Bauvertrag - Muster

Diskutiere Bauvertrag - Muster im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Forums- Mitglieder, ich werden im kommenden Frühjahr in meinem EFH eine neun Meter lange Gaube einbauen lassen. Kostenpunkt ca. EUR...

  1. #1 Sigibau, 24.11.2022
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    Hallo liebe Forums- Mitglieder,

    ich werden im kommenden Frühjahr in meinem EFH eine neun Meter lange Gaube einbauen lassen. Kostenpunkt ca. EUR 60.000 nach BAFA Förderung.

    Mein Architekt hat mir ein LV erstellt, mit dem ich diverse Angebote eingeholt habe. Mittlerweile hat sich ein Favorit herauskristallisiert.

    Aus der Vergangenheit und diversen anderen Bauprojekten weiß ich, dass nicht immer alles "rund" läuft und Handwerker gern auch mal Zusagen nicht einhalten.

    Unter Berücksichtigung der für mich subjektiven Größe des Projektes würde ich gern vertraglich an diese Sache anders herangehen. Der typische Vertragsschluss "Handwerker gibt Angebot, ich nehme das Angebot an" und der Rest ergibt sich aus dem Gesetz gibt für mich zu viel Spielraum "Schlechtleistung".

    Gibt es Verbraucherfreundliche Bauverträge für solche Projekte, wo die Pflichten des Auftragnehmers (Handwerker) genau definiert sind, ggfls. vielleicht sogar Konventionalstrafen o.ä. festgelegt sind, damit der Handwerker die Sache in der Zeit auch so ausführt wie besprochen.

    Ich suche Vorlagen, Muster für Bauverträge von Einzelprojekten, nicht Bau eines neuen Hauses.

    Ich bin gespannt auf eure Antworten.

    Sigibau
     
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  2. #2 VollNormal, 24.11.2022
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    Weißt du denn, was im Gesetz steht?
    Die §§ 631 bis 650o des BGB solltest du als Nachtlektüre unter dem Kopfkissen liegen haben.

    Ansonsten ist es hilfreich, jemanden zur Seite zu haben, der mit Fachregeln der beteiligten Gewerke vertraut ist und Ausführungsfehler rechtzeitig erkennt.

    Nach Angebotsabgabe einen Vertrag hervorzuziehen, der für den Unternehmer eventuell höhere Aufwände bedeutet, halte ich für ein bisschen unfair. Wir haben auch diverse zusätzliche Vertragsbedingungen, diese sind aber Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen.
     
  3. #3 Fabian Weber, 24.11.2022
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    Nennt sich VOB und dann noch Termine vereinbaren.
     
  4. #4 nordanney, 24.11.2022
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    Da nimmt man als Verbraucher doch keine VOB :eek:

    Musterverträge gibt es vom ZDB oder Haus & Grund.
     
  5. #5 Fabian Weber, 24.11.2022
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    Die VOB ist noch immer das beste Vetragswerk am Bau, alle oben genannten Punkte sind dort genau geregelt.
     
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  6. #6 nordanney, 24.11.2022
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    Sagt wer? Die meisten Juristen raten ab. VOB ist passend für den gewerblichen Part = Nicht Verbraucher. Der Verbraucher ist bei BGB deutlich besser geschützt.
     
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  7. #7 Fabian Weber, 24.11.2022
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    Warum?
     
  8. #8 VollNormal, 24.11.2022
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    Die VOB erlegt dem AG halt auch eine ganze Reihe von Pflichten auf. Das kann man dem "Otto-Normal-Verbraucher" natürlich nicht zumuten.
     
