Baupreisindex für Wohngebäude - Berechnung

Diskutiere Baupreisindex für Wohngebäude - Berechnung im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ihr Experten, jetzt habe ich mal etwas Kniffiligeres für euch. - Kaufvertrag 500.000 EUR von 03/2021 - Preisgarantiezeitraum wurde bereits...

  1. #1 marcidarci175, 30.07.2022
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    Hallo ihr Experten,

    jetzt habe ich mal etwas Kniffiligeres für euch.
    - Kaufvertrag 500.000 EUR von 03/2021
    - Preisgarantiezeitraum wurde bereits überschritten
    - Fertigstellung ca. 10/2022
    - Laut Vertragsbedingungen kann das Unternehmen verlangen den vereinbarten Gesamtpreis um den Prozentsatz, um den sich die allgemeinen Baukosten seit Vertragsschluss und Errichtung des Gebäudes erhöht haben, anzupassen.

    Preise - Statistisches Bundesamt (destatis.de)

    Jetzt bräuchte ich mal Hilfe bei der Berechnung. Das muss jetzt nicht auf den Heller genau sein. Ich bräuchte nur mal den Rechenweg. Wenn es jetzt nur ein Jahr wäre, wäre die Rechnung ja ganz einfach, da es sich aber um 1,5 Jahre handelt, nehme ich dann den Prozentsatz von dem Halbjahr/Quartal davor noch dazu?

    500.000 + 17,6% + x = 588.000 +x ?

    Klar weiß ich nicht was im Oktober sein wird. Aber wie gesagt, mir geht es nur um den Rechenweg wenn man 1,5 Jahre nach Vertragsabschluss fertigstellt.
    Und noch eine Frage am Rande, ist es üblich, dass dann auch genau dieser Prozentsatz aufgeschlagen wird und auch letztendlich verlangt wird. Es geht hier um ein Fertighausunternehmen. Die Überlegung des Bauherren ist abzuwegen, ob Stornokosten oder Preissteigerung in Kauf zu nehmen.

    Lieben Dank für eure Hilfe
     
  2. BaUT

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    Preisbindung galt bis wann?
    Vertraglich vereinbarter Fertigstellungstermin war wann?
    Wer ist schuld daran, dass nicht termingerecht fertig gestellt wurde?

    Das kommt auf den genauen Vertragstext an.

    Ihr habt offenbar einer Preisanpassungsklausel für den GESAMTPREIS zugestimmt (und nicht nur für die Leistungen, die nach Ablauf der Preisbindung ausgeführt und abgerechnet werden)?

    Rechnung:

    Vertragspreis
    ---------------------------------------------------- x Baupreisindex letztes Quartal 2022 = angepasster Gesamtpreis
    Baupreisindex erstes Quartal 2021
     
  3. #3 marcidarci175, 31.07.2022
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    Richtig, die Preisbindungsklausel betrifft den Gesamtpreis, da wir lediglich die Tiefbauarbeiten abgeschlossen haben müssen, damit die Preisgarantie greift. Das Verschulden ist in diesem Zuge ein anderes Thema, was wahrscheinlich gerichtlich geklärt werden muss. Da wir uns ungern auf einen Rechtsstreit während der Bauphase einlassen wollen, wollen wir vorher abwägen was an Kosten ggf. auf uns zukommen wird.

    Vertragsunterschrift 02.2022
    Fertigstellung 10.2022
    Also angenommen, der Preiskostenindex wird im Quartal 4 2022 mit 20% ausgewiesen, dann muss ich diesen auch ansetzen? Sprich
    500.000x 20% = Mehrkosten zum Fertigstellungstermin von 100.000
    Richtig?

    Wird das in der Praxis dann auch tatsächlich so gehandhabt und in Rechnung gestellt? Oder gibt es da Einschränkungen. Der Vertragstext bezieht sich auf die Gesamtsumme.
     
