Keine unzulässigen Wärmebrücken? Unfähiger Baugutachter? Betrug?

Diskutiere Keine unzulässigen Wärmebrücken? Unfähiger Baugutachter? Betrug? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo! Ich habe vor kurzem ein Baugutachten eines Dipl.-Ing. über die Ursachen für Schimmelpilz- und Kondensatbildung in der Wohnung erhalten....

  1. #1 Interessierter Baulaie, 18.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.03.2023
    Interessierter Baulaie

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    Hallo!

    Ich habe vor kurzem ein Baugutachten eines Dipl.-Ing. über die Ursachen für Schimmelpilz- und Kondensatbildung in der Wohnung erhalten.

    Vorweg: Es handelt sich um ein energetisch unsanierten Ziegel-Massivbau ohne WDVS aus Anfang der 1990er Jahren. Es sind Einfachfenster aus Holz mit Zweischeiben-Isolierverglasung eingebaut.

    Es bilden sich in der Heizperiode Schimmelpilze und Feuchte in den Außenkanten und Ecken im Schlafzimmer, auffällig meist in der Nähe der Stahlbeton-Geschossdecken. Auch die Fenster beschlagen oft und viel, schon bereits ab ca. +7°C außen.

    Der Baugutachter, ein öffentlich bestellter SV und Dipl.-Ing. misst im Schlafzimmer auf den schimmelbefallenen Oberflächen Temperaturen von 8-10°C, bei -1,5°C außen und 20,5 innen.

    Die "mittlere" relative Raumluftfeuchte betrug während des Ortstermins 62%.

    Seine Schlußfolgerung: Keine unzulässigen Wärmebrücken vorhanden. Es liegt allein am unzureichenden Lüftungsverhalten durch den Nutzer.


    Kann das stimmen? Lediglich 8-10°C bei einer Raumtemperatur von 20,5°C und noch relativ milden -1,5°C Außentemperatur kommen mir arg wenig vor. Diese Messergebnisse beurteilt er nicht im Gutachten.

    Was meint er mit "mittlerer" Raumluftfeuchte?

    Auf das Problem mit den Fenstern geht er fast gar nicht ein. Er misst dort keine Oberflächntemperaturen, weder auf den Rahmen, noch auf der Verglasung. Er behauptet einfach, dass die Fenster den damals bauzeitlichen Anforderungen genügen, ohne aber diese Anforderungen zu benennen.

    Weitere Probleme am Gutachten:

    - Es findet sich dort kein einziges Bild von den Messungen, sondern nur seine schriftlichen Angaben der Messergebnisse.

    - Der Baugutachter beizieht sich auf keine DIN-Norm oder etwaige Fachliteratur.


    Liegt hier womöglich ein Betrugsversuch durch den Gutachter vor?
     
  2. #2 SoL2000, 19.03.2023
    SoL2000

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    Nö.
    Das Beschlagen der Fenster zeugt doch schon davon, dass hier zu wenig gelüftet wird. Passt dann auch zu den Schimmelpilzkolonien in den Raumecken.
    Plausibel ist das schon, im Detail kann man es natürlich ohne das Gutachten/ Bilder / Details nicht bewerten.
     
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  3. #3 Tilo, 19.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 19.03.2023
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    Hallo Baulaie
    Du bist nicht das einzige Schlafzimmer in Deutschland was Schimmel hat und Fenster Kondensatbildung. Es sind fast immer Nutzungsfehler.

    Vermutlich hast du eine Mietwohnung.
    Hausverwaltung oder Eigentümer haben den Gutachter bestellt. Der hat festgestellt, dass du am Schimmel selber Schuld bist. Nun bist du sehr verärgert. Eventuell musst du das Gutachten und die Schimmelbeseitigung selber bezahlen. Du gehst in den Angriff über und wirfst dem Gutachter Unfähigkeit und Betrug vor.

    Ich würde mit solchen Anschuldigungen sehr, sehr vorsichtig sein. Gerade bei einem ö.b.u.v. Sachverständigen.

    Es steht dir frei einen anderen Gutachter zu beauftragen und ein zweites Gutachten erstellen zu lassen. Wird halt immer teurer.
     