  9. #9 nordanney, 24.11.2022
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    - Widerrufsrecht, längere Gewährleistungsfristen, erweitere Rücktrittsrechte im BGB, konkretere Fristen im BGB
    - VOB hat keine Qualität von Rechtsnormen wie das BGB und muss gesondert vereinbart werden (weil VOB eher AGBs sind)
    - VOB/A nicht empfehlenswert wg/streng formalisiertem Vergaberecht
    - VOB/C definiert technische Standards, die ggf. vom Wunsch des Bauherren nach unten abweichen
    - VOB/B hier gibt es Punkte pro VOB aber auch contra VOB (Mängel, Verjährungsfristen, Durchsetzung von mangelbedingten Schadensersatzansprüchen u.a.)
    - einzelne Regeln VOB/B stehen noch immer unter dem Vorbehalt, ob sie in konkreten Fällen überhaupt wirksam sind wg/der AGB Vergleichbarkeit (gilt natürlich nur gegenüber Verbrauchern, Gewerbliche haben das Problem nicht)

    Fazit ist eigentlich immer, dass für komplexe Bauten VOB das passendere Instrument ist. Deshalb ist VOB ja auch für öffentliche Bauten verpflichtend. Beim privaten Bau - und das EFH ist als einfach und nicht komplex einzustufen - ist BGB das passendere Mittel und bieten einen größeren Schutz für den Endverbraucher.
    Zielgruppe VOB: öffentliche Auftraggeber
    Zielgruppe BGB: Private Bauherren

    Ziel bei der Entwicklung der VOB war es, die Regeln von Transparenz, Gleichbehandlung und einen fairen Wettbewerb unter Anbietern zu gewährleisten. Es ist nie mit Blick auf Verbraucher entwickelt worden.
     
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  10. SIL

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    Das stimmt so nicht , auch private Bauherren nutzen die VOB ( mit BGB ) .
    Auch das stimmt nicht.

    Beides ist rechtlich immer umstritten sowohl BGB und auch die individuelle VOB ( mit allen Ergänzungen ) , wenn das BGB so eindeutig wäre wie zum Teil behauptet wird - ich frage mich ...wozu diese ganzen Prozesse geführt werden.
     
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  11. #11 petra345, 25.11.2022
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    "Mein Architekt hat mir ein LV erstellt"

    Ich glaube nicht, daß er auch entprechende Zeichnungen dazu erstellt hat.
    Wenn das ganze BVH mit allen Einzelheiten und Detailzeichnungen im LV vorhanden ist, kann der Handwerker kalkulieren und man kann als AG auf eine Ausführung nach diesen Vorgaben dringen.

    Solche Vorgaben halte ich für fair gegenüber dem Handwerker und dem AG.
    Aber das ist viel zu viel Arbeit und dann entsteht der Streit weil sich jeder etwas anderes vorgestellt hat..

    Im übrigen ist es die Frage, ob man dann auch einen Handwerker für die Arbeit findet wenn da wegen eines solchen Miniauftrages gleich mit Konventionalstrafen gedroht wird.

    Es gibt übrigens von der Fabrik fertige Gauben, die nur noch auf das Dach gesetzt werden. Da kann man sich die Ausführung vorher ansehen und weiß was man bekommt.

    Die halten auch bestimmt den Liefertermin ein, denn die Gaube wird nach Produktionsplan einen Tag vorher gefertigt.
    .
     
  12. #12 Sigibau, 25.11.2022
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    Hallo Leute,

    Danke für die fruchtbaren Anmerkungen.

    Viel schlauer bin ich nicht.

    Gaube in einem Stück sind deutlich teurer (!).
    Habe entsprechende Angebote.

    Was Haltet ihr vom Haus und Grund Handwerkervertrag ? Googelt dadurch mal. Geht nicht mit dem Posten, weil ich noch keine 10 Beiträge habe.

    Grüsse

    Sigibau
     
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  13. Tilo

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    Hallo Siggi
    Na klar, den Muster-Vertrag kannst du gern für deine 9,00 Meter Gaube nehmen. Es ist ein BGB - Werkvertrag . Da machst du nichts falsch, musste eben nur auch richtig ausfüllen!
    Siehe hier:
     

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