Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert?

Diskutiere Kündigung aus wichtigem Grund §648 BGB - Wie wird die Zumutbarkeit definiert? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, laut §648 BGB "können die Vertragsparteien aus wichtigem Grund kündigen wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht...

  1. #1 marcidarci175, 31.07.2022
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    Hallo zusammen,

    laut §648 BGB "können die Vertragsparteien aus wichtigem Grund kündigen wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann"

    Meine Frage: Was könnten zum Beispiel alles Gründe für eine Unzumutbarkeit zur Fortsetzung aus Sicht des Bauherren während der Planungsphase sein.(Baugenehmigung wurde noch nicht erteilt)
    Diverse Fehlplanungen Architekten, erneute Kosten für Lagepläne, immer weitere Nachträge in der AZH mit Mehrkosten aufgrund der Fehlplanungen stehen da im Raum. Sind das Ansatzpunkte? Könnte es da noch weitere geben?

    Gibt es da irgendwo eine Auflistung?

    Liebe Grüße
    und vielen Dank für die Hilfe
     
  2. #2 simon84, 01.08.2022
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    Grobe Vertrauens- und treueverletzungen
    betrug etc.

    das oben genannte überzeugt noch nicht ganz

    was ist eine Fehlplanung aus deiner Sicht und wie ist diese definiert bzw charakterisiert? Wurde etwas geplant das tatsächlich nicht gebaut werden kann? Oder entspricht es nicht dem vertraglich vereinbarten kostenniveau? Oder gefällts einfach nicht ?

    Nachträge in AZH ? Was heißt das genau ? Projekt wird immer teuerer ? Warum ?

    Kosten für weitere Lagepläne hört sich für mich relativ normal an, bitte mehr Details dazu ?

    Welche Mehrkosten aufgrund „fehlplanung“ sind entstanden?

    einen Rechtsanspruch darauf, dass die ein Entwurf auf Basis deiner Angaben gefällt hast du leider nicht….
     
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  3. BaUT

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    DAS klärt ihr nur mit einem Baurechtsanwalt
     
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  4. #4 hanghaus2000, 01.08.2022
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  5. #5 simon84, 01.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 01.08.2022
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    Bevor die Baugenehmigung erteilt ist sollte man doch auch einfach mit dem gegenüber sprechen können und den Vertrag auflösen, wenn eine Weiterführung keinen Sinn macht. Ansonsten ganz klar wir @BaUT sagt. Das BGB 648 wurde ja genau deshalb verallgemeinert (ähnlich BGB 314) damit jeder Einzelfall vor Gericht ausgestritten werden kann (muss) und es keine konkrete Liste wie bei VOB gibt.
     
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  6. #6 hanghaus2000, 01.08.2022
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    Ja das ist oft die beste Lösung. Denn Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten sind oft um ein mehrfaches Teurer als eine gütliche Einigung.
     
  7. #7 marcidarci175, 02.08.2022
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    Die Thematik haben wir bereits bei einem Anwalt angefragt und auch schon bei dem Hausbauanbieter. Wie es halt so ist, bekommt man keine verlässliche Aussage beim Anwalt wie der Rechtsstreit ausgehen würde. Man sagte uns man stehe nicht mit lehren Händen da, aber der Gegenüber mit seiner jahrelangen Erfahrung, was diverse Rechtstreitigkeiten betrifft, auch nicht. Folgende zeitliche Verzögerungen wären laut Anwalt dem Unternehmen zuzurechnen, die sich aus den Beanstandungen des Bauamtes ergeben haben.

    Verzögerung 1:

    o Kein Vertreter des Bauherren angegeben
    o Wohnflächen- / Nutzflächenberechnung fehlt Unterschrift des Verfassers
    (Gerügt durch die Behörde: 17.01.2022; Bearbeitet unter dem 24.01.2022)
    Verzögerung 2:
    o Merkmal des Einfügens (Garage) fehlt
    o Abstandsflächenrelevante Berechnungen fehlen bei Aufschüttung, Geländeveränderung nicht dargestellt, Darstellung Garagenanfahrt fehlt, usw.
    (Gerügt durch Behörde: 23.03.2022, Bearbeitet unter dem 11.05.2022)

    Aufgrund der oben aufgeführten Fehler haben wir, für den am 22.12.21 eingereichten Bauantrag bis heute keine Genehmigung erhalten.