  4. BaUT

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    Der Preisindex bezieht sich auf ein Basisjahr weshalb du bitte die von mir o.g. Rechnung vollziehst.
     
  5. #5 hanghaus2000, 01.08.2022
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  6. #6 BaUT, 01.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2022
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    Ja, bezogen auf das Basisjahr 2015 !

    Die Preisanpassung von Februar 2022 bis heute läge indes eher bei 147,2 / 138,1 = 1,06
     
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  7. #7 hanghaus2000, 01.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2022
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    @BaUT Ja da hast Du Recht.
    nur Dein Ergebnis ist falsch dargestellt (es ist der Faktor) es sind 6,58% Steigerung von Feb. bis Mai:irre

    Es sind von Feb. 2021 bis Mai 2022 nur 21,8% (147.2/120.8) da reichen dann die 100k Preisanpassung nicht mehr aus. Da fehlen aber noch 6 Monate. Falls die Steigerung so weiter geht sind es dann noch ca. 12% mehr . Da reichen dann die 30% nicht mehr.
     
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  8. BaUT

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    Sorry hab den Tippfehler des TE übernommen! Natürlich Februar 2021!!! Und es ist der Preisanpassungsfaktor nicht die Prozente. Danke für den Hinweis.

    Die Preisanpassung von Februar 2021 bis heute läge bei 147,2 / 120,8 = Preisanpassungsfaktor 1,2185 also Mehrkosten von rd. 21,8%, könnte also bis Herbst tatsächlich die 30%-Marke reißen.
     
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  9. #9 simon84, 01.08.2022
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    Ist das jetzt eine Überraschung, dass beim Bauen alles um mind. 30% teurer geworden ist ?
    Der Index gibt ja auch nicht alle Einzelposten wieder, ist sowieso ein Kompromiss. Manche Sachen sind mehr als 100% teurer geworden - oder gar nicht mehr verfügbar.
     
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  10. #10 hanghaus2000, 01.08.2022
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    Wer hat denn das in der Portokasse? Ist das nicht krass?
     
  11. #11 hanghaus2000, 01.08.2022
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    Nein das ist keine Überraschung. Aber fuer den TE sind es ca. 150 k Mehrkosten. Da spielt doch die Bank kaum mit.
     
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  12. BaUT

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    Das sind echte Schmerzen, weshalb ich es krass finde eine Preisklausel auf den Gesamtpreis zu vereinbaren ohne dass man da Abschlagszahlungen mindernd berücksichtigt. Da stößt sich der BT/GU/GÜ dann aber gesund, denn die 30% auf alles reicht er seinen Nachunternehmern, die bereits ausgeführt und abgerechnet haben niemals komplett durch.
     
  13. #13 hanghaus2000, 01.08.2022
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    So eine Klausel zu unterzeichnen ist schon sehr riskant. Zumal ja die Preissteigerungen sich schon abzeichneten.
     
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  14. #14 marcidarci175, 02.08.2022
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    OK, 30% mal angenommen sind absolut nicht akzeptabel. Da stellt sich die Frage eher nach einem Storno.
    Bevor wir das aber in Angriff nehmen. Noch mal zu dem zeitlichen Verschulden.

    Wer ist schuld daran, dass nicht termingerecht fertig gestellt wurde?
    In unseren Augen die Architekten (gehören und wurden beim Hausbauunternehmer mit beauftragt). Aufgrund Beanstandungen zu den Bauantragsunterlagen seitens des Bauamtes, die definitiv auf das mangelnde Fachwissen der Architekten zurück zuführen ist, hat die Bearbeitung + das neue erstellen der Unterlagen eine Verzögerung bis zur Genehmigung von knapp drei Monaten verursacht. Abstandsflächen wurden nicht korrekt aufgeführt, Garage fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, Unterschrift fehlte etc. Sodass wir schon das zweite Mal neue Lagepläne anfertigen mussten und neue Unterlagen beim Bauamt einreichen musste. Da kommt dann wieder ein neuer Urlaubs- und Krankheitszeitraum dazu etc. Welche Zeiträume könnte man hier anrechnen und hat man hier eine Chance auch damit durchzukommen? Die Anfrage bei Hausbauunternehmen haben wir schon gestellt. Bis dato jedoch keine Antwort :(
     
