Wertminderung Kellerhöhe

Diskutiere Wertminderung Kellerhöhe im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, angenommen ein ansonsten hochwertiges Einfamilienhaus in ruhiger Stadtnähe in Bayern (WF 220qm), wurde ursprünglich mit einem...

  1. #1 Annette1968, 05.12.2022
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    Hallo zusammen,

    angenommen ein ansonsten hochwertiges Einfamilienhaus in ruhiger Stadtnähe in Bayern (WF 220qm), wurde ursprünglich mit einem Wohnkeller (höhe 2,44) geplant, letztlich gebaut wurde jedoch eine geringere Raumhöhe (2,19 im Rohbau), abzüglich der Fußbodenheizung verbleibt eine lichte Raumhöhe von 2,02. Als Keller okay und nutzbar, der große Hobbykeller mit Lichthof (45 qm) ist jedoch nur noch bedingt als solcher nutzbar.
    Vergleichbare Häuser haben in der Lage derzeit einem Marktwert von 1,1-1,3 Millionen Euro. Die Kellerhöhe aber reduziert den Wert natürlich. Wie würdet Ihr das pi mal Daumen einschätzen?
     
  2. Yilmaz

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    Für die Frage ist zwar zu spät aber warum
    Passiert sowas?

    Wenn Keller als Wohnfläche zum Verkauf angeboten wurde und jetzt nur als Nutzraum würde sich die Kaufpreis enorm Reduzieren…

    Wie viel genau muss man regionale m2 Preise für Wohn und Nutzfläche wissen…
     
  3. #3 nordanney, 05.12.2022
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    Vergleichbare Häuser wird es kaum geben - dafür ist jedes Haus zu individuell. Insofern kann man nicht über einen reduzierten Wert sprechen, da man ihn nicht quantifizieren kann.

    Die anderen Häuser haben dann auch keinen 220qm Wohnfläche, sondern 300qm, da der Keller ja Wohnfläche ist. Ist er es nicht und nur die Kellerhöhe ist unterschiedlich, dann ist der Preisunterschied wahrscheinlich marginal und am Ende gar nicht feststellbar, da genügend sonstige Unterschiede bestehen.
     
  4. #4 Annette1968, 05.12.2022
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    Okay, lassen wir das warum mal außen vor. Und eigentlich geht es auch gar nicht um Wohnraumhöhe, sondern die "normale" kellerhohe in Neubauten. Auch die beträgt ja nicht 2m sondern eher 2,20
     
  5. #5 nordanney, 05.12.2022
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    Wenn ich beim Kauf eines Neubaus zwischen identischen Häusern wählen darf, dann gerne mit den 2,20m. Das ist klar. Aber bei der Preisfindung sehe ich keinen Unterschied. Sind beides gut nutzbare Abstellflächen. Vielleich kann man T€ 10 oder 20 raushandeln. Warum auch mehr? Den Regalen tut die niedrigere Höhe nicht weh. Und ganz ehrlich - Dir auch nicht.
     
    Kriminelle und Fred Astair gefällt das.
  6. Tilo

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    Hallo Annette
    Es gibt mehrere Planungsphasen von Entwurf, ueber Genehmigung bis hin zur Ausführung . Da kann sich ja immer was ändern.
    Ausschlaggebend ist ja dann letztendlich der Kaufvertrag mit den dazugehörigen Plänen und die Baubeschreibung. Wie der Verkäufer den Preis für das Objekt bildet, ist seine Sache. Anders Bauen als verträglich vereinbart, wird er wohl nicht haben, oder ?
     
  7. #7 simon84, 05.12.2022
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    Vielleicht wurde der Keller ja auch verkleinert weil die firsthöhe sonst nicht gepasst hat oder was auch immer.

    wenn man eine echt Wertminderung durchboxen will braucht man eh erstmal ein eigenes Gutachten und einen Anwalt. Dann kommt ein hoher Differenz wert raus.

    auf Basis dessen streitet man mit dem gegenüber vor Gericht. Dieses bestellt wieder einen Gutachter.
    Da kommt dann auch wieder ein anderer wert raus.

    Dann wird noch genau geklärt wer für welchen Teil der Abweichung verantwortlich ist. Selten geht das zu 100% für eine Seite aus.