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  4. #4 Hercule, 19.03.2023
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    Ja, kann wirklich stimmen.
    Wenn du z.B. im Bad einen DN100 Lüfter hast der ständig läuft und alle Innen Türen offen sind, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch das es keine Schimmelbildung mehr gibt.
    62% ist schon recht viel Luftfeuchte. Normalerweise erkennt man das an beschlagenen Fenstern. Ist aber ein Heizkörper darunter, wird das vermieden. Dafür kommt es dann an anderen Stellen zu Tauwasserausfall.
     
  5. #5 Fabian Weber, 19.03.2023
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    Man muss aber schon festhalten, dass es keine Verpflichtung für Mieter zum Lüften gibt. Der Vermieter ist nach DIN 1946-6 verpflichtet für einen entsprechend ausreichenden Luftwechsel zu sorgen.
     
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    Naja ich bin mir da nicht so sicher, besonders bei einen Bestandsgebäude das Anfang 90er Jahre gebaut wurde.
     
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  7. #7 Viethps, 19.03.2023
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Es kommt immer wieder mal vor: Neue Mieter.......
    Vorher kein Schimmel, jetzt soll da plötzlich der Vermieter schuldig sein, wenn Schimmel auftritt!
    Vor etlichen Jahren schon ist es Richtern, die auch Vermieter sind, in dieser Art so aufgefallen. Daher gibt es im Zweifel vorher immer einen Gutachter.
    Einmal hatten die Mieter diesen selbst beauftragt und wurden von diesem über die Umstände aufgeklärt.
    Südseite: Wohnraum, Schlafraum, KiZi in einer Reihe .
    Mieter waren der Ansicht, in der Mitte ( Schlafraum ) braucht nicht geheizt werden!
    Meist sind das Leute, die vorher im Plattenbau o. ä. mit 85° Vorlauftemp. gewohnt haben....
     
  8. #8 nordanney, 19.03.2023
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    Sorry Fabian. Der Mieter hat eine Obhutspflicht für die Wohnung. Und in diesem Zusammenhang ist er verpflichtet, ausreichend zu lüften. Dazu gibt es auch ausreichend Urteile durch alle Instanzen.
    Insofern, falls Schimmel durch Lüftungsfehlverhalten entsteht, muss sich dies der Mieter ankreiden lassen. Kommt häufig genug vor...
     
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  9. #9 Tilo, 20.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2023
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    Ergänzung: zu nordanney
    Steht bestimmt auch was drin in:
    - Mietvertrag
    - Anlage zum Mietvertrag

    Im übrigen auch:
    - BGB, Mietsache
     
  10. BaUT

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    Also die messtechnischen Ergebnisse weisen schon auf eine schimmelpilzkritische Wärmebrücke hin. Der fRsi-Wert liegt hier WEIT unter 0,70 - auch wenn es den zur Bauzeit noch gar nicht gab. Da sollte man als Gutachter schon mal drauf hinweisen, dass derart niedrige Innenoberflächentemperaturen allein durch Heizen und Lüften ggf. nicht schimmelfrei zu halten sind. Da braucht es dann zusätzlich noch eine "Zwangslüftung" nach DIN 1946-6, die es zum Zeitpunkt der Errichtung dieses Gebäudes auch noch nicht gab (bzw. nur eine unbrauchbare Altfassung).

    Da wäre man als Gutahter sicher gut beraten nicht allein den Mieter abzuwatschen sondern auch auf die baulichen Schwachstellen (Wärmebrücken + zu dichte Fenster) hinzuweisen und hier entsprechende Empfehlungen vorzulegen.

    Nur "Mehr Heizen + mehr Lüften" ist bei solchen Objekten nicht zielführend, denn lt. Rechtsprechung sind nur 2-3 Lüftungsvorgänge pro Tag zumutbar. Das wird aber zur Schimmelfreiheit nicht ausreichen, wie entsprechende Simulationsbrechnungen gezeigt haben.
     
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  11. #11 Tilo, 20.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 20.03.2023
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    Hallo
    Wir kennen das Gutachten nicht, wir wissen nicht was drin steht.
    Fenster die laut Nutzer schon ab + 7 Grad Kondensat bilden ?
    Ein Schlafzimmer, Baujahr Anfang der 90 - iger, schimmelt 22 / 23 ? Die anderen Zimmer sind OK ?
     
  12. #12 Fabian Weber, 20.03.2023
    Fabian Weber

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    Sorry lüften muss der Mieter natürlich, das war etwas verkürzt von mir, den Rest hat @BaUT ja schon dargestellt.

    Meine Empfehlung wäre ein Gegengutachten oder hier das Gutachten mal posten.
     
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