Energieberater schließt KFW 431 nicht ab - Meldet sich seit Monaten nicht mehr

Diskutiere Energieberater schließt KFW 431 nicht ab - Meldet sich seit Monaten nicht mehr im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin Teil einer leider sehr unerfahrenen Eigentümergemeinschaft. Für die Begleitung eines Neubaus nach KFW 55 Standard wurde...

  1. #1 daghy, 27.03.2023
    Zuletzt bearbeitet: 27.03.2023
    daghy

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    Hallo zusammen,

    ich bin Teil einer leider sehr unerfahrenen Eigentümergemeinschaft. Für die Begleitung eines Neubaus nach KFW 55 Standard wurde ein Energieberater engagiert, der die Förderprogramme 153 (Energieeffizientes Bauen) sowie 431 "Energieeffizientes Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung" abgewickelt hat. Zuvor haben wir eine entsprechende Vollmacht ausgestellt, das entsprechende Dokument stammt ebenfalls von der KFW.

    Das Programm 153 lief ordnungsgemäß durch und alle Beteiligten haben ihren Tilgungszuschuss zugesichert bekommen bzw. erhalten.

    Das Programm 431 hingegen, mit welchem wir die Hälfte der Energieberaterkosten zurückerhalten würden, ist von dem Berater einfach nicht mehr fortgeführt worden. Wir haben jeweils die "Bestätigung zum Antrag" erhalten, danach ist aber nichts mehr passiert - im KFW Portal wurden also keine Rechnungen hochgeladen etc.

    Zunächst hat der Energieberater unsere Anrufe noch entgegengenommen und uns vertröstet. Danach hat er gesagt, dass wir die Rechnungen selbst hochladen müssen, was selbstverständlich nicht stimmt und auch gar nicht geht, da der Energieberater das Programm in unserem Namen beantragt hat und wir nicht mal einen Zugang zu dem Portal haben.

    Seit einigen Monaten meldet sich der Herr leider gar nicht mehr und wir stehen unmittelbar davor, einen Anwalt einzuschalten.

    Zwei Fristschreiben wurden ebenfalls als Einschreiben versandt. Sie wurden mit Unterschrift angenommen, jedoch ignoriert

    Hat jemand schon einmal so etwas erlebt? Der Anwalt war bei Erstkontakt zunächst nicht sicher, ob unsere Chancen so gut stehen, aber eigentlich sprechen doch alle Fakten für uns und wir hätten nichts weiter machen können, oder? Vielleicht kann jemand mit seinen Erfahrungen dienen.

    Vielen Dank & Beste Grüße!
     
  2. #2 simon84, 27.03.2023
    simon84

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    Habt ihr denn die ensprechende Baubegleitung für die BnD beim Energieberater für die 431 vertraglich beauftragt und bezahlt?
    Wer war denn der Architekt für den Neubau? War das auch der Energieberater oder sind die beiden separat?

    Rechtsberatung müssen wir hart abkürzen hier, da kann dir nur ein Anwalt vor Ort helfen.
    Da gibt es eine klare Linie hier im Forum die wir nicht überschreiten können.

    Aber die Ansprechpartner und Gesamtsituation kann man sicher noch etwas besser verstehen und dokumentieren.
    Was sagt denn die KfW selbst zur Situation?
     
  3. #3 Maape838, 27.03.2023
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    Lebt er denn noch mal dumm gefragt?!
     
  4. daghy

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    Danke für die Antworten.

    Ja, die beiden Förderprogramme 153 und 431 wurden zusammen in Auftrag gegeben. Die Bestätigung zum Auftrag für das KFW 431 Programm liegt auch vor, es wurde nur nie zum Abschluss gebracht.

    Energieberater und Architekt sind getrennt und haben nichts miteinander zu tun.

    Das verstehe ich. Ich suche eher nach einem Erfahrungsaustausch, vielleicht hat jemand schon mal das gleiche erlebt.

    Die KFW hat den Vorgang in ihrem System gefunden und bestätigt, dass der Energieberater in unseren Namen das Förderprogramm 431 begonnen hat. Er hat es schlicht nicht weitergeführt, also keine Rechnungen hochgeladen. Wir selbst, also die WEG, sind da machtlos und haben keinen Zugriff drauf.

    Leider haben wir so spät angerufen, dass der Anspruch wohl gar nicht mehr besteht. Die Vermutung ist, dass der Berater es schlicht vergessen hat.

