegeradien von Cu-Rohr, Drehmomente bei Bördelverbindungen etc., sowie die sichere Befüllung, Entsorgung mit und von solchen Gasen.
    Dabei ist zu bedenken, dass so ein Zertifizierter ja auch große Kälteanlagen, Wärmepumpen etc. sogar bauen darf, und nicht nur mit quasi fertigen Split-Klima-Modulen bzw. MonoBlock-Wärmepumpen u.ä. zu tun hat. Aber auch bei den Modulen (innen/außen) kommt es sehr auf die Leitungsverlegungen und -verbindungen an. Dabei wird auch mit Drehmomenten und Materialkunde gearbeitet, ist also alles nicht ganz ohne...
    Unter´m Strich ist es tatsächlich so, dass sogar ein zertifizierter immer mit einem halben Fuß im Knast steht, weshalb sich kaum einer auf Selbstbastelwerke einlassen wird, bei denen er nicht die volle Kontrolle hat - zurecht.

    Im Übrigen sind die gerade dabei die Strafmaßnahmen drastisch zu erhöhen. Ich habe was von bis zu sechs Jahren Haft gelesen...
    Gut split also... :bierchen:
     
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