Muss eine Mietwohnung gemaltert übergeben werden?

Diskutiere Muss eine Mietwohnung gemaltert übergeben werden? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, Eine Bekannte kam jetzt ins Pflegeheim. Von jetzt auf gleich. Die Wohnung wird Besenrein geräumt. Der Vermieter reisst danach die 23 Jahre...

  1. #1 Maape838, 20.09.2022
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    Hallo,
    Eine Bekannte kam jetzt ins Pflegeheim. Von jetzt auf gleich. Die Wohnung wird Besenrein geräumt. Der Vermieter reisst danach die 23 Jahre alten Teppichböden raus und verlegt noch Laminat.
    Er sagt wir müssen noch malern. Wir sehen das anders. Jetzt will er das selber machen und will die Kaution einbehalten dafür. 1300 Euro.
    Muss er nicht per Rechnung nachweisen was das gekostet hat und das dann von der Kaution abziehen. Pauschal 1300 einzubehalten sehe ich überteuert. Das will er natürlich schriftlich. Ein Argument ist das er uns ja 1 Monat vorher aus der Kündigungsfrist gelassen hat.
    Bitte um Meinungen
     
  2. ynnus

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    Kommt drauf an, wie die Wohnung damals übergeben wurde. Ist natürlich nach 23 Jahren schwierig zu prüfen. Wenn sie weiß gestrichen übergeben wurde muss sie wohl auch weiß gestrichen zurückgegeben werden. Das könnt ihr aber auch selbst machen und euch den Maler sparen.
    Die Kaution darf nicht komplett sondern nur anteilig einbehalten werden, bis zu einer Höhe, die voraussichtlich aufgewendet werden müsste, um Reparaturen oder in diesem Fall die Malerarbeiten durchzuführen. Von noch offenen Nebenkosten gibt es hin und wieder Rechtsprechungen, die auch die Höhe genauer beziffert haben. Da war immer die Entscheidung so, dass die Kaution anteilig einbehalten wird. Wenn er dann einen Maler beauftragt muss er die Kosten natürlich genau benennen und die Restkaution zurückzahlen. An eurer Stelle würde ich es aber in einer Wochenend-Aktion schnell selbst machen und das Geld sparen.

    In der Praxis muss ich aber sagen, überlegt euch gut, ob ihr auf die Kaution jetzt unbedingt angewiesen seid und diese anteilig zurück benötigt oder ob es um ein paar Monate mehr oder minder nicht ankommt. Denn mit Anwalt entstehen erstmal Kosten, die ihr vorstrecken müsst und wenn der Vermieter diese nicht bezahlt bleibt nur eine Klage. Will man das, wegen einigen hunderten Euro, die man ein paar Monate später zurück bekommt, als einem rechtlich zustehen würde? Musst du entscheiden, aber nach meiner Erfahrung vor Gericht würde ich lieber auf sowas verzichten. (Bzw. hab ich allerdings damals unsere Kaution auch per Anwalt eingefordert - aber da hat der Vermieter gar nicht reagiert und wollte diese einfach stillschweigend behalten).
     
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  3. BaUT

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    Ob Wohnung gemalert werden muss hängt vom Vertrag ab und davon ob die Wohnung zum Zeitpunkt der Anmietung gemalert war.

    Wenn ihr Schönheitsreparaturen (Malern) schuldet, und diese nicht selbst ausführt, dann kann der Vermieter seine Aufwendungen mit der Kaution verrechnen. Es dürfte in diesem Fall besonders schwierig werden hier zu argumentieren...

    Ihr habt eine Monatsmiete erspart?
    Ihr habt euch den Maler erspart?

    Schätzt selbst ein, ob beides zusammen 1300 EUR überschreitet!
     
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  4. #4 klappradl, 20.09.2022
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    Nicht wenn sie unrenoviert übernommen wurde. Ob das so war, müsste im Mietvertrag stehen.
     
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  5. Alex88

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    nicht unbedingt, könnte ja auch ein Übereinkommen mit dem Vormieter gewesen sein.
    Das ist abhängig vom Wortlaut wie das im Vertrag geschrieben wurde, allerdings bei den alten Verträgen
    wirst du um das malern nicht rumkommen
     
  6. #6 klappradl, 20.09.2022
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2022
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    Mittlerweile gibt es viele BGH Urteile zu dem Thema, sehr häufig zu Gunsten der Mieter.
    Es lohnt sich auf jeden Fall, da mal genauer hinzusehen.

    Nachtrag:
    Dann hätte man das aber unbedingt in den Mietvertrag schreiben müssen, dass beim Auszug zu renovieren ist.
     
  7. #7 BaUT, 20.09.2022
    Zuletzt bearbeitet: 20.09.2022
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    Habe mir das gerade noch mal durch den Kopf gehen lassen....
    Eigentlich echt dreist dieser Vermieter...

