Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?

Diskutiere Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich möchte mit meiner Freundin zeitnah ein Haus bauen. Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt, was bereits auf...

  1. #1 internet, 21.12.2022
    internet

    internet

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    3
    Hallo zusammen,

    ich möchte mit meiner Freundin zeitnah ein Haus bauen.
    Meine Freundin hat ein Grundstück von ihren Eltern geerbt, was bereits auf sie umgeschrieben wurde.

    Wir sind nicht verheiratet - allerdings haben wir uns bereits verlobt und die Eheschließung wird nächstes Jahr passieren.

    Ich möchte natürlich nicht den Teufel an die Wand malen und das soll auch nicht Teil der Diskussion sein, aber wie sieht es bei Trennung und gemeinsamen Hauskauf aus?

    Sollte ich nicht auch im Grundbuch stehen?
    Bei den Eltern meiner Freundin ist es allerdings auch so, dass nur ihr Vater im Grundbuch steht.

    Das Haus wurde Anfang des Jahres auf meine Freundin umgeschrieben. Zu diesem Zeitpunkt waren wir noch nicht verlobt.
    Der Notar meinte damals wohl, dass ich nicht zwingend im Grundbuch stehen müsste, sondern wir (meine Freundin und ich) wie ein Art Vertrag beim Notar machen könnten, wenn wir zusammen ein Haus kaufen / bauen.
    Die genauen Einzelheiten wie der Vertrag aussieht und beinhaltet, kenn ich allerdings nicht.

    - Wie sieht der weitere Schritt für mich aus?
    - Hat hier jemand selbst schon Mal Erfahrung damit gemacht?
     
  2. #2 nordanney, 21.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Das ist simpel. Kein Grundbuch, kein Haus - das gehört zu 100% der Freundin.
    Verlobung interessiert niemanden. Hat keinerlei rechtliche Bedeutung.
    Man kann alle mögliche vertraglich regeln. Ändert aber zunächst einmal nichts daran, dass das Haus Dir NICHT gehört und Deine Freundin Dich einfach rauswerfen kann, wenn sie möchte. Und Rechte aus einem Vertrag muss man auch erst einmal eintreiben - als Miteigentümer kannst Du das Haus einfach versteigern lassen (geht als Teilungsversteigerung ganz einfach).

    Ist alles aber auch nicht schlimm. Soll Deine Freundin den Hausbau auch alleine finanzieren. Du zahlst ihr dann - solange ihr zusammen seid - eine "Miete". Ganz saubere Trennung.

    Sollst Du mit in den Kreditvertrag, gibt es für mich nur eine Möglichkeit (moralisch und wirtschaftlich). Du wirst auch Miteigentümer. Je nach Höhe des eingebrachten Eigenkapitals (Grundstück, bar, Eigenleistung) kann die Aufteilung im Grundbuch auch 70:30 o.ä. sein. Heiratet vorher, dann fällt auch keine Grunderwerbsteuer bei Übertragung an.
     
    Deliverer und Tilfred gefällt das.
  3. #3 internet, 21.12.2022
    internet

    internet

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    3
    Wie hoch wäre denn diese?
     
  4. #4 Tilfred, 21.12.2022
    Tilfred

    Tilfred

    Dabei seit:
    02.12.2019
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    56
    Beruf:
    Dipl.-Ing (MB)
    Ort:
    DD
    Ich habe das Gefühl, dass Ihr nicht ZEITNAH ein Haus bauen solltet, sondern Euch mit der rechtlichen und technischen Materie befassen solltet. Das Entscheidende hat nordanney schon geschrieben. Ungeachtet des Beziehungsstatus sollte derjenige das Haus bezahlen, dem es gehört. Ich persönlich bin auch Freund der Grundbuchvariante ("das Grundbuch lügt nie ;-) "). Es gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass Ihr eine GBR gründet. dsa hat hier den Vorteil, dass man die Eigentumsanteile auch ohne notarielle Beglaubigung verschieben kann.

    In den Kauf/Bau eines Eigenheimes, welches mir NICHT gehört, würde ich keinen einzigen Cent investieren.
     
