Ausschnitte in Trockenbauwänden - Anzeichnen?

Diskutiere Ausschnitte in Trockenbauwänden - Anzeichnen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Abend, Als Trockenbauer haben wir das Ausschneiden von Ausschnitten bis Größe X im Auftrag Nun benötigt der Haustechniker für seine...

  1. rAdams

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    Guten Abend,

    Als Trockenbauer haben wir das Ausschneiden von Ausschnitten bis Größe X im Auftrag
    Nun benötigt der Haustechniker für seine Leitungen mehrere Durchführungen.

    Laut LV ist nur die rede vom Ausschneiden, die Frage ist nun, wer den Ausschnitt anzeichnen/einmessen muss.
    Einerseits sagt die VOB, dass das Einmessen für die Leistungen als Nebenleistung nicht extra benannt werden muss.

    Andererseits handelt es sich dabei um Ausschnitte, deren Notwendigkeit nur für den Haustechniker gegeben ist.
    Nach VOB muss der Haustechniker wiederum seine Ausschnitte anzeichnen, ohne dafür einen zus. Vergütungsanspruch zu haben.

    In mittlerweile sieben Jahren habe ich noch nie Ausschnitte für Fremdgewerke anzeichnen müssen, erst recht nicht nach einem TGA-Fachplan, bisher wurden diese immer vom Gewerk welches die Ausschnitte braucht entweder direkt gemacht oder angezeichnet.
    Die Ausschreibungen waren immer inhaltlich identisch, zumindest bei denen ich die deshalb eben mal geprüft habe.

    Wenn ich davon ausgehe, dass wir nun tatsächlich die Ausschnitte für Fremdgewerke einmessen müssen, nur weil wir das Ausschneiden an sich im Vertrag haben, könnte man das Spiel tatsächlich soweit spielen, dass ich alle Dosen für den Elektriker anzeichnen muss, nur weil ich den Ausschnitt mache..

    Würde mich mal interessieren, wie ihr die VOB in dieser Hinsicht interpretiert, habe mit etlichen Kollegen gesprochen die ebenfalls alle der Meinung sind, dass Nebenleistungen nach VOB §4.1.3 "Messungen für das Ausführen und Abrechnen der Arbeiten (..)" nicht für das Einmessen von Ausschnitten gilt, da die besagten Ausschnitte für Fremdgewerke, in dem Fall Elektriker/Klempner benötigt werden, auch wenn das Ausschneiden als solches unsere Leistung ist, da Klempner nach VOB ihre Durchbrüche ohne gesonderte Vergütung anzeichnen müssen.

    Vielen Dank vorab!
     
  2. #2 Fabian Weber, 25.08.2022
    Fabian Weber

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    Üblicherweise wird die Schlitz- und Durchbruchsplanung der TGA-Planer in die Architektenpläne übernommen.

    Also sind dort für den AN-Trockenbau die Aussparungen vermaßt, so dass dieser die dann einmisst und ausführt.

    Die runden Durchbrüche für Abwasser z.B. lasse ich aber immer vom AN-Sanitär erst anzeichnen, wenn er mit dem Rohr kurz vor der Wand steht, weil es dann mit dem Gefälle doch nicht so gut geklappt hat.

    Sowas muss man in der Bausitzung mit der Bauleitung Hochbau und TGA besprechen.

    Einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung für Einmessen sieht die VOB-C für Trockenbau nicht vor.
     
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  3. rAdams

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    Es gibt leider weder eine ernstzunehmende Planung, korrekte Pläne noch irgendetwas anderes bei dem Bauvorhaben, ein reines durcheinander bei dem wir so schon etliche Stunden an Zeit verlieren, weil der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nachkommt.
    Es gibt einen grenzenlos überladenen TGA-Plan, in dem die Ausschnitte in irgendeiner Form zu erkennen sein sollen - Als Trockenbauer werde ich mich aber damit nicht auseinandersetzen, dafür habe ich auch keine Zeit, das Mindeste ist ein klarer Durchbruchsplan mit eindeutiger direkt erkennbarer Bemaßung.

    Die Frage ist halt, ob das Einmessen überhaupt zu unseren Aufgaben zählt, wenn nicht gesondert erwähnt, da nach ATV das Einmessen notwendiger Ausschnitte eine Nebenleistung der TGA ist.
    Würde halt im Umkehrschluss mMn tatsächlich bedeuten, dass man andernfalls den Trockenbauer bei den meisten Bauvorhaben sogar zum Anzeichnen der Elektro-Ausschnitte verdonnern dürfte, weil er das Ausschneiden von Löchern im Auftrag hat, oder sehe ich hier was falsch?

    Naja, ich frag morgen mal unseren Anwalt, wie das ganze gesamtheitlich zu interpretieren ist, bis heute stand das weder bei mir noch meinen Kollegen in der Bauleitung je bei irgendeinem Projekt zur Debatte, ob der Installateur/Elektriker seine Durchbrüche anzeichnet.

    Sollte es so sein, wieder was gelernt für die Kalkulation, das mir absolut nicht gefällt - Mit Einmessen steigt der Preis deutlich, aber die Konkurrenz wird weiterhin nur das Ausschneiden kalkulieren zum Großteil, schwierige Entscheidung.
     
  4. #4 Fabian Weber, 26.08.2022
    Fabian Weber

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    genau, nach TGA-Plänen musst Du nicht bauen.

    Wir legen das bei uns immer so fest, dass alle runden Ausschnitte bis 10cm von den TGA-Firmen selbst zu erbringen sind.

    Wenn jetzt Stunden angefallen sind, dann doch sicherlich wegen notwendiger Wechsel etc. sei kreativ.
     
  5. #5 FriedhelmDoell, 03.09.2022
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    Was zu leisten ist, ergibt sich aus dem (Bau-) Vertrag. Wenn dort die Rede von Ausführungsplänen ist, nach denen zu bauen ist, und die die genaue Lage und Größe nicht beinhalten, ist man als ausführender Unternehmer behindert und muss entsprechend reagieren.

    Die Tätigkeit des Einmessens und Anzeichnens muss sich auch aus dem Vertrag ergeben. Wenn dies nicht beim Trockenbauer als Haupt- oder Nebenleistung definiert ist, muss der Auftraggeber das liefern (oder an einen Dritten übertragen). Wenn das nicht gemacht wird, siehe 1. Absatz.
     
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  6. #6 Tilo, 17.10.2022
    Zuletzt bearbeitet: 17.10.2022
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    Hallo Trockenbauer,
    Was ich nicht ganz verstehe, wo sind denn die Haustechnikgewerke ? Die Jungs sollen für ihr Gewerk anzeichnen und du schneidest aus / stellst her. Anders läuft das doch gar nicht.

    Gruß
     
  7. Tilo

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