  15. #15 simon84, 02.08.2022
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    Was genau willst du da stornieren ? Das halbe Haus ist doch schon gebaut ? Die zocken dich doch nach Baufortschritt voll ab und für den Rest zahlst du beim anderen Unternehmer dann das Doppelte. Wer hat denn schon Interesse so eine halbfertige Baustelle fertigzumachen ? Und bei welchem anderen Bauunternehmer wird es dann in der jetzigen Situation günstiger? Und meinst du die reden nicht untereinander, welcher Bauherr da rechtlich Stress macht ?

    Alles Fragen für einen versierten Fachanwalt deine Interpretation/Sichtweise vor Gericht so darzustellen und zu belegen, dass es dem Richter ermöglicht im Rahmen der gesetzlichen Bedingungen zu deinen Gunsten zu entscheiden.

    Urlaubstage und Krankheitszeiträume wird wohl eher schwierig.
    Den Bauantrag hast du warscheinlich eher selber als Bauherr eingereicht, das ist rechtlich ein wichtiger Punkt, denn alle Verzögerungen auf "Amt" Seite, haben erstmal nix mit dem Architekten zu tun.

    Um du dann wirklich Unvermögen nachweisen und belegen kannst, oder ob der/die RichterIn der Meinung ist, dass es durchaus mal bei einer Individualbebauung (Umgebungsbeauung legt ja 34er nahe und keinen Bebauungsplan) dazu kommen kann, dass man beim Bauantrag 2-3 Runden macht.... Schwer einzuschätzen !

    Eine Verzögerung von 3 Monaten finde ich absolut im Rahmen.
    Dass man so eine Knebelklausel unterschreibt finde ich jedoch absolut fahrlässig. Hat den Vertrag den kein Anwalt vor Unterschrift geprüft und euch auf die hohe Exposition bei Risikoeintritt hingewiesen ? Das war doch bei Unterschrift absolut absehbar !!
     
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  16. #16 marcidarci175, 03.08.2022
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    Es wurde ja noch nicht angefangen zu bauen. Noch ist ja gar kein Bauantrag da. Bevor die Tiefbauarbeiten starten, gilt es zu überlegen. Storno oder Risiko für Preiserhöhung eingehen. Wenn die Tiefbauarbeiten beauftragt werden ist es zu spät.
     
  17. #17 marcidarci175, 03.08.2022
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    Einen Rechtsstreit während der Bauphase würden wir auf keinen Fall eingehen wollen.
     
  18. #18 hanghaus2000, 03.08.2022
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    Da will man im Oktober schon fertig sein? Du meinst aber schon 2023?
     
  19. #19 simon84, 03.08.2022
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    Sorry hatte ich falsch verstanden. Wenn du jetzt noch nicht mal angefangen hast dann wird es egal wo und wie du weitermachst 30-50% teurer. Und ob du überhaupt „stornieren“ kannst würde ich mal in Frage stellen.

    hast du denn überhaupt 2-3 Alternative Angebote vorliegen?

    Oder wäre der Plan dann einfach weiter Miete zahlen und nicht bauen ?
     
  20. #20 Fabian Weber, 03.08.2022
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    Darum bilde ich mir ein, dass solch eine Klausel überhaupt nicht rechtens ist. Bevor man also hier irgendwelche tieferen Analysen betreibt, würde ich doch erstmal meinen Anwalt fragen, ob ich diese Klausel nicht ganz entspannt ignorieren kann...

    Da lob ich mir doch die VOB, ich verstehe sowieso nicht warum man nach BGB Verträge abschließt, obwohl es ein super Regelwerk (VOB) gibt.
     
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