Spundbohlen Nachbar

Diskutiere Spundbohlen Nachbar im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo liebes Forum, wir sind Anfang des Jahres in einen Neubau DHH in der Münchner Kies und Schotterebene gezogen. Jetzt soll das...

  1. #1 Beryllium82, 27.07.2022
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    Hallo liebes Forum,

    wir sind Anfang des Jahres in einen Neubau DHH in der Münchner Kies und Schotterebene gezogen.
    Jetzt soll das Nachbargrundstück bebaut werden. Die Grenzmauer ist nur 4,15m entfernt.
    Der Bauunternehmer kam kürzlich auf uns zu, dass die Spundbohlen zwingend auf unserer Seite der Mauer zu errichten sind. Direkt an die Grenzmauer soll ein Duplexparker für 4 Parteien errichtet werden.
    Dürfen Spundbohlen bei sehr Schotterlastigem Untergrund so nah an das Gebäude gesetzt werden, und als zweite Frage - kann man sich mit dem Hammerschlagsrecht dagegen wehren.

    Ich habe kein Problem damit, dass sie 30cm unser Grundstück betreten müssen, aber sehr wohl gegen so nahe Spundbohlen - so versenkbare Duplexgaragen müssten doch auch ohne baubar sein.

    Herzlichen Dank, falls mir jemand gute Tipps geben kann!
     
  2. #2 hanghaus2000, 27.07.2022
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    Ich kann leider nur Pläne lesen. Ich werde aus dem geschriebenen nicht schlau.

    Aber Spundwände haben auf Deinem GS nichts verloren.

    Spundwandarbeiten im Münchner Boden haben sehr oft negative Folgen fuer die Bebauung in der näheren Umgebung.
     
  3. #3 VollNormal, 27.07.2022
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    Wohl kaum. Das Hammerschlags- sowie das Leiterrecht gestatten im Gegenteil das Betreten des Nachbargrundststücks, um notwendige Arbeiten am eigenen Besitz durchzuführen, die anderweitig nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand durchzuführen wären.
     
  4. #4 Beryllium82, 27.07.2022
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    Entschuldige, das war falsch formuliert.
    Die eigentlichen Fragen waren: gibt es einen Mindestabstand der Spundbohlen in der Münchner Schotterebene zu unserem Haus? Vermutlich nicht gesetzlich, aber eventuell Normen oder Stand der Technik. Knapp 4m kommen mir sehr knapp vor.

    Gibt es eine Alternative zu Spundbohlen für einen Duplexparker? Bzw. kann man den Bauunternehmer zwingen nur den eigentlichen Tiefbau (Keller) abzusichern, und nicht die ganze Grenze?


    (Unser-Haus)<----4,2m---->(Mauer)-(geplanter Duplex)<---ca. 4m--->(geplantes Mehrparteienhaus)

    Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!
     
  5. #5 hanghaus2000, 27.07.2022
    Zuletzt bearbeitet: 27.07.2022
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    Wie gesagt ohne Plan kann man hier nix sagen.

    Wie tief kommt der Doppelparker?

    Wie hoch steht das Grundwasser?

    Vermutlich kann man die SW bei geringer Tiefe auch ohne zu vibrieren eindrücken. Ansonsten sollte der Unternehmer eben vorbohren. Das ist mMn zumutbar. Frage doch mal den Unternehmer wie der denn die SW einbringen will.
     
  6. #6 VollNormal, 27.07.2022
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    Dein Grundstück und insbesondere die darauf stehenden Gebäude/baulichen Anlagen dürfen nicht gefährdet werden. Solange das gewährleistet ist, darf der Nachbar sein Grundstück ausnützen, also auch bis an die Grenze gehen.

    Ich lese aus dem obigen heraus, dass ihr zum Teil schwierige Bodenverhältnisse habt. Da würde ich mir doch sowohl den Standsicherheitsnachweis für den Verbau als auch das Konzept für die baubegleitende Überwachung des Einflusses auf mein Haus vorlegen lassen.

    Die BG Bau hat in ihrem Baustein C 467 die wichtigsten Dinge, die bei Ausschachtungen in der Nähe von bestehenden Gebäuden zu beachten sind, zusammengefasst:
    Medium

    Das ist mMn in unmittelbarer Nähe zur Nachbarbebauung zwingend erforderlich.
     
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  7. #7 Fabian Weber, 27.07.2022
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    Will er jetzt die Spundwand auf Eurem Grundstück errichten oder nicht?
     
  8. #8 hanghaus2000, 28.07.2022
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    Zeig uns doch mal eine Skizze der Mauer auf der Grenze und wo der Nachbar die Spundwand herstellen will. Nach Deiner Beschreibung wuerde die Mauer in die Baugrube fallen.

    Zur Spundwand gibt es mMn kaum eine günstigere Alternative. Eventuell einen Berliner Verbau. Ob der funktioniert kann nur ein Fachmann vor Ort entscheiden, der Alle Angeben des Baugrundes kennt.
     
  9. #9 petra345, 28.07.2022
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    "Der Bauunternehmer kam kürzlich auf uns zu, dass die Spundbohlen zwingend auf unserer Seite der Mauer zu errichten sind. Direkt an die Grenzmauer soll ein Duplexparker für 4 Parteien errichtet werden."

    Das ist einfach eine unverschämte Frechheit!! udn Lüge.

    Es gibt keinen Anspruch, daß die Spundwand auf eurem Grundstück gebaut werden darf. Er kann jederzeit eine Spundwand auf seinem Baugrundstück errichten. Mehr kann er nicht. Basta!!

    Entweder bleibt die Spundwand später auf eurem Grundstück und stört irgendwann oder die Träger werden gezogen (glaube ich nicht) und euer Boden wird aufgelockert mit nachfolgenden Setzungen etc.

    Hammerschlag und Leitungsrecht haben hier keine Bedeutung!!
    Ich kenne auch Begründungen wie: "Eigentum verpflichtet". Aber eben nicht zur Duldung von Baumaßnahmen auf eurem Gelände.

    Ihr müßt auch keine Verankerung einer Spundwand auf eurem Gelände dulden!
    Soll er doch mit einer Bohrpfahlwand seine Baugrube errichten. Selbst dann wird es kleine Setzungen an eurem Gebäude geben. Aber die sind erträglich.

    DIN 4123 beschreibt einige Maßnahmen und Möglichkeiten. Aber auch Anforderungen an den Bauherrn.
    Er muß einen statischen Nachweis vorlegen, daß euer Gebäude nicht beeinträchtigt wird!!

    Der sollte von einem Prüfingenieur abgesegnet sein. Selbst dann kann das noch ein Freundschaftsnachweis sein. Im Raum München kenne ich einen Dr. Ing in Ismaning, der das ggf. prüfen kann. Ich vermute aber, er ist mehr für Hochbau zuständig.
     
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Thema: Spundbohlen Nachbar
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