    Blackpiazza gefällt das.
  5. #5 Tilfred, 21.12.2022
    Tilfred

    Tilfred

    Dabei seit:
    02.12.2019
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    56
    Beruf:
    Dipl.-Ing (MB)
    Ort:
    DD
    kommt auf dein Bundesland an - Google ist dein Freund
     
  6. #6 nordanney, 21.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Nach Heirat 0%, vor Heirat abhängig vom Bundesland.
     
  7. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.789
    Zustimmungen:
    4.125
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Du willst mit ins Grundbuch? Dann musst du die Hälfte des Grundstücks bezahlen und anschließend zahlt ihr als eheliche Zugewinngemeinschaft jeder die Hälfte der Hausbaukosten. SO wäre es sauber.
    Oder Ihr heiratet und vereinbart Gütertrennung, dann baut deine Frau auf eigenem Grundstück ein eigenes Haus und du zahlst Miete.
     
    SIL gefällt das.
  8. #8 klappradl, 21.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2022
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.938
    Zustimmungen:
    828
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Da ist es egal, wer das Haus zahlt, das wird am (schlechten) Ende durch 2 geteilt, bzw mit dem Zugewinn verrechnet. Das Grundstück aber nicht.
     
  9. #9 nordanney, 21.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Wie meinst Du das? Wenn das Grundstück nur ihr gehört? Dann gehört ihr am Ende auch das Haus. Und die Schulden auch - außer, es nehmen beide den Kredit auf. Dann wird es spannend.
    Oder meinst Du, wenn das Grundstück übertragen wird?

    Scheidung und Zugewinngemeinschaft mit Immobilie(n) ist ein spannendes Thema. Habe selbst drei Jahre gebraucht, bis das die Anwälte durch hatten mit den unterschiedlichen Zeitpunkten zu (anteiligen) Vermögen und Schulden der jeweiligen Parteien.
     
  10. BaUT

    BaUT

    Dabei seit:
    30.10.2019
    Beiträge:
    6.789
    Zustimmungen:
    4.125
    Beruf:
    Bau-Ing.
    Ort:
    Berlin
    Benutzertitelzusatz:
    Erklärbär
    Wenn ich seine Zukünftige wäre, würde ich mir 3x überlegen, ob ich ihm die Hälfte meines Erbes schenke indem ich ihn einfach mit ins Grundbuch nehme.
    Kommt allerdings auch drauf an, wieviel das Bauland wert ist. Reden wir von 25 EUR/m² oder von 1.000 EUR/m²???

    Das ganze in einem Ehevertrag zu regeln ist zwar unromantisch aber sicher sinnvoll.
     
  11. #11 klappradl, 21.12.2022
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.938
    Zustimmungen:
    828
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Ja. Aber das Haus wäre Zugewinn. Im Zweifel müsste sie Ihren dann Exmann ausbezahlen. Zumindest geht der Zugewinn zu gleichen Teilen auf beide über.
     
  12. #12 Tilfred, 21.12.2022
    Tilfred

    Tilfred

    Dabei seit:
    02.12.2019
    Beiträge:
    75
    Zustimmungen:
    56
    Beruf:
    Dipl.-Ing (MB)
    Ort:
    DD
    genau und das ist der Grund, der die Auseinandersetzung bei Immobilien so kompliziert macht - Der Zugewinn ist nicht so leicht zu beziffern...
     
  13. #13 msfox30, 21.12.2022
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    1.832
    Zustimmungen:
    615
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    OT: Und noch spannender wird es, wenn man unverheirat Kinder hat... Hier spar ich mir aber die Ausführungen zweckst Erbe/Pflichtteil, Kredit-Vertragsrecht, etc., da OT.
     
  14. #14 nordanney, 21.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Da hört sich bei Dir so einfach an. Ist es aber nicht. Für den Zeitpunkt der Hochzeit musst Du den Wert des Grundstücks nachweisen. Später beim Zugewinnausgleich hast Du einen Wert Haus, das Grundstück als solches gibt es nicht mehr. Dafür brauchst Du dann wieder ein Gutachten. Natürlich gibt es dann auch noch ein Darlehen, welches dagegen steht. Bitte alles zum Zeitpunkt der Trennung als auch Einreichung des Scheidungsantrages nachweisen. Ach ja, der ganze Spaß wird auch noch abgezinst.

    Viel Spaß dabei...
     