    Ja das Projekt wird immer teurer

    1. Es wurde eine Satteldachgaube geplant und uns angekündigt mit ca. 14.000 EUR, diese sollten wir nicht beauftragen, weil es immer wieder Aktionen gibt, die diese günstiger Macht zum Beispiel MWst-Aktion 19%. Unsere Architekten haben diese dann in den Bauantragsunterlagen mit eingezeichnet und eingereicht. Eine Anlage zum Hausvertrag mit Kostenübersicht wurde unterschrieben. Zwischenzeitlich hat dann die technische Prüfung des Unternehmens festgestellt, dass diese nicht möglich ist, aufgrund des erhöhten Kniestockes. Uns wurde zwei Alternativen angeboten 1. Flachdachfenster (wurde abgelehnt, weil sich unser kompletter Grundriss darauf bezogen hat) 2. Flachdachgaube mit 20.000 EUR Mehrkosten. Diese haben wir mit dem Vorbehalt, dass wir ggf. die Mehrkosten nicht übernehmen mit einplanen lassen. Da aufgrund des o.g. mangelhaften Bauantrages sowieso neue Unterlagen eingereicht werden mussten, wurden die auch mit der neuen Gaube eingereicht. Somit wurde eine erneute AZH(Anlage zum Hausvertrag) fällig Hier sehen wir den Fehler schon beim Beratungsgespräch und/oder ersten Architektengespräch, dass dieser uns nicht gesagt hat, dass das nicht möglich ist, wir aber das ganze Haus mit ihm auf dieser Grundlage geplant haben und jetzt aufgrund seiner mangelhaften Kenntnisse diese Mehrkosten aufbringen sollen. Hätten wir das vorher gewusst, hätten wir das Haus komplett anders geplant.
    2. Lageplan aufgrund der mangelhaften ersten Unterlagen musste neu erstellt werden 600,-
    + noch zwei drei andere kleinere unstrittige Positionen

    Wer ist schuld daran, dass nicht termingerecht fertig gestellt wurde?

    In unseren Augen die Architekten (gehören und wurden beim Hausbauunternehmer mit beauftragt). Aufgrund Beanstandungen zu den Bauantragsunterlagen seitens des Bauamtes, die definitiv auf das mangelnde Fachwissen der Architekten zurück zuführen ist, hat die Bearbeitung + das neue erstellen der Unterlagen eine Verzögerung bis zur Genehmigung von knapp drei Monaten verursacht. Abstandsflächen wurden nicht korrekt aufgeführt, Garage fügt sich nicht in die Umgebungsbebauung ein, Unterschrift fehlte etc. Sodass wir schon das zweite Mal neue Lagepläne anfertigen mussten und neue Unterlagen beim Bauamt einreichen musste. Da kommt dann wieder ein neuer Urlaubs- und Krankheitszeitraum dazu etc. Welche Zeiträume könnte man hier anrechnen und hat man hier eine Chance auch damit durchzukommen? Die Anfrage bei Hausbauunternehmen haben wir schon gestellt. Bis dato jedoch keine Antwort :(
     
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  8. #8 marcidarci175, 02.08.2022
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    Das es keinen Rechtsanspruch auf Basis von "nicht gefällt" gibt, ist mir klar. Aber gibt es einen auf "formal korrekt eingereicht"?
     
  9. #9 simon84, 02.08.2022
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    Wer hat den Bauantrag gegenüber dem Amt gestellt, du oder der Architekt ? Ich vermute mal ganz stark du als Bauherr.
    Dann bist du auch verantwortlich diesen durchzulesen und zu prüfen.

    Punkt eins denke ich geht eher auf deine Kappe

    Punkt zwei sehe ich auf Konto des Architekt, jedoch hätte auch das dir bei deiner Prüfung vor Abgabe auffallen sollen !

    Punkt drei denke ich auf Konto Architekt
    Ebenso Punkt 4

    viel text aber ich hab mal die relevanten punkte markiert.
    Wenn der fehler erst bei der technischen prüfung des unternehmens festgestellt wurde, dann kann man doch schlecht argumentieren dass der architekt seinen job nicht gemacht habt ! Was kann denn der Architekt dafür, wenn ihr mit einem Fertighaushersteller (richtig?) baut, der dann auf einmal eine Gaube technisch nicht umsetzen kann, die bei einem normalen individuellen Bauvorhaben überhaupt kein Thema gewesen wäre ?

    Und wenn ihr auf irgendwelche "19% MWSt" Aktionen oder sonstwas abwartet ist das doch euer Problem. Das ist doch die älteste Regel beim Bauen, von Anfang an alles festnageln und beauftragen, jede änderung kostet geld und jede spätere beauftragung wird teurer als eine frühere !


    Geht ganz klar auf euer Konto, Baugrundrisiko etc. Kann doch der Architekt nix für, wenn es nur einen mangelhaften Lageplan gibt.
    Also was die Kosten angeht zumindest. Das einzige was man da ansprechen kann ist ob man das nicht gleich von Anfang an neu erstellen lassen hätte können, wenn es wirklich offensichlich war, dass es ungenügend ist.
    Vielleicht war ja der Plan für Architekt ausreichend, fürs Bauamt aber nicht ?

    Selber Schuld, wenn man sich einen Stempelaugust holt !

