Bebauungsplan - Baugrenze überschreiten, Abstandsflächen und mehr

Diskutiere Bebauungsplan - Baugrenze überschreiten, Abstandsflächen und mehr im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Experten, meine Frau und ich liebäugeln mit einem Grundstück in einem Neubaugebiet (in Hessen) und da ich als Laie total unwissend...

  1. #1 Hansi87, 22.03.2023
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    Hallo liebe Experten,

    meine Frau und ich liebäugeln mit einem Grundstück in einem Neubaugebiet (in Hessen) und da ich als Laie total unwissend bin, möchte ich mir hier ein paar Meinungen und euer Wissen einholen. Beim Anblick des Bebauungsplans stellen sich mir einige Fragen, auf die ich mir ohne weiteres keine Antwort ableiten kann. Ich bin für jede Antwort Dankbar :-)

    Im Bebauungsplan steht:

    1. "Stellplätze sind nur auf der Nordseite der Gebäude und max. 1 Stellplatz/Grundstück zulässig."
    Eigentlich klar, 1 Stellplatz bedeutet für mich 1 Garage oder 1 Carport oder 1 Stellplatz. Was für mich aber nicht ersichtlich ist, bedeutet es, dass wir nur 1 Auto auf unserem Grundstück abstellen dürfen? Den ich könnte ja eine Garage aufbauen und für diese natürlich auch eine Zufahrt. Theoretisch könnte ich ein zweites Auto in der Zufahrt parken, oder?

    2. "Auf allen privaten Baugrundstücken gilt ein Baugebot nach § 176 Abs. 1 BauGB von 2
    Jahren ab Kauf/Erwerb des Grundstückes."
    Muss mein Bauvorhaben in 2 Jahren fertig sein? Ich bin ja der Meinung das ich innerhalb der zwei Jahren anfangen muss zu bauen. Okay, dann stelle ich eine Schubkarre auf das Grundstück ... oder doch nicht? Was ist den damit gemeint? Anfangen mit Erdarbeiten? Bodenplatte fertig? Rohbau muss stehen? Dazu steht nichts näheres im Bebauungsplan.

    3. "Die eingezeichneten Mindestabstände der Baugrenzen zu öffentlichen Flächen sind zwingend einzuhalten."
    Okay mach ich, aber was genau wird den bemessen was in die Baugrenze reingehört? BauGB sagt Gebäude und Gebäudeteile. Und was ist mit Dachüberständen? Eingangsbereiche oder deren Überdachung? Gehören die auch in die Baugrenze oder dürfen diese darüber ragen? HBO sagt zum Beispiel "Gesimsen und Dachvorsprünge, Hauseingangstreppen und deren Überdachungen, Erker und Balkone bleiben bei Bemessung der Tiefe der Abstandsflächen außer Betracht, sofern sie nicht mehr als 1,50 m vortreten und von Nachbargrenzen mindestens 2 m entfernt bleiben." Was mich hier verwirrt ist, dass hier die Rede von Abstandsflächen ist und das ist meiner Ansicht nach aufs Nachbarsgrundstück bezogen und nicht auf die Überschreitung der Baugrenze.

    Das sind nur ein paar Punkte, die mir in den letzten Stunden auf der Seele brennen. Ich finde aber bestimmt noch mehr :-) Will euch aber nicht zu sehr nerven mit meinem ersten Post :-)
     
  2. Dimeto

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    Nein, solange nicht dauerhaft immer auf der gleichen Stelle ein Fahrzeug steht.
    Ja. Wenn aber ständig ein Auto vor der Garage parkt, wird die Zufahrt zum Stellplatz. Das muss aber erst mal jemand beklagen, denn muss die Klage gehört werden, dann muss jemand Maßnahmen ergreifen und begründen und wenn Du Widerspuch erhebst, muss jemand beweisen, dass die Zufahrt als Stellplatz genutzt wird. Die Festsetzung einer solchen Begrenzung ist ungewöhnlich und sollte in der Begründung zum BPlan näher erläutert werden.
    Ja.
    Ich nicht.
    Ein Baugebot wird erlassen, um das Grundstück einer dem Bebauungsplan entsprechenden Nutzung zuzuführen. Solange das Haus in einem Wohngebiet nicht bezugsfertig ist, ist das Gebot also nicht erfüllt.
    Üblicherweise kommen zu den planungsrechtlichen Vorgaben des BPlans auch privatrechtliche Verpflichtungen durch den Kaufvertrag hinzu. Dort ist meistens näher erläutert, welche Pflichten der Käufer hat und was passiert, wenn er diesen nicht nachkommt (z.B. Rückübertragung an die Gemeinde). Eventuell wird auch die Baugenehmigung nur mit konkreteren Auflagen erteilt.
    Derartige Gebäudeteile sind städtebaulich nicht relevant, sofern sie das übliche Maß nicht überschreiten, und bleiben regelmäßig aufgrund von §23 Abs. 2 Satz 2 BauNVO unbeanstandet. Durch diese Festsetzung kann das hier anders sein. Hier hilft eventuell auch der Blick in die Begründung zum Bplan oder das Gespräch mit der Planungs- oder Genehmigungsbehörde.
    Richtig. Abstandsflächen sind Bauordnungsrecht (LBO) - also Gefahrenabwehr - und Baugrenzen sind Planungsrecht (BauGB und BauNVO) - also Stadtgestaltung. Die Definitionen im einen gelten nicht (immer) im anderen.
     