    Jo Bauherr gefällt das.
  15. #15 nordanney, 21.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Und deshalb: Alles ganz sauber trennen - Ehevertrag. Alternativ für beide das Grundstück/Haus im Grundbuch und beide nehmen den Kredit auf. Vielleicht hat er ja das EK cash, wenn sie das Grundstück einbringt. Dann passt es umso besser.
     
  16. #16 klappradl, 21.12.2022
    Zuletzt bearbeitet: 21.12.2022
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.938
    Zustimmungen:
    828
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Ich würde niemals behaupten, das wäre einfach :D.
    Das Problem mit dem Grundstückswert hätte man aber so oder so.
     
  17. #17 Hercule, 21.12.2022
    Hercule

    Hercule

    Dabei seit:
    11.11.2019
    Beiträge:
    3.337
    Zustimmungen:
    776
    »Ein Ring, sie zu knechten, sie alle zu finden, ins Dunkel zu treiben und ewig zu binden. «
    Spaß beiseite: das Grundstück wird ja nicht schlecht. Jetzt in der Krise Haus bauen ist Blödsinn. Zieht in eine Wohnung, Miete Halbe Halbe und schau was passiert. Frauen sind sprunghaft - villeicht bist du schon ihr nächster Ex. Und im schlimmsten Fall brauchst du deine Kohle für künftige Alimente und Unterhalt.
    Habe ich wie viele Millionen Männer auch schon hinter mir.
     
  18. #18 internet, 22.12.2022
    internet

    internet

    Dabei seit:
    01.02.2022
    Beiträge:
    56
    Zustimmungen:
    3
    Ja, ich habe das Geld und sie bringt das Grundstück ein.

    Das heißt dann, dass ich entsprechend das Geld als Gegenwert für die Hälfte des Grundstücks einbringe?
    Oder wie verstehe ich das dann?
     
  19. #19 klappradl, 22.12.2022
    klappradl

    klappradl

    Dabei seit:
    10.02.2021
    Beiträge:
    1.938
    Zustimmungen:
    828
    Beruf:
    Physik
    Ort:
    Düsseldorf
    Wenn ihr vor der Hochzeit bauen wollt, soltest du jedenfalls mit im Grundbuch stehen (wenn nachher, dann am besten auch). Dafür wirst du ihr vermutlich die Hälfte des Werts zahlen müssen. Das darauf entstehende Haus gehört euch beiden, egal wer dafür zahlt.
    Alles davon abweichende bedarf eines Vertrags
     
  20. #20 nordanney, 22.12.2022
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    2.863
    Zustimmungen:
    1.510
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Jep. Dann spricht ja auch nichts dagegen, dass Du hälftiger Eigentümer des Grundstücks wirst und ihr GEMEINSAM baut und finanziert.
     
Thema:

Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag?

Die Seite wird geladen...

Hauskauf mit Freundin (Ehefrau) - Grundbucheintrag? - Ähnliche Themen

  1. Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz

    Hauskauf von Bauträger - Absicherung vor Insolvenz: Hallo Forengemeinde, wir sind kurz davor ein Haus über einen Bauträger zu kaufen. Das Haus ist bereits fertig gestellt, jedoch fehlt noch der...
  2. Feuchter Keller nach Hauskauf

    Feuchter Keller nach Hauskauf: Hallo, wir haben vor kurzem ein Haus gekauft und jetzt festgestellt dass die Kellerwände feucht (60-80) sind. Zum Zeitpunkt der Besichtigung...
  3. Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?

    Wie ermittle ich, was jeder für den Hauskauf eingebracht hat?: Hallo, folgendes Szenario: 1. Ich habe mit meiner Frau ein Fertighaus gekauft (bereits unterschrieben, Haus kommt frühestens 2025) 2. Das...
  4. Schätzung Sanierungskosten vor Hauskauf

    Schätzung Sanierungskosten vor Hauskauf: Hallo zusammen, frisch hier angemeldet und direkt mal ein paar Fragen :) Wir suchen schon längere Zeit nach einer passenden Immobilie für uns...
  5. Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277

    Hauskauf: Wohnfläche nach DIN 277: Hallo, wir interessieren uns für ein EFH, dessen Wohnfläche laut Expose rund 150qm beträgt. Bei der Besichtigung stellte sicher heraus, dass die...