Schallschutzgutachten Reihenhaus

Diskutiere Schallschutzgutachten Reihenhaus im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Also ich würde die verdonnern auch in den Bädern (also beide Nachbarn) die Vorsatzschalen raumhoch und mit Schallschutz zu machen. Das bedeutet...

  1. #21 Fabian Weber, 17.04.2023
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    Also ich würde die verdonnern auch in den Bädern (also beide Nachbarn) die Vorsatzschalen raumhoch und mit Schallschutz zu machen. Das bedeutet bei Dir, dass die Badenwanne etwas nach rechts rückt.

    Im Zimmer im OG würde ich vor die einbindende Wand auch ne Vorsatzschale stellen, im EG in der Küche muss man entscheiden, ob die Küchennutzung etwas Nachbarschall verträgt. Mir wäre es dort egal.

    Weiterhin würde ich zum Abschluss auf eine Schallmessung durch einen öffentlich bestellten Gutachter bestehen, denn die Psychologie hat Dir jetzt schon eine Idee eingepflanzt, dass es zu laut ist. Da gegen helfen dann nur harte Fakten.

    Und dann würde ich mal ganz allgemein die Frage stellen, was das für einen späteren Abriss eines der Häuser bedeutet, wenn dann die Wand stehenbleiben muss.

    Es hat aber auch Vorteile, zum Beispiel keine olle anfällige Gebäudefuge und entsprechend auch bessere Dämmung.
     
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  2. #22 pacmansh, 17.04.2023
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    Wie gesagt, gehe ich davon aus, dass sie schon am bauen sind. Am 28.04. soll eine Zwischenübergabe für Eigenleistungen (Tapezieren, Bodenarbeiten) erfolgen. Am 25.04. haben wir einen Gutachtertermin um die Wände und den Boden hierfür abzunehmen. Bis dahin wird es vermutlich fertig sein. Muss wahrscheinlich aufpassen, dass mir hier kein Schuh draus gedreht wird, dass ich das auch schalltechnisch abgenommen habe.

    Aber gut, im Zweifelsfall müssen die es wieder abbauen und neu machen. Wäre nicht das erste mal.

    Die Einbindende Wand ist die obere Wand des Kinderzimmers oder welche meinst du?
    Es ist ja eine offene Wohnküche, also potenziell schon störend. Der Bereich, welcher an die Treppe des Nachbarhauses angrenzt ist aber größtenteils von Raumhohen Hochschränken verdeckt, die schlucken sicherlich auch noch etwas. Fraglich wieviel das bringt.

    Es ist WEG-geteilt, daher ist der Punkt nach meinem Verstädnis nicht relevant.

    Wohl wahr! Mir ist ja auch nicht geholfen, wenn ich die Atombombe nicht höre, aber direkt im Anschluss auf Grund der Verstrahlung draufgehe.
     
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  3. #23 Gast 85175, 17.04.2023
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    Also ne Abnahme ist eine einseitige Willenserklärung von dir und wenn Du da einfach einen Zettel unterschreibst den man dir hin hält, dann kann man dir nicht helfen. Auf dem Zettel steht einzig und alleine was dein Wille ist und wenn Du die Abnahme bezüglich des Schallschutzes bis zur Überprüfung durch einen eigenen SV verweigern willst, dann muss das da nur stehen. Das könnte dann die Folge haben, dass diese „Zwischenübergabe“ platzt, aber einen Tod muß man halt sterben. Ich meine aber, dass du den Schallschutz da nicht automatisch abnimmst, so lange der Schallschutz nicht explizit als abgenommen im Protokoll steht passiert da erstmal gar nichts, sowas ist jedenfalls nicht automatisch mit dabei. Wenn man dir da explizit irgendwas zum Schallschutz reinschreibt, dann streich das ganz wild durch und schreib was wie „Niemals!“ dazu, die können von dir nicht verlangen was abzunehmen was du in dem Moment nicht überprüfen kannst. Das wäre ungefähr als ob man von dir verlangen würde die ordnungsmäßig Funktion der Erdungsanlage abzunehmen oder sowas… das geht halt nicht so einfach.
     
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  4. #24 pacmansh, 17.04.2023
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    Danke, unterschrieben wird da aktuell von mir gar nichts in der Richtung. Werde aber sehr genau aufpassen was drinsteht. Die Zwischenübergabe erfolgt auch wieder mit dem GU, ggf. läuft einer vom Bauträger mit, und der GU hat es bisher noch nicht mit fiesen Tricks versucht. Meinen Gutachter habe ich ohnehin mit dabei, der ist leider beim Thema Schall nicht der richtige, aber ich hätte mir auch nicht vorstellen können, dass das so ein riesen Thema wird.

    Und bevor ich das Vergesse. Vielen Dank an die Beteiligung hier. Das ist alles sehr sehr hilfreich.
     
  5. Tilo

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    Hallo
    Über ein "Gefällt mir" würden wir uns sehr freuen.
     
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  6. #26 Tilo, 17.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 17.04