Bodenhöhe im WC im Vergleich zum Wohnraum

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  1. #1 Gandalf64, 28.03.2023
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    Hallo zusammen,
    in unserem im Bau befindlichen Reihenhaus ist uns aufgefallen, dass die Bodenhöhe im WC im EG im Vergleich zum Wohnraum um 2 mm höher liegt.
    Das wundert uns. Im Sanitärbereich sollte normalerweise die Bodenhöhe geringer sein als im angrenzenden Wohnbereich - einen Schwellenschutz inbegriffen (in unseren Bädern hat der Bauträger den Schwellenschutz auch vergessen - obgleich dieser unsererseits als unentbehrlich festgelegt wurde - das ist ein anderes Problem).
    Unsere Frage: Gibt es eine Norm oder eine Vorschrift, die festlegt, dass die Bodenhöhe im WC im Vergleich zum Wohnraum zumindest gleich sein sollte (bei uns im WC wie erwähnt sogar höher)?
     
  2. #2 nordanney, 28.03.2023
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    Interessante Frage. Habe ich noch nie von gehört oder mir Gedanken darüber gemacht.

    Wie hoch sollte denn der Schwellschutz sein? Damit es sich lohnt, doch eher ein cm oder mehr. Sieht das nicht sch... aus und ist unpraktisch?
     
  3. #3 Gandalf64, 28.03.2023
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    @nordanney: Im Sanitärbereich sollte dieser bei mindestens 1 cm liegen. Wir mussten auch im Planungsgespräch extra unterschreiben, dass wir auf diesen nicht verzichten (ist zwar angenehmer, aber die Haushaftpflichtversicherungen können im Wasserschadensfall Zahlungen verweigern, wenn kein Schwellschutz nach DIN18040 installiert ist). Aber beim reinen WC bin ich davon ausgegangen, dass die Bodenhöhe zumindest gleich sein muss wie der Wohnbereich. Deswegen meine Frage.
     
  4. #4 nordanney, 28.03.2023
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    Das steht wo und mein Schwellschutz oder Bodenhöhe? Die DIN 18040 betrifft doch barrierefreies Bauen und nicht die allgemeine Bodenhöhe eines Bades - wohl aber das Thema Schwellschutz (bei Barrierefreiheit)..
    Ihr musstet unterschreiben, dass Ihr NICHT verzichten wollt?

    Bringst Du vielleicht ein paar Dinge durcheinander? Im Standard sind die Bodenhöhen aller Räume inkl. Sanitärräume identisch hoch. 2mm sehe ich auch als gleich hoch an.
     
  5. #5 Gandalf64, 28.03.2023
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    @nordanney: Nein, das stimmt nicht. Im Standard müssen Sanitärbereiche über einen Schwellenschutz verfügen. Und wir mussten eben explizit mit Unterschrift bestätigen (eben wegen den haftungsrechtlichen Konsequenzen), dass wir nicht auf den Schwellschutz (Schwelle und tieferliegender Boden) verzichten. Die anderen Bauherren haben explizit auf diesen verzichtet - gehen damit aber das Risiko ein, dass die Wohngebäudehaftpflichtvers. im Schadensfalle nicht zahlt. Aber das ist eben nicht meine Frage.
     
  6. #6 nordanney, 28.03.2023
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    Worüber redest Du jetzt? Schwellschutz oder Bodenhöhe? Barrierefrei oder nicht? Das sind alles unterschiedliche Dinge.
    Was für ein Unsinn. Ihr müsst mit Eurer Unterschrift bestätigen, dass Ihr den "Standard" bekommt. Alle anderen bauen vom "Standard" abweichend und müssen dies nicht explizit bestätigen? Also übernimmt der Bauunternehmer für alle anderen die Haftung, die nicht mit Schwellschutz bauen?

    Gerade die DIN 18040 (barrierefreies Bauen) schreibt eine Nullschwelle vor! Deshalb noch einmal meine Frage: Verwechselst Du irgendwelche Dinge? In der DIN 18534 findest Du dann die Möglichkeiten zur Schwelle oder Alternativen - dies kann auch eine Duschtasse sein, die ausreichend ist. Daneben musst Du bitte die unterschiedlichen Bereiche Wassereinwirkungsklassen (Bereiche) anschauen. Und das Gäste-WC wird dann genauso behandelt, wie die Küche - auch in der Küche brauchst Du keine Schwelle, obwohl Du ein Waschbecken hast. Und auch der Küchenboden muss nicht tiefergelegt werden.
     
