Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

Diskutiere Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Ich hab die ersten Bescheide erhalten. Also natürlich noch keinen Betrag. Doch. Im Grundsteuermessbescheid müsste doch der GrundsteuermessBETRAG...

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Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

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  1. #21 msfox30, 18.01.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.01.2023
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    Doch. Im Grundsteuermessbescheid müsste doch der GrundsteuermessBETRAG stehen. Ist der höher oder niedriger als dein bisheriger?
    Bei mir (Sachsen-Anhalt) geht der Bodenrichtwert nicht 1:1 in den Grundsteuermessbetrag ein.
    Hier kommt noch ein Umrechnungskoeffizient und ein Abzinsungsfaktor mit ins Spiel (=abgezinster Bodenwert). Bei diesen beiden Zahlen könnte ich mir vorstellen, dass die das Baufenster berücksichtigen. Wobei es bei mir keine Baufenster gibt.
     
  2. Quelle

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    Ich meinte damit den tatsächlich zu bezahlenden Beitrag. Alle genannten Faktoren stehen bei mir auch auf den Bescheiden. Ich habe es komplett mithilfe einer Steuerinternetseite nachvollzogen.

    Schleswig-Holstein
     
  3. #23 hanghaus2000, 18.01.2023
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    In BY (bei mir) ging bisher nur die Wohn- und Nutzfläche in die Besteuerung ein. Laut neuer Ermittlung des Grundsteuermessbetrags dann ab 2025 auch der Grund und Boden. Die Flächen hat das FA damals mMn vom Bauamt bekommen.
     
  4. #24 msfox30, 18.01.2023
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    Ja klar die Grundsteuer. Angenommen der Hebesatz bleibt gleich, dann kannst du dir den Grundsteuerbetrag auch selbst ausrechnen (Messbetrag x Hebesatz).
    Hier in Halle dieses Jahr von 500% auf 700% erhöht und ich glaube auch nicht, dass man den wieder senkt.
     
  5. #25 hanghaus2000, 18.01.2023
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    Den kannst doch noch nicht kennen. Der ist vom Hebesatz der Gemeinde abhängig. Der wird sich bis 2025 noch ändern.
     
  6. #26 titan1981, 18.01.2023
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    richtig der Hebesatz von 2025 ist unbekannt. dieser kann so steigen oder Fallen dass man trotz höheren/niedrigeren Wert der Immobilie mehr oder weniger Zahlen kann. Was mir aufgefallen ist, dass vor der Erklärung der offizielle Bodenrichtwert noch einmal gestiegen ist.....Dies erhöht den Wert des Hauses ja auch schon einmal.

    Gehe einfach davon aus dass er nicht fallen wird. Die Gemeinden sollen nur Steuereinkommensneutral die Hebesätze anpassen. Sollen heißt nicht müssen und auch dort sind die Geldsäcke eher leer als voll somit wird das wahrscheinlicher sein als eine Senkung..... Inflation muss ja auch irgendwie berücksichtigt werden.
     
  7. SvenvH

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    Was genau hat es eigentlich mit den Massenhaften Einsprüchen, die bei den Finanzämtern eingehen auf sich? Man liest auch immer mal wieder, dass dazu geraten wird. Zum einen ist das natürlich die einzige Chance, da der Bescheid einen Monat nach Erhalt bindend ist, wenn ich aber noch garnicht weiß was ich am Ende zahlen muss, gegen was erhebt man dann Einspruch?
     
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  8. #28 stopfender, 18.01.2023
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    Selbst wenn man nicht daran glaubt, dass die Gemeinde den Hebesatz so anpasst, dass das Steueraufkommen neutral ist, kann man nicht einfach mit dem alten Hebesatz als untere Grenze rechnen: Es ist nicht gesagt, dass das Steueraufkommen mit dem bisherigen Hebesatz auch nur in der Nähe des bisherigen Aufkommens liegt - es könnte massiv drüber (oder drunter) liegen, da einfach eine komplett neue Zahlenbasis generiert wird.

    Insofern werden die meisten Gemeinden die Hebesätze neu bestimmen müssen - selbst wenn sie die Gelegenheit für eine Erhöhung nutzen wollen. Und damit sind alle Überlegungen zum zu zahlenden Betrag erstmal Kaffeesatzleserei - solange man nicht weiß, wie die anderen Grundstücke in der Gemeinde bewertet wurden.
     
