Versicherung Schaden Nachbar

Diskutiere Versicherung Schaden Nachbar im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Guten Abend, ich habe vermutlich heute zu viel nachgelesen und bin deswegen verunsichert. Wir haben einen Generalunternehmer für die Sanierung...

  1. #1 ReinerMohr, 04.08.2022
    ReinerMohr

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    Guten Abend,
    ich habe vermutlich heute zu viel nachgelesen und bin deswegen verunsichert. Wir haben einen Generalunternehmer für die Sanierung beauftragt, dieser wiederum arbeitet mit seinen Leuten oder Firmen zusammen.
    wir haben mehrere Lieferungen auf die Baustelle erhalten, Sand, kies, Dämmung.
    Ich war danach vor Ort und mir sind keine Schäden aufgefallen. Jetzt befinden sich angeblich Kratzer am Auto und am Garagentor des Nachbarn. Das Auto war definitiv staubig wegen der ganzen Anlieferungen, das Garagentor habe ich mir nie näher angesehen. Leider sind wir auf einer Durchfahrtsstraße und alles muss beim Nachbarn vorbei bzw gegenüber abgeladen werden.
    Ich soll jetzt für den Schaden aufkommen, da der Verursacher nicht ermittelt werden kann.

    ich sehe da aber eher den Generalunternehmer in der Pflicht, oder?
    Ich habe zusätzlich eine Bauherrenhaftpflicht - würde diese zahlen? Der Schaden ist bei arbeiten auf der Baustelle entstanden.

    Vielen Dank für euren Rat
     
  2. #2 Fred Astair, 04.08.2022
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    Ich sehe eher den Nachbarn in der Pflicht, die Kausalität zu beweisen.
    Ihr wäret allerdings gut beraten gewesen, vor Baubeginn mit dem Nachbarn eine gemeinsame Bestandsaufnahme zu machen.
    Das könnt Ihr, um künftige Vorwürfe abzuwehren, aber nachholen.
     
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  3. #3 ReinerMohr, 05.08.2022
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    Nachdem das Auto zumindest neu ist und kurz vor der Baustelle angeschafft wurde gehe ich davon aus, dass der Kratzer noch nicht da war. Allerdings kann er auch so im Verlauf entstanden sein. Daher müsste ich jeden Tag eine Aufnahme machen.
    und mit dem Nachbarn wurde vorab alles besprochen, er weiß seit Wochen dass an diesem Tag Anlieferungen stattfinden werden. Wir sind auch immer vor Ort, leider kann ich nicht stundenlang dabei bleiben weil wir 50km entfernt wohnen und pendeln. Manchmal halten sich die Lieferanten nicht an die Uhrzeit und kommen doch viel früher oder später.
    Trotzdem: würde die Bauherrenhaftpflicht hier dann einspringen und zahlen?
     
  4. #4 Gast82596, 05.08.2022
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    Da ist Sache vom GU.
     
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  5. #5 Fred Astair, 05.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 05.08.2022
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    Klar kann ein Auto, was heute hier und morgen dort steht, nicht Bestandteil einer generellen Bestandsaufnahme sein.
    Hier ist, wie oben geschrieben, der Nachbar gehalten, sofort die Beschädigung anzuzeigen, am Besten gleich bei der Polizei wegen Unfallflucht.
    Später mit einer langen Forderungsliste zu kommen, riecht nach Dummenfang.
    Im Übrigen, würde ich ebenfalls auf den GU verweisen.
    Ob die Bauherrenhaftpflicht hier greift, weiß ich nicht. Habe sie bei keinem meiner BVH in Anspruch nehmen müssen. Meine Firmen waren aber alle so clever, selbst Beweisfotos zu machen, wenn Straßenschäden oder andere Auffälligkeiten vor Beginn der Arbeiten in Baustellennähe auftraten.
     
  6. #6 Fabian Weber, 05.08.2022
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    Wenn Du das Deiner Versicherung sagst, dann zahlt die aus gutem Grund nicht.

    Dein Nachbar kann doch gar nichts beweisen.

    Der Verursacher muss erstmal ermittelt werden, geht das nicht hat der Nachbar halt Pech.

    Ich wohne in der Stadt, da ist Parkfläche extrem knapp. Was glaubst Du, wie viele Kratzer mein Auto hat, die ich nicht zuordnen kann? So ist das nunmal, es ist ja auch nur ein Auto.
     
