Estrich zu dünn gelegt

Diskutiere Estrich zu dünn gelegt im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Also nochmal ! Bitte Systemverträglichen Aufbau mit Gewährleistung!!

  1. Robby

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    nochmal ! Bitte Systemverträglichen Aufbau mit Gewährleistung!!
     
  2. #22 Talentfrei, 04.01.2007
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    In der Gewährleistung ist der Estrichleger laut VOB doch ohnehin 5 Jahre, oder ?

    Ich hab mich gerade nochmal über die genauen Produkte informiert, die der Estrichleger einsetzen will:

    Silatex Haftbrücke
    http://www.chemotechnik.de/download/produktinfos/haftbruecke.pdf

    Rheorapid
    http://www.chemotechnik.de/download/produktinfos/rheorapid.pdf

    Bisher ist ein Zementestrich und im Badezimmer ein Zement-Speicherestrich (gibt es da Unteschiede ?), ZE-20 und eine Dämmschicht aus Polysterol Hartschaum eingebracht.
     
  3. Ryker

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  4. voggel

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    Ist doc hauch eigentlich Schnuppe , was bringt die die sch%&%/$&endreck Gewährleistung wenn du nach 2-3 Jahren merkst das Fliesen knacken , Risse auftreten und du wohnst drin ..
     
  5. Robby

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    Ich denke nicht das es sich hier um einen Zementestrich handelt (wenn Fließestrich.

    Die Gewährleistung ist doch eh dahin wenn der Estrichleger ´ne Grätsche macht. Das Insolvenzrisiko ist dem AG in der Regel nicht anzulasten.

    Entweder jetzt 1 mal Sanieren und dann bitteschön richtig oder evtl Jahre Ärgern!

    Der EL soll den Außendienst des Haftbrückenherstellers doch mit zum Baustellentermin holen. Vorschlag unterbreiten lassen und der AD soll das mit abnicken. Wenns ein Murksvorschlag ist wird der sich schon wehren!
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 04.01.2007
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    Das Zeugs hat...

    keine Freigabe für eine Stärke von 2 cm. Ausserdem macht es den Estrich nicht wirklich besser.
    MfG
     
  7. Robby

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    Ich sag doch "Konzept" ...
     
  8. Robby

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  9. #29 Talentfrei, 04.01.2007
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    Danke für die Antworten.
    Ich habe vorhin bei Chemotechnik Abstatt mit einem Techniker gesprochen. Das Material ist in der Tat nicht dafür geeignet. Der Techniker wird das jetzt direkt mit meinem Estrichleger klären. Er tendiert eher zu einem Aufbau aus einer Haftschlämme hiermit:

    http://www.chemotechnik.de/download/produktinfos/rheoplan_schnellmoertel.pdf

    Vielleicht wird´s ja doch noch was.
     
  10. Berni

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    Tach zusammen,

    die Frage ist doch wohl auch, auf was hat der Bauherr ein Anrecht?
    So wie ich das sehe, auf Ausgleich der fehlenden 2cm Gesamtstärke.
    Wie der Estrichleger diese erbringt, ist doch seine Sache. Es muß eben nur fachgerecht sein. Und da bestehen hier mehrere Varianten bei einem Zementestrich als Untergrund.

    Zitat von Robby
    Dieses Risiko geht jeder AG ein, wenn er Leistungen vergibt. Nach diesem Kriterium werden aber in der Praxis kaum Aufträge vergeben, da ist nur der schnöde Mammon ausschlaggebend. :mauer
    Hier geht es um einen simplen Verbundestrich in 2cm Stärke, der auch mit dem gewählten Material des Estrichlegers ausgeführt werden kann. Und dazu gehört wie bei jedem Verbundestrich eine sorgfältige Untergrundvorbereitung.
     
  11. #31 butterbär, 04.01.2007
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    raus mit dem mist!

    was bringt dir nachlass oder gewährleistunganspruch, wenn dir in einem jahr der fussboden verreckt - die sollen ihre arbeit ordentlich machen und nicht murks mit murks kaschieren - die machen das immer wieder, wenn man denen nicht auf die finger haut - wenn die nicht mit ihrem kopf bei der sache sind sollen sie sich nen anderen job suchen.

    verbundestrich jedenfalls ist gequirlte kacke, weil dafür der untere estrich noch zu frisch sein dürfte. du hast dann nur zwei verschiedene "estrichplatten" die gegeneinander arbeiten und sich dümmstenfalls voneinader lösen...
     
  12. Robby

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    @Butterbär

    Doch Verbund geht! Der muß nur funktionieren... und dafür muß man halt wissen was man tut... Deswegen wink ich immer mit dem Hersteller! Wernn jemand das wie zuerst geschrieben " Aufspachteln" will und "Malerkleckse entfernen" als Untergrundvorbereitung ansieht, möchte ich dies bezweifeln. Es gibt aber Lösungen die einen Rückbau nicht rechtfertigen!
     
  13. #33 butterbär, 04.01.2007
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    meinst das packt so ne haftbrücke... der etwas ältere estrich geht schon wieder runter, der frische erstmal hoch... da hat es für mich zuviel spannungen und schwupptizität drin... sorry.

    ich muss auch meine pläne ändern, wenn ich ein haus in das falsche grundstück reinmale... da kann ich nicht kommen und sagen... oooops, kauft euch doch dann halt das andere grundstück.
     
  14. Robby

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    du glaubst

    gar nicht was Haftbrücken so können .... wenn sie denn funzen
     
  15. Robby

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    übrigens

    wenn es sich (wie ich vermute) um AFE (liest sich am Anfang so) handelt wäre eh kein (kaum) Schüsseln da.
     
  16. #36 butterbär, 04.01.2007
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    meiner oma sind die zähne trotz haftcreme immer wieder mal ins weinglas gefallen... nur mal so am rande erwähnt.


    den ärger hat der bauherr, wenn es denn doch nicht hält. gewagt, gewagt sag ich da nur.
     
  17. Robby

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    seh ich nicht so, wenn man weiß was man macht...

    Hiermit solls auch gut sein, denn die Ordnungsgemäße Überarbeitung würde hier keinerlei Konsequenzen haben und dazu hat der AN sogar das Recht.
     
  18. Lukas

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    Lieber Butterbär,

    benennst Du Dich bitte um, in Schwafelbär!

    Gruß Lukas
     
  19. #39 butterbär, 04.01.2007
    Zuletzt bearbeitet: 04.01.2007
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    wenn die gewusst hätten, was sie tun - bräuchte man jetzt auch keine haftbrücke.

    der bauherr hat ein recht auf ordentliche arbeit, dass sollte im vordergrund stehen.
     
  20. #40 butterbär, 04.01.2007
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    nö... aber über schwefelbär hab ich schon nachgedacht!

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