    Kannst du das vor Gericht nachweisen und belegen ? Mich hast du bist jetzt nur teilweise überzeugt


    Ich kann euch nur empfehlen, entscheidet euch. Entweder Vollgas Rechtsstreit mit weiteren Verzögerungen, weiteren Kostenerhöhungen und den Kosten für den ganzen Rechtsstreit selbst mit unklarem Ausgang.

    Oder ihr setzt euch mit dem Unternehmen zusammen und findet einen Kompromiss. Evtl. ein paar Leistungen rauslassen etc. und die Kostensteigerung vielleicht 50/50 teilen.
     
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  10. #10 Kriminelle, 02.08.2022
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    Nur zum Verständnis: der Häuslebauer hat keinen eigenen Architekten angestellt, sondern nur den Kontakt zu einem hergestellt, mit dem sie öfters „zusammen“ arbeiten? Mit dem habt Ihr dann einen eigenen Vertrag?
     
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  11. #11 Fabian Weber, 02.08.2022
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    Die Mehrkosten für die Gaube würde ich nicht akzeptieren, weil Umplanung durch den GU.

    Der Rest ist ärgerlich, aber nicht so tragisch.

    In der Regel hat man ja einen Fertigstellungstermin mit entsprechender Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung vereinbart.
     
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  12. #12 hanghaus2000, 02.08.2022
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    Das wuerde ich bei so einer Klausel eher nicht vermuten.
     
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  13. #13 marcidarci175, 03.08.2022
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    Die Architektenleistungen sind im Gesamtpreis inkludiert und werden vom Hausbauanbieter beauftragt. Es gibt kein Vertragsverhältnis zwischen Architekt und Bauherr.
     
  14. #14 marcidarci175, 03.08.2022
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    Also noch mal grob und etwas verdeutlicht.
    Der Bauherr hat bis zum 15.07. Zeit, die vorbereitenden Maßnahmen für die Bodenplatte zu treffen. Ab dann greift die Preisgarantie, weil alle arbeiten danach das Hausbauunternehmen durchzuführen hat. Dieser Zeitraum wurde jedoch bereits überschritten.
    23.12.21 wurde der Bauantrag eingereicht
    4 Wochen später Beanstandung Bauamt
    - Unterschrift Architekten fehlt
    - Bauherrenbeauftragter wurde nicht benannt
    1 Woche später nachgereicht
    15.04.22 Beanstandung Bauamt
    - Abstandsflächen nicht ausgewiesen
    - Garage Einfügenachweis fehlt und wurde nicht stattgegeben
    15.05.22 neue Unterlagen nachgereicht (auch mit neuer Gaube)
    20.05.22 Neuer Lageplan fehlte und man hat seitens der Architekten beim Bauamt angefragt ob dies auch ohne ginge. War es nicht, also musste Ende Mai auch noch ein neuer Lageplan nachgereicht werden. Was eigentlich vorher schon klar war wie uns der Vermesser mitteilte.

    Alles zeitliche Verzögerungen, die unseres Erachtens nicht durch uns sondern durch die Architekten vom Hausbauunternehmen zu verschulden sind.

    Die Frage ist, welcher Zeitraum genau anzurechnen wäre, weil ok, es ist richtig, dass der Architekt nichts für die letztendlich lange Bearbeitungszeit beim Amt kann, diese aber auch gar nicht entstanden wäre, wenn er von vorn herein alles richtig gemacht hätte.
     
  15. #15 marcidarci175, 03.08.2022
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    Der Architekt hat die Unterlagen für und mit uns erstellt. Weil wir ja davon auch keine Ahnung haben. Genauso wenig können wir nicht alle Punkte da drin beurteilen, vor allem keine Formfehler. Wie soll man das prüfen, dafür muss man Architekt sein und somit hätten wir entsprechend keine Architekten gebraucht um den den Antrag selbst zu erstellen.
     
  16. #16 marcidarci175, 03.08.2022
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    Auch hier, woher soll ein normalsterblicher Nichtarchitekt das denn bitte wissen?
     
  17. #17 marcidarci175, 03.08.2022
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    Er hat den doch mit dem Vermesser besprochen und erstellt. Nicht wir.
     
  18. #18 marcidarci175, 03.08.2022
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    Er ist doch für das Hausbauunternehmen tätig und sollte wissen was möglich ist und was nicht.
     
  19. #19 simon84, 03.08.2022
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    das ist aber nicht der Architekt ! Sind doch zwei komplett separate legale Ansprechpartner
     
  20. #20 simon84, 03.08.2022
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    doch, du bist der Antragsteller und Bauherr und hast das auf Formfehler zu prüfen

    das steht sogar auf dem Formblatt für den Antrag genau drauf wo eine Unterschrift hin muss und wo nicht etc

    Größte Investition im Leben da kann man doch mal genauer hinschauen
     
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