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  7. Reifi

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    Hallo,
    ich würde der Bauherrenhaftpflicht zumindest den Fall mitteilen und auch so wie hier geschrieben auf den GU hinweisen. Die Haftpflicht hat ja nicht nur die Funktion, gerechtfertigte Ansprüche zu regulieren sondern auch unbegründete Ansprüche abzulehnen (Passive Rechtsschutzversicherung)
     
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  8. #8 hanghaus2000, 05.08.2022
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    Wenn der Verursacher nicht ermittelt werden kann, warum solltest Du dann zahlen?
     
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  9. #9 Maape838, 05.08.2022
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    Menschlich ein heikles Thema. Zack hast man einen Erzfeid wenns dumm kommt
     
  10. #10 Fred Astair, 05.08.2022
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    Ein Nachbar, der so um die Ecke kommt, ist es bereits, auch wenn er noch freundlich tut.
     
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  11. #11 simon84, 05.08.2022
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    Was genau für ein Nachbar ist das ? Gegenüber von dir auf der anderen Straßenseite oder wie muss man sich das vorstellen ?
    Kann doch auch genauso gut der Postbote gewesen sein ….
     
  12. #12 Fred Astair, 05.08.2022
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    Dann wäre der Kratzer gelb. :)
     
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  13. #13 SumsumBiene, 06.08.2022
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    Du schreibst "....angeblich Kratzer am Auto". Du hast die Schäden also nicht gesehen oder wie soll man das verstehen? Hat der Nachbar Fotos gemacht? Normalerweise kann man schon aufgrund des angefallenen Schadensbildes gut feststellen,ob das plausibel ist. Ich würde es der Versicherung melden bzw mit denen sprechen, ob die das übernehmen oder der GU. Es muss dann wohl in jedem Fall ein Gutachten gemacht werden.

    Ich kann ehrlich nicht verstehen warum einige meinen, das wäre Dummenfang oder der Anspruch ist hahnebüchen. Wegen so einer Kleinigkeit will ich mich doch nicht schon vor dem Einzug mit dem Nachbarn streiten. Dafür hat man da doch eine Versicherung und wenn das erfunden ist, dann wird das der Gutachter schon aufklären.
     
  14. #14 Gast82596, 06.08.2022
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    Wieso sollte meine Versicherung eine Schaden an einem 3. übernehmen den ein anderer verursacht hat?
     
  15. #15 SumsumBiene, 06.08.2022
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    Das wird deine Versicherung schon klären, ob ein Anspruch besteht oder nicht. Dafür gibt es Fachleute.
     
  16. #16 Gast82596, 06.08.2022
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    Gast82596 Gast

    D
    dafür gibts den gesunden Menschenverstand.
     
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  17. #17 SumsumBiene, 07.08.2022
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    ...der ja anscheinend bei dir gerade mit nem Cocktail nackig durch den Garten hüpft.
    Sorry, aber Du warst doch gar nicht vor Ort, sondern liest hier eine Seite des Geschehens.
    Die Schilderung des anderen wirst Du nicht erfahren und von daher kannst Du das gar nicht beurteilen, sondern höchstens für dich persönlich bewerten.

    Jede Meinung ist gleich wichtig,aber nicht gleich richtig
     
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  18. HeikoH

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    Hallo zusammen,

    jetzt mal langsam. Eine Bauherrenhaftpflicht ist da, um berechtigte Haftpflichtansprüche zu prüfen, regulieren oder abzuwehren, die von der Baustelle selbst ausgehen. Das könnten z.B. mangelnde Absperrungen von Gruben auf der Baustelle sein - solange der Bauherr hier die Verantwortung trägt oder wenn von der Baustelle ungesicherte Teile aufs Nachbargrundstück geweht werden. In dem geschilderten Fall hier ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht zuständig.

    Hier ist die Betriebs- oder KFZ-Haftpflichtversicherung des GU zuständig, je nachdem wodurch der Schaden eingetreten ist (KFZ oder z.B. Umladen mit einem Kran (nicht zugelassenes Fahrzeug)). Einer dieser Haftpflichten kann man den Schaden melden, auch hier gilt wie bei jeder Haftpflicht der Grundsatz der Prüfung der Haftung, Abwehr von unberechtigten Forderungen und Zahlung berechtigter Forderungen.
    Hier gilt im Übrigen Verschuldenshaftung, d.h. der Geschädigte MUSS nachweisen, dass der Schaden von z.B. der Baufirma ausgelöst wurde.

    Für den Nachbar ist das in jedem Fall ein Ärgernis, weil er im Endeffekt zu spät reagiert hat. Wie will er denn jetzt noch sagen, wie, wann und wodurch der Schaden entstanden ist? Schwierig das Ganze, wenn man die nachbarschaftliche Beziehung betrachtet.

    Grüße
    Heiko
     
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