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  3. #3 Hansi87, 23.03.2023
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    Vielen lieben Dank für die Expertise.

    Die Begründung habe ich mir jetzt angesehen und habe festgestellt, dass grade der Punkt mit einem Stellplatz im Norden des Grundstücks als bedenklich eingestuft wurde. Jedoch ist das schon ein Jahr her und der Bebauungsplan (vorläufiger) hat keinerlei Änderungen zu der ersten Fassung.

    Wäre jetzt interessant ob der vorläufige Bebauungsplan anfechtbar ist da Bebauungspläne nach der Veröffentlichung eigentlich nur 1 Monat anfechtbar sind. Aber auch bei Vorläufigen?
     
  4. Dimeto

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    Vorläufige Bebauungspläne sind mir nicht bekannt. Entweder er ist rechtskräftig oder er steckt noch im Verfahren. Bei letzterem wäre interessant, welchen Verfahrensstand er aktuell erreicht hat. Wenn er noch in der Offenlage ist (oder noch früher), dann kann man noch Bedenken äußern, die eventuell vor Rechtskraft berücksichtigt werden.
    Zeig' mal oder stell' einen Link ein!
     
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  5. #5 Gast 85175, 23.03.2023
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    Mal ganz ehrlich und zwischen uns. Wenn’s schon so los geht, dass Du zwar mit dem Grundstück „liebäugelst“, aber erstmal noch 5 Jahre vor Gericht musst bis es dir dannvielleicht wirklich passt… Such ein anderes Grundstück…
     
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  6. #6 Hansi87, 23.03.2023
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    Ja, den Standpunkt kann ich verstehen und nachvollziehen. Jedoch suchen wir seit 2019 ein Grundstück und haben uns diverse Häuser angesehen, aber DAS Haus war nie dabei und die paar Grundstück bei uns in der Nähe (auf dem Dorf), die nicht bebaut sind liegen alle in privater Hand und diese verkaufen nicht. Auf die Frage "Warum?" kommen die wildesten Antworten (wenn überhaupt), wie z.B. "wir wollen unsere Ruhe und keine Nachbarn". Das einzige was uns anderes bleiben würde wäre weiter weg von Freunden und Familie und damit würde ich meinen Töchter das Herz brechen. Dann lieber 5 Jahre vor Gericht.
     
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  7. #7 Hansi87, 23.03.2023
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    Ich probiere es mal mit einem Link. Der Bebauungsplan steht ganz unten auf der Seite und wenn man auf "Bebauungsplan Nr. 16 "Aufm Kreuz" | Vorläufiger Auszug" klickt öffnet sich der Auszug.

    Ergänzung: Link darf ich leider nicht setzen. Ich probiere es einfach mal so

    rotenburg.de/rathaus-politik/veroeffentlichungen/aktuelles/neubaugebiet-aufm-kreuz-in-lispenhausen-reservierung-von-baugrundstuecken/

    Einfach in den Browser kopieren dann sollte es gehen.
     
  8. artibi

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    Ich vesteh ja die Not und kenn das selber vom Dorf. Aber einen Bauplatz zu kaufen und als erstes mal vor Gericht zu ziehen - damit rückt dein Eigenheim halt auch in weite Ferne. Und das "nur" wegen dem Stellplatz?
     
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  9. #9 Hansi87, 23.03.2023
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    nein, Entschuldigung wenn es so rüber kam, dass es nur am Stellplatz liegt. Es sind noch einige mehr Fragen, die für mich offen stehen. Der eine Stellplatz im Norden ist nur einer dieser Punkte. Und um ehrlich zu sein, würde ich höchstwahrscheinlich auch nicht deswegen vor Gericht gehen. Aber wenn der Bebauungsplan nicht feststehen sollte und man noch Anregungen als Bürger einbringen kann, wäre es ja gar nicht so schlecht. Es kann nur der gehört werden, der was sagt und wer schweigt akzeptiert.
     
  10. Dimeto

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    Er wurde am 08.10.2022 rechtskräftig. Eingaben sind also nicht mehr möglich. Anfechtbar ist es aber immer, die Erfolgsaussichten halte ich aber für gering, auch wenn ich die Begründung online nicht gefunden habe.
    Dann schieß mal los!
     
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  11. #11 Gast 85175, 23.03.2023
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    Penisse... Aber passt zum Rest...

    Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Lage, das da ist halt der versuch die ganze Welt auf einer Fläche 2 Hektar zu retten, da fehlt eigentlich nur noch, dass bei der Gartengestaltung die Geschlechterperspektive beachtet werden muss und beim Grundriss die Reproduktion kolonialistischer Muster zu unterlassen sind.

