Gewährleistung Heizung

Diskutiere Gewährleistung Heizung im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Gewährleistungsansprüchen bei einer Ölheizung. Die Ölpumpe meiner neuen Heizung ging kurz vor Ende...

  1. #1 Truller, 18.08.2022
    Truller

    Truller

    Dabei seit:
    18.08.2022
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage zur Gewährleistungsansprüchen bei einer Ölheizung.
    Die Ölpumpe meiner neuen Heizung ging kurz vor Ende der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren kaputt und wurde vom Kundendienst des Herstellers ersetzt. Jetzt habe ich eine Rechnung vom ortsansässigen HB ( dort hatten wir den Schaden gemeldet) über die Kosten ca. 730,-€ erhalten mit dem Hinweis, dass die Kosten vom Hersteller aufgrund fehlender Wartung nicht übernimmt. Eine Wartung hat auch nicht stattgefunden. Ich bin der Meinung, dass die Gewährleistung greifen müsste und die Kosten vom Hersteller trotz fehlender Wartung übernommen werden müsste. Kann mir da jemand helfen?
     
  2. #2 VollNormal, 18.08.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.898
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Kannst du nachweisen, dass der Defekt auf einen Herstellungsfehler zurückgeht? (Dürfte schwierig werden, erst recht wenn eine vorgeschriebene Wartung nicht durchgeführt wurde.)
     
  3. #3 Truller, 18.08.2022
    Truller

    Truller

    Dabei seit:
    18.08.2022
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Nachweisen kann ich das natürlich nicht.
    Also schlägt die fehlende Wartung die Gewährleistung!?
     
  4. #4 VollNormal, 18.08.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.898
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Nö, der fehlende Nachweis, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.

    In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer dir beweisen, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt mangelfrei war, danach kehrt sich die Beweislast um.
     
  5. #5 Truller, 18.08.2022
    Truller

    Truller

    Dabei seit:
    18.08.2022
    Beiträge:
    3
    Zustimmungen:
    0
    Verstehe ich nicht…
    Ich habe eine Gewährleistung von 2 Jahren, aber wenn sie nach 8 Monaten kaputt geht, muss ich beweisen, dass die schon vorher Mängel hatte?
    Hätte ich die Wartung nach einem Jahr gemacht, dann hätten sie ja scheinbar gezahlt.
    Wieso greift in meinem Fall die Gewährleistung nicht mehr?
     
  6. #6 VollNormal, 18.08.2022
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    2.898
    Zustimmungen:
    1.726
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Ganz einfach:
    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Solange muss der Verkäufer die Gewähr dafür übernehmen, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt mängelfrei war.

    In den ersten sechs Monaten gilt die grundsätzliche Vermutung, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hatte. Will der Verkäufer innerhalb dieser Frist die Gewährleistung abweisen, muss er beweisen, dass der Mangel erst nach dem Kauf eingetreten ist.

    Nach dem sechsten Monat kehrt sich die Beweislast um, es gilt dann also die grundsätzliche Vermutung, dass die Ware zum Kaufzeitpunkt mängelfrei war. Will der Käufer trotzdem Gewähr geleistet wissen, muss er beweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.

    Das gilt in dieser Form aber schon seit vielen Jahren und sollte eigentlich allgemein bekannt sein.

    Falls du also den Nachweis führen kannst, dass die Pumpe schon beim Kauf mangelhaft war und dieser Mangel zu dem Defekt geführt hat, muss der Verkäufer auch in deinem Fall Gewähr leisten. Solch ein Nachweis ist aber regelmäßig schwer zu führen. Durch die vernachlässigte Wartung wird es halt noch etwas schwerer.
     
    Feyerabend, Dietrich von Bern und Fred Astair gefällt das.
  7. #7 Fred Astair, 18.08.2022
    Fred Astair

    Fred Astair

    Dabei seit:
    02.07.2016
    Beiträge:
    10.715
    Zustimmungen:
    5.197
    Beruf:
    Tänzer
    Ort:
    San Bernardino
    Es wird hier wieder einmal Garantie mit Gewährleistung verwechselt.
     
    msfox30, Feyerabend, Dietrich von Bern und 2 anderen gefällt das.
  8. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.099
    Zustimmungen:
    3.322
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Kurz und bündig ja
     
    simon84 gefällt das.
  9. #9 msfox30, 19.08.2022
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.836
    Zustimmungen:
    616
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Aber angenommen die Wartung währe mangelfrei nach 18Monaten gemacht wurden. Dann wäre es ja noch schwieriger nachzuweisen, dass beim Kauf ein Mangelbestand.
    Wie sehen denn die Wartungsintervalle laut Hersteller aus? Bei unserer Vaillant-WP sind es 24 Monate.
     
  10. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    9.099
    Zustimmungen:
    3.322
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    12 Monate Max bei fossiler Träger , abweichend gibt es einige Hersteller die längere Zeiträume zulassen.
     
    simon84 gefällt das.
Thema:

Gewährleistung Heizung

Die Seite wird geladen...

Gewährleistung Heizung - Ähnliche Themen

  1. Gewährleistung Heizung/Warmwasser

    Gewährleistung Heizung/Warmwasser: Hallo Bauexperten, habe folgende Situation: Bin Eigentümer von einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Habe seit einiger Zet ein Problem mit...
  2. Heizung: mangelhafte Ausführung führt zu Schäden (Gewährleistung?)

    Heizung: mangelhafte Ausführung führt zu Schäden (Gewährleistung?): Hallo in die Runde, vorab ich suche keine Rechtsberatung aber da sowas nicht alltäglich für mich ist, würde ich mich über Eure Meinung zu...
  3. Gewährleistung des Bauträgers bei Heizungsanlage nur bei Wartung durch Ersteller?

    Gewährleistung des Bauträgers bei Heizungsanlage nur bei Wartung durch Ersteller?: Hallo liebe Experten, unser Bau steht nun schon seit einiger Zeit, aufgrund eines Schreibens unseres Bauträgers kommt bei mir jetzt jedoch die...
  4. Gewährleistung bei Heizung (Wärmepumpe)

    Gewährleistung bei Heizung (Wärmepumpe): Bei unserer Wärmepumpe ist nach 3 Jahren Einsatz ein Haarriss in einem Kupferrohr vom Techniker entdeckt worden, aus welchem das Kühlmittel...