  7. #7 Gandalf64, 28.03.2023
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    Was für ein Unsinn? Selbst in dem fast 50 Jahre alten Präton-Fertighaus meiner Eltern wurden solche Schwellen eingesetzt. Nein, ich verwechsle keine Dinge. Vielleicht habe ich nicht exakt genug beschrieben? Das ist gut möglich. Ich will aber auch kein Foto der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Bauträger und uns ins Internet stellen, um das Ganze exakter darzustellen. Das mit dem Waschbecken in der Küche ist aber ein guter Hinweis. Dann sollte das mit dem WC passen, wenn auch die 2 mm Höhenunterschied nicht in Ordnung sind. Fakt ist aber, dass der Bauträger und wir explizit vereinbart hatten, die Böden in den Sanitärbereichen durch Tieferlegen und Schwelle abzusichern. Die anderen Bauherren mussten auch per Unterschrift bestätigen, dass sie darauf verzichten.
     
  8. #8 nordanney, 28.03.2023
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    Das ist ja auch völlig legitim und vereinbar. Aber es gibt keinen Zwang in keiner DIN dazu. Wie gesagt, in der DIN 18040 geht es um barrierefreies Bauen, was eine Nullschwelle fordert. In der DIN 18534 geht um Abdichtungen. Und dort ist niedergeschrieben, ob und wie Schwellen ausgeführt werden müssen. Pauschal zu sagen, dass der Boden niedriger sein muss, ist schlicht falsch.
    Selbst in meinem 60er Käfer wurde ein luftgekühlter Boxer hinten verbaut - ist das heute noch der Standard?
     
  9. SvenvH

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    @nordanney das was der TE beschreibt ist durchaus korrekt so. Man sollte meinen dass sich die DIN18534 mit der DIN18040 widerspricht, ein Höhenversatz von bis zu 20mm gilt aber als geringfügige Einschränkung und gilt immer noch als Behindertengerecht.
    Bei der Schwelle muss man je nach Größe des Bades Handeln. Ist das Bad groß genug kann man die Höhendifferenz in Form eines Gefälles erreichen ohne dass man es merkt (-->DIN 18202).
    Das ganze hat sich bisher aber aus esthetischen Gründen im Wohnbau kaum durchgesetzt. Pflicht ist ein Kante von min. 10mm aber.
     
  10. #10 nordanney, 28.03.2023
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    Jep, zumindest wenn technisch begründet. Aber die Kante von 10mm kann auch bei der Dusche in Form einer Duschtasse hergestellt werden, es ist nicht zwingend erforderlich (und wird auch nur selten gemacht), den ganzen Boden tiefer zu legen. Das steht auch in der DIN18534
     
  11. #11 JohnBirlo, 28.03.2023
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    Vielleicht wird hier auch gerad die Duschtür (also die Glasabtrennung bei der Dusche) mit der Eingangstür zum Bad verwechselt. Wer macht denn unter der Badeingangstür 1cm oder mehr Schwelle im Neubau. Is ja furchtbar. Mit was für einer Überschwemmung wird denn hier gerechnet. Mann muss ja nichtmal den gesamten Badboden abdichten und nur dann würde eine hohe Schwelle ja Sinn machen.
     
  12. SvenvH

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    Klar kann man auch nur die Dusche tiefer legen. Das kommt aber aufs Gesamtkonzept an.
    Um das klarzustellen ich baue solche Schwellkanten so gut wie nie ein, vielleicht einmal im Jahr. Wenn dann aber im Türbereich mit einer runden Edelstahlschiene. Duschen werden ja heutzutage kaum noch optisch abgesetzt durch Mosaik oder ähnliches. Mit einheitlicher Fliese würde die Schwallkante in der Dusche nur stören.
     
  13. SvenvH

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    Es geht hier im Thread nicht darum was gut aussieht und oder deiner Meinung nach Sinn macht, sondern was gefordert wird.
     
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