Erstellen einer Dachgaube Grenzabstand

Diskutiere Erstellen einer Dachgaube Grenzabstand im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ein kurzer Überblick zu unserem "kleinen Problem". Wir haben 2020 eine Doppelhaushälfte gekauft und diese kernsaniert. Mit auf...

  1. #1 Fesc0010, 05.10.2022
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    Hallo zusammen,
    ein kurzer Überblick zu unserem "kleinen Problem".

    Wir haben 2020 eine Doppelhaushälfte gekauft und diese kernsaniert.
    Mit auf dem Plan war eine Dachgaube, um die Dachschräge aus dem oberen Stock zu terminieren.
    Die Dachgaube zur Straßenseite ist im Bestand.
    Vorgreifend gibt es mit dem Nachbarn (andere Doppelhaushälfte) keinerlei Probleme, allerdings wurde vom Nachbar auf der anderen Seite ein unbegründeter Widerspruch zu dem Bauvorhaben eingereicht.
    Die Baugenehmigung liegt bereits vor, sowie das Bauprojekt ist bereits abgeschlossen, da der Wiederspruch ja keine bauhemmende Wirkung hatte.

    Der Wiederspruch liegt aktuell dem Kreisausschuss für Bauaufsicht vor.
    Grund des Wiederspruchs sei wohl die Verletzung des 3m Mindestabstand.
    Das Haus steht seit ca. 90 Jahren an dieser Stelle, die Giebelseite zum Nachbar wird NICHT verändert.
    Ich hoffe man kann es aus dem Bild etwas rauslesen.

    Meine Kernfrage nun, muss ich mit einem Rückbau rechnen oder muss ich mir da keine Sorgen machen?
     

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  2. Dimeto

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    Nein.
    Ja.

    Bei Fragen, die Vorschriften der Landesbauordnung betreffen, ist immer die Angabe des Bundeslandes sinnvoll. Allerdings ist mir keines bekannt, in dem das Vorhaben problematisch wäre. Vor einem Verwaltungsgericht dürfte der Nachbar chancenlos sein. Der pessimistischste Pessimist könnte noch eine zivilrechtliche Nachbarklage befürchten, die ich aber wegen des erhöhten Klagerisikos für den Nachbarn für sehr unwahrscheinlich halte.
     
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  3. #3 Fesc0010, 05.10.2022
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    Vielen vielen Dank für die zügige Antwort. Entschuldigung, das Haus befindet sich im Saarland.

    Beim Telefonatit dem Kreisausschuss meinte die Sachbeteiligte, beim Betrachten von vorne müssten wir Rückbauen und wenn man es von hinten betrachtet, könnte man es stehen lassen. Die Idee des Architekten. Der Nachbar wollte zudem wohl einen Gutachter beauftragen zum neuen vermessen der Grenze, da angeblich die Grenzen falsch seien. Jetzt hab ich tatsächlich etwas Angst, dass er recht haben könnte und wir dann die 3m nicht mehr einhalten können.
     
  4. Dimeto

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    Wenn sich die Bauvorlagen im Nachhinein als fehlerhaft erweisen, sieht die Sache natürlich anders aus. Das könnte zur Unwirksamkeit der Baugenehmigung führen. Damit wäre Dein Vorhaben formell unzulässig. Ob es dann auch materiell unzulässig ist, hängt von den Ergebnissen der Vermessung ab.
    Jetzt weiß ich nicht, ob Du besonders dickfellig oder besonders dünnhäutig bist. Wenn von Anfang an Zweifel am Grenzverlauf bestanden, wohl ersteres, denn ohne Überprüfung einfach mal phantasievolle Grenzabstände in den Lageplan zu schreiben und unbeirrt weiterzubauen wäre schon ziemlich dreist. Wenn der Nachbar ein bekannter Wichtigtuer und Querulant ist, wohl letzteres, denn von solchen Menschen sollte man sich nicht verunsichern lassen.
    Das verstehe ich nicht.
    Das schon gar nicht.
    Ist sie nun im Bestand oder wurde sie verändert?
    Dass Ihr sie an der vorderen Hausecke nicht einhaltet, ist ja Fakt - es sei denn, die Vermessung ergäbe eine neue Grenzlage zu Euren Gunsten. Spielt aber keine Rolle, da dieser Umstand in den Bauvorlagen dargstellt ist und offensichtlich keinen Einfluss auf die Genehmigung hatte.

    Die erste Frage, die zu kären ist und die eigentlich durch das Baugenehmigungsverfahren geklärt sein müsste, ist, ob das Bestandsgebäude, so wie es vor dem Umbau war, dort rechtmäßig errichtet wurde. Die nächste Frage ist, ob die Bauvorlagen die Tatsachen und Planungen richtig darstellen. Und die nächste Frage ist, ob alle genehmigungspflichtigen Umbauten, die vorgenommen wurden, auch genau so genehmigt wurden. Bei dreimal "Ja" kannst Du Dich entspannt zurücklehnen und abwarten, was die Behörde Dir schriftlich mitteilt.
     
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  5. #5 Fesc0010, 06.10.2022
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    Ich muss mich entschuldigrn, ich Weiss bei dem Thema echt nicht wo ich anfangen soll.

    Die Gaube zur Straßenseite ist bestand, wir erstellen nur eine Dachgaube auf der Rückseite.

    Die Grenzverläufe sind komplett ausgemessen, sowie alles andere auch.
    Also Zweifel gab's in der Hinsicht eigentlich nie.

    Vielleicht ist es noch wichtig zu wissen, wir hatten erst geplant die Dachschräge auf der Rückseite komplett hochzusetzen, also keine gaube, allerdings wurde dies nicht genehmigt, da der Nachbar nicht unterschreiben wollte (zwecks Baurecht auf 1,5qm seines Grundstücks, da die 3m in Giebelmitte nicht eingehalten werden konnte).
    In Folge dessen wurde als Idee vom Architekten, was wir natürlich auch für fanden, die Gaube eingeplant und auch so vorgelegt. Daraufhin wurde der Bauantrag genehmigt und wir haben angefangen. 2 Wochen später kam dann die Post, das der Nachbar Widerspruch eingereicht hat.

    Also ob das Haus 1937 rechtmäßig errichtet wurde kann ich wirklich nicht sagen, da geh ich aber allerdings von aus.

    Die Bauvorlagen stellen das Bauvorhaben und dir Planung in jeder Weise exakt dar und wurden auch exakt so ausgeführt (genau 125mm Abstand von der Giebelwand zur Gaube)

    Ich hoffe es wurde etwas klarer :)
     
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