    Eigentlich hätte der Vermieter das fehlende Malern sofort anmahnen müssen an dem Tag als er die Wohnung von euch entgegen genommen hat und nicht erst nachdem er seine Modernisierung zwecks Neuvermietung erledigt hat und sich nun das finale Malern nach Durchführung seiner Bodenlegerarbeiten ersparen will!

    Hättet ihr vorher gemalert, dann hätte er durch das Rausreißen des Teppichs samt Sockelleisten und durch den Einbau von Laminat samt neuer Sockelleisten sowieso noch mal malern müssen! Das will er jetzt euch aufbrummen? Dreist!

    Habt ihr denn kein Abnahmeprotokoll bei Rückgabe der Wohnung erstellt (Schlüsselprotokoll, Zählerstände, Zustand der Wohnung...)?
     
  8. BaUT

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    Ich plädiere auf volle Auszahlung der Kaution.
     
  9. #9 Fred Astair, 20.09.2022
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    Für mein Textverständnis liegen beide Ereignisse (Räumung und Laminatverlegung) in der Zukunft.
    Insofern ist Deine Forderung obsolet.
     
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  10. #10 Hercule, 20.09.2022
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    Was sagt der Mietvertrag ?
    Ich habe bei den letzten zwei Mietverträgen ausdrücklich reinschreiben lassen: unrenoviert übernommen und wird auch wieder unrenoviert übergeben.
     
  11. #11 Viethps, 20.09.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Kann böse ausgehen:
    - Eine Wand in rosa mit Latexfarbe
    - Eine Wand in tiefblauschwarz, ebenfalls Latexfarbe
    Das vermietbar zu weißeln kann aufwändig werden......
     
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  12. #12 Maape838, 20.09.2022
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    Ok danke für die Meinungen.
    Es ist so das wir gerade am Beräumen sind.
    Wir machen das aus Freundschaft. Wir werden selber dort nicht malern und auch keinen Maler beauftragen.
    Danach gibt es eine Übergabe (Zähler Schlüssel etc.)
    Was im Mietvertrag steht weiss ich noch nicht. Müssen erstmal alle Unterlagen sichten.
    Was wir noch schriftlich wollen ist die Kündigungsbestätigung. Der Vermieter ist ein Fuchs. Die Nachmieter waren schon gucken und haben gesagt die Küche bleibt ja drin da Einbauküche. War aber damals alles leer und selbst gekauft.
    Normalerweise bekommt man ja die Kaution zurück nach der letzten Nebenkostenabrechnung. Und da werden wir schauen was da rauskommt. Ich schreib wie es ausgegangen ist
     
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  13. #13 Viethps, 20.09.2022
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Letzte NK Abrechnung kann erst im nächsten Frühjahr gestellt werden.....
    Da sollte man auf eine Verhandlungslösung setzen!
     
  14. #14 Hercule, 20.09.2022
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    Wenn der ehemalige Mieter ausmalt kann das aber auch ganz schön schief gehen !
    Da wäre mir als Vermieter lieber unrenoviert übernehmen und dem nächsten unrenoviert zu übergeben.
     
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  15. ynnus

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    Wenn er bereits Nachmieter gefunden hat, hat er ja keinen Leerstand, auch wenn "ihr" bereits einen Monat früher aus der Kündigungsfrist raus kommt. Da er ja noch renovieren will kommt es ihm vlt sogar gelegen, dass er direkt rein kann und alles vorbereiten kann. Ansonsten hättet ihr ja Anspruch darauf, die vollen 3 Monate drin zu sein und erst im Anschluss kann er renovieren und dann entgeht ihm eine Monatsmiete. So kann man das ihm gegenüber auch argumentieren, falls er meint, die Kaution würde sich schon mit der Fristverkürzung verrechnen lassen.

    Zur Küche - die könnt ihr entweder eurem Vermieter anbieten oder den Nachmietern direkt gegen Zahlung abtreten. Andernfalls müsst ihr die halt dann abbauen. Aber falls man sich über den Preis nicht einig wird kann man sie im Zweifel immer noch verschenken, um sich den Abbau zu sparen. Ich würde es aber erstmal nur Summe X versuchen (je nach Alter und Zustand der Elektrogeräte usw).

    Achso, und auch die Kaution kann er für eventuelle Nachzahlungen nicht komplett einbehalten sondern nur den Anteil, den man erfahrungsgemäß für eine Nachzahlung rechnen könnte. Das könnten z.b. 2x die Nebenkosten sein, oder so. Da gibt's auch jede Menge Rechtsprechungen dazu. Aber wie oben schon geschrieben würde ich es nicht unbedingt auf eine Auseinandersetzung ankommen lassen, wenn ihr nicht unbedingt auf die Kaution schnell angewiesen seid. Kostet mehr Mühe und Nerven, sowas vor Gericht durch zu bringen.
     
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