    Am Ende hat man Zehntausende für Anwälte Gutachter und Gericht ausgegeben und hat noch immer einen Zwergenkeller. Vielleicht gewinnt man, vielleicht verliert man oder es gibt oft auch einen Vergleich.

    Daher ist es absolut irrelevant was ein Teilnehmer hier auf Basis weniger Infos als angemessen sieht.

    wenn einer jetzt sagt 10.000 und ich sage dir ich finde 100.000 angemessen, völlig egal.
    Im Endeffekt ist nur relevant auf was du dich mit dem vertraglichen gegenüber einigen kannst. Falls ihr euch nicht einigen könnt gehts eh in die nächste Stufe
     
  8. #8 nordanney, 05.12.2022
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    @TE
    Was ist eigentlich der Hintergrund der Frage? Bestandsobjekt im Vergleich zu anderen Häusern? Beim Neubau gibt es ja keine Wertminderung, da man beim Bau Kosten hat, die zu einer Planung gehören. Wird anders gebaut, wurde auch anders geplant und anders bezahlt. Aber damit ist keine Wertminderung verbunden.
    Oder wurde einfach vom GU / Bauträger oder wem auch immer anders gebaut als geplant?

    Im Bestand kannst Du zwischen Keller mit unterschiedlichen Höhen vergleichen. Da gibt es aber keinen Preisunterschied. Und Wohnkeller zu 2m Keller willst Du ja nicht vergleichen.

    Also rück mal raus mit dem Hintergrund der Frage und bitte konkretisieren, was Du möchtest.
     
  9. #9 Fabian Weber, 05.12.2022
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    Steht denn die Nutzung als Aufenthaltsraum tatsächlich im damaligen Bauantrag?

    In der Regel sind solche im Volksmund genannten Hobbyräume etc. nämlich illegal genutzte Räume (entgegen der genehmigten Kellernutzung).
     
  10. #10 Kriminelle, 05.12.2022
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    Inwiefern ist er denn „nur bedingt“ nutzbar? Kann man ihn als Kellerraum nutzen oder kann man ihn nicht nutzen?
    Es gibt kein normal. Entweder Du willst ein Untergeschoss mit Wohnräumen, dann sind das jetzt mit niedriger Decke keine Aufenthaltsräume.
    Wenn Du einfach nur einen netteren Keller wolltest, ist das jetzt zwar auch Mist, aber:

    …wenn Du Dein Haus doch wieder verkaufen willst und inserierst das als EFH mit Keller im schönen Bayern werden Interessenten sicherlich nicht das Haus über den Keller wertschätzen, sondern über andere Qualitäten. Da mag dann die Decke des Kellers etwas tief sitzen, aber was soll’s: ein Keller ist immer noch nur ein Keller, egal wie hoch die Decken sind.
    Und ja: es könnten eventuell Leute das Haus nicht kaufen, weil sie im Keller etwas vorhaben, was nicht mit 2,02, sondern nur mit 2,49 durchzuführen ist. Ich kann mir aber vorstellen, dass das die Minderheit ist.

    Eigentlich möchtest Du doch den Wertausgleich bezahlt bekommen, oder? Darauf zielt Deine Frage, oder?
    Meist bekommt man sehr viel, wenn man dann Deals mit dem GU macht und sich viele Nice-to-Haves aushandelt, was dem GU nichts kostet, aber Du die Kosten sparst. Wenn alles schon durch ist, gibt es meist nur ein paar Anstandseuronen. Wieviel Qm betrifft es denn?
     
  11. #11 hanghaus2000, 06.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 06.12.2022
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    Dann ist das keine Wohnfläche und normalerweise auch nicht als solches zu nutzen. War der Hobbykeller in der WF Berechnung enthalten?

    Dann zieh halt 45m2 den Restwert ab. Grob gerechnet 3000Euro WF - 1500Euro KF = 1500 Euro * (100- x)/100
    x= Alter des Hauses [a]
    Beispiel:
    45m2*(3000€-1500€)*(100 - 50a)/100=33.750€

    Ob Du dann den Zuschlag bekommst ist dann eine ganz Andere Frage.


    Wenn der Keller nicht in der WF enthalten ist, dann kannst natürlich nix abziehen.
     
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