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  9. #29 Viethps, 06.03.2023
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    Man muß keinen Grund nennen! Der Einspruch richtet sich dann gegen das Verfahren selbst.
    Denn es gibt ja das Bundesmodell ( NRW ) und dasjenige wie in BaWü, das sich nur auf den Grundwert bezieht.
    Wir haben mittlerweile eine ganze Reihe von Bescheiden vorliegen:
    U. a. soll bei einem MFH die Steuer um 101% steigen. Bei einem anderen um ca. 25% sinken......
    Was da jetzt gerechter sein soll, ist mir schleierhaft.
    Der größte Hebel gegen das Verfahren dürfte darin liegen, das die Gutachterausschüsse aus meiner Sicht ziemlich unrealistische Grundwerte festgelegt haben.
    Höllisch aufpassen muß man auch dort, wo laut BebPlan nicht in der Tiefe gebaut werden kann, da Außenbereich nach 25m ( Beispiel ) beginnt.
    Habe ich in einem Fall. Dort wurde trotz Vermerk in der Erklärung nicht darauf eingegangen.
    Zum Glück hat die Gemeinde schon vorher von dieser Fläche als - Sport, Freizeit - und Erholungsgelände/ Garten mit einem abgeänderten Bescheid reagiert. Darauf kann ich mich berufen.
    Erhöhung sonst 56%
     
  10. #30 Ab in die Ruine, 06.03.2023
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    Bei uns in Ostberlin sagt der Rechner eine schlappe Verdopplung voraus. :frust
     
  11. #31 msfox30, 06.03.2023
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    Zugegeben, ich hab den Thread begonnen, und bin zunächst von dem aktuellen Hebesatz ausgegangen.
    Klar auf dieser Basis, wird es für mich als Laie u.U. zunächst teurer. Würde der Hebesatz allerdings sinken, so könnte sich für mich nix ändern.
    Das weiß ich allerdings mit aktuellem Stand nicht. Ich kann auch nicht beurteilen, ob das Verfahren nun gerecht ist oder nicht.
    Von daher sehe ich zunächst auch keinen Grund gegen den Bescheid Einspruch einzulegen. Die Daten, die bei mir aufgeführt sind, sind die, die ich auch so angegeben habe. Die ganzen Formel muss ich so hinnehmen, die beziehen sich meist auf irgendwelche Paragrafen. D.h. eigentlich kann ich ja erst Einspruch gehen den Grundsteuerbescheid einlegen, der aber erst 2025 kommt.
    Ich weiß, dass bei der Stadt München z.B. geplant ist, dass nicht ein Hebesatz gilt. Die Stadt München bekommt vom FA in der Schnittstellen viele exta Daten geliefert* (bayrische Felder: z.B. Wohnförderung, Denkmal, etc). Je nach Art/Wert des Parameters soll der Hebesatz unterschiedlich festgelegt werden.

    *Steuer Elektronisch
    http://www.esteuer.de/download/gmbx/GMBX_2-3-0-1.zip: XSD-Schema zur Schnittstelle
    Hinweis: Die Schnittstelle ist bundeseinheitlich. Aber in der XSD gibt es einen Abschnitt "bayrische Felder".
     
  12. #32 nordanney, 06.03.2023
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    Deshalb erhöhen (bzw. haben gerade schon erhöht) mehrere hundert Städte und Gemeinden bereits die Hebesätze, damit später alles entspannt beim alten bleiben kann. Wir erhöhen seit letztem Jahr entspannt von 550% auf 700% bis 2025, damit 2025 alles schön auf einem hohem Niveau ist.
    Und wogegen willst Du widersprechen? Die Berechnungsgrundlage hast Du heute - dagegen kannst Du nicht mehr vorgehen. Und der Hebesatz ist auch nicht wirklich angreifbar. Kannst Dir den Einspruch dann auch sparen und zahlen.
     
  13. #33 msfox30, 06.03.2023
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    Das mit dem Widerspruch kam ja nicht als erstes von mir. Ich weiß ja auch nicht wogegen ich widersprechen soll.
     
  14. #34 msfox30, 10.03.2023
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  15. #35 Viethps, 10.03.2023
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    Dieses ganze Verfahren wurde mit sehr heißer Nadel gestrickt.
    Der gedankliche Hintergrund war offensichtlich, möglichst verdichtet zu bauen.
    Das dadurch jetzt bereits stehende Objekte abgestraft werden, ist natürlich abartig. Ideologie läßt grüssen!
    Beispiel BaWü ( Flächenmodell ): Für 3 gleichgroße Grundstücke zahlt man für Omas Häuschen, für eine Villa und einen Ghettobunker die identische Summe an Grundsteuer.......
     
  16. #36 msfox30, 10.03.2023
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    Das Traurige ist, dass daran nicht nur einer gestrickt hat, sondern sicher Heerscharen von Leute. Und dann kommt so ein Mist bei raus. Keine Ahnung was daran gerechter sein soll. Die Ungerechtigkeit wurde ja vom Gericht bemängelt.
     
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