    Du kannst dich mit den sendungsbewussten Irrläufern die nächsten Jahre vor Gericht balgen, oder du kannst tun was sie verlangen... Dass da irgendwer irgendwie pragmatischen Lösungen zugetan oder an Sachargumenten interessiert wäre glaube ich aber nicht...
     
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  12. #12 Hansi87, 23.03.2023
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    Die Begründung hatte ich mal gefunden und runtergeladen. Die habe ich mit angehangen. Punkt 9. Kreisausschuss Hersfeld-Rotenburg, Bauaufsicht 07.02.2022 klingt interessant bezüglich der Stellplätze.

    ja, mich hat nur das "vorläufiger Auszug" verwirrt.

    Das wären die paar Punkte von ganz oben, die schon beantwortet sind.

    Trotzdem finde ich einiges nicht durchdacht. Stellplatz/Garage im Norden ... in einem Klimafreundlichen Neubaugebiet würde sich eine Garage im Süden doch anbieten für weitere Photovoltaikanlagen. Außerdem wenn ich meine Garage nur im Norden aufbauen darf und diese auch auf der Grenze bauen darf laut HBO, dann klaue ich doch dem Nachbarn im Norden die Sonne für seinen Garten.

    Oder das Baugebot von 2 Jahren. Ich habe zwar mit dem Bauamt geredet und ja man muss innerhalb der 2 Jahren anfangen zu bauen, aber er konnte mir nicht sagen was man darunter genau zu verstehen hat und wie lange man im Anschluss dann Zeit hat. Das entscheidet sich auf der nächsten Magistratssitzung.

    Der Satz "Die Grundstücksfreiflächen außerhalb von Gebäuden, Garagen, Zufahrten und Nebenanlagen sind zu 100 % als vegetationsfähige Fläche herzustellen" war für mich auch erstmal verwirrend. Heißt das jetzt ich darf keinen gepflasterten weg im Garten haben? Oder einen Pool aufstellen oder eine Fläche pflastern um einen Grill darauf zu bauen? Ich kann es mir zwar zusammenreimen aufgrund der Grundflächenzahl 0,4, dass die restlichen 0,6 zu 100% grün sein müssen, aber ich finde es trotzdem ein wenig wirr formuliert.

    Und dann einfach allgemeine Sachen wie Abstände zu Nachbarn für Nebenanlagen wie Gartenhütte, Pool oder sowas. Das muss ich aber einfach noch recherchieren.
     

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  13. #13 Hansi87, 23.03.2023
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    :not_w1: hab gelacht und musste direkt an die Klimakleber denken :mega_lol:
     
  14. Dimeto

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    Das ist aber die Begründung für die Änderung des Flächennutzungsplanes. Um die Stadtplaner zu verstehen braucht es das entsprechende Dokument für den BPlan.
    Dann hast Du nicht die endgültige Fassung vorliegen.
    Das mag sein, aber ein k.o.-Kriterium konnte ich nicht entdecken und habe ich auch nicht bei Dir herauslesen können.
    Wie viel Zeit brauchst Du denn? Es geht ja darum, keine Spekulanten anzulocken und nicht jahrelang Brachflächen zu haben, während andere händeringend Grundstücke suchen. Wenn es gute Gründe für eine längere Bauphase gibt, wird man Dich nach Ablauf der zwei Jahre nicht gleich enteignen.
    Nein, das heißt es nicht. Der gepflasterte Weg ist eine Nebenanlage.
    Ebenfalls Nebenanlagen.
    Wo steht das?
     
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  15. #15 Hansi87, 23.03.2023
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    Vielen Dank für deine Hilfe :)

    tatsächlich. Habe eben erst den endgültigen und unterschriebenen gefunden.

    das weiß ich nicht. Wie gesagt ich bin da noch ein kompletter Laie und hole mir erst so viele Informationen ein wie ich kann :)

    die allgemeinen Sachen waren nicht auf den Bebauungsplan bezogen. Das waren einfach nur Punkte die ich mir noch angucken muss.
     
  16. #16 WilderSueden, 23.03.2023
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    Zwei Jahre reichen dicke. Die Baufirmen haben ihre Altaufträge von der Niedrigzinsphase langsam abgearbeitet. In der Hinsicht wirst du wohl keine langen Wartezeiten mehr haben. Bauantrag und -genehmigung können eventuell länger dauern, auch abhängig davon, ob du eine Befreiung vom Bebauungsplan brauchst. Wenn ihr zwei Autos braucht (der Ort ist ja jetzt nicht der größte), würde ich auch überlegen dafür eine Befreiung zu beantragen. Vielleicht bekommst du ja eine, obwohl der Bebauungsplan sich recht verkrampft liest.

    Wenn man sich die Baufenster anschaut, ist offensichtlich geplant, die Grundstücke über die Wendeplatten zu erschließen. Dann hast du die Autos automatisch im Norden
     
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  17. #17 Hansi87, 29.03.2023
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    ja, war nochmal in der Stadt und so wird der Plan sein.
     
  18. #18 Hansi87, 29.03.2023
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    Ich danke euch allen für eure Hilfe. Klasse Forum! Klasse Community! :bierchen:
     
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Bebauungsplan - Baugrenze überschreiten, Abstandsflächen und mehr

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