    Zunächst dachten wir, dass er sich abgesetzt hat, da auch die Homepage nicht mehr funktioniert hat. Sie wurde jedoch lediglich überarbeitet und war nach ein paar Wochen wieder online. Also existiert diese Person noch. Persönlich vorbeifahren hat nichts gebracht, da das Büro nie besetzt gewesen ist (es ist auch eine Anfahrt von einer Stunde).

    NACHTRAG: Zwei Fristschreiben wurden ebenfalls als Einschreiben versandt. Sie wurden mit Unterschrift angenommen, jedoch ignoriert.
     
  5. #5 simon84, 27.03.2023
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    Er lädt doch da keine Rechnungen hoch (für den 431er) sondern bestätigt mit der BnD die Durchführung der geplanten Maßnahmen

    ihr ladet die Rechnungen (seine ! Für die Beratung) hoch

    https://www.kfw.de/PDF/Download-Cen...kumente/6000003901_M_431_ES_Baubegleitung.PDF

    Ich frage noch mal direkter:

    was exakt (Wortlaut) habt ihr bei dem Energieberater beauftragt ?
    Was habt ihr wann bezahlt ?

    gibt es evtl. die Möglichkeit dass ihr gar nicht nach seiner Planung gebaut habt oder abgewichen seid und er/sie es nicht prüfen konnte ?
     
  6. daghy

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    Ich glaube, dass da das Problem begraben liegt. Für das Förderprogramm liegt lediglich die Bestätigung zum Antrag vor. Anschließend hätte man im Zuschussportal den Zuschuss beantragen müssen - das hätte entweder von uns oder vom Energieberater erfolgen können. Eine Absprache diesbezüglich ist leider nie erfolgt, schon gar nicht schriftlich. Also ja, im Zweifelsfall kann der Berater einfach darauf verweisen, dass er das gar nicht hätte machen müssen und schriftlich nichts festgehalten wurde. Das sieht dann leider doch nicht so gut aus für uns.

    Erschwerend ist halt einfach, dass der Mann nicht mehr als Telefon geht und wie vom Erdboden verschluckt ist. Mails und Telefonate bleiben unbeantwortet, das ist unglaublich.

    Ja, ist demnach wohl leider doch nicht so klar wie von uns erhofft...
     
  7. #7 simon84, 29.03.2023
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    Ihr braucht die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Dazu muss der Energieberater die durchgeführten Tätigkeiten (grob) überprüfen bzw. abhaken.
    Dazu braucht er natürlich Unterlagen/Rechnungen. Die sollte der Bauherr/Architekt haben.
    Mit der BnD müsst ihr dann die Rechnungen des Energieberaters bei der KfW hochladen.

    Habt ihr Rechnungen vom Energieberater ? Wurden diese bereits komplett bezahlt?
     
  8. #8 JohnBirlo, 29.03.2023
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    Unser Energieberater meint, KFW431 wird nicht mehr ausgezahlt, egal ob man es damals beantragt hatte. Er meint, dass hier der Stichtag die BnD und nicht der Tag des Antrages sei.

    Sprich es gibt kein Schriftstück, dass euch bei eurere ursprünglichen Antragstellung von 431 zusichert, dass ihr das Geld auch wirklich am Ende bekommt. Ihr (und ich auch) haben schlicht zu spät das Haus fertiggestellt
     
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  9. daghy

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    Hallo zusammen,

    danke für eure Antworten. Wir haben nun noch einmal die KFW direkt kontaktiert und auch anwaltlichen Rat eingeholt. Das Problem: Auf der Bestätigung zum Antrag steht oben in kleiner Schrift "Das sind die nächsten Schritte" - und dort wird gesagt, dass der Zuschuss im Portal beantragt werden muss. Dies kann sowohl durch den Eigentümer als auch durch den Energieberater erfolgen (da Vollmacht vorliegend). Allerdings hätten wir es irgendwie schriftlich festhalten müssen, dass der Energieberater diesen Zuschuss beantragt, was nicht geschehen ist. Also wurde der ganze Prozess abseits der Bestätigung zum Antrag nie gestartet.

    Als guter Berater hätte er seine Informations- oder Aufklärungspflicht (oder wie auch immer man das nennt) erfüllen müssen und theoretisch könnte man mit solch einer Argumentation durchaus vor Gericht ziehen (so zumindest unser Anwalt), aber den Spaß lassen wir dann doch mal bleiben...letztendlich sind wir als Eigentümer zu unwissend gewesen.

    Vielen Dank für eure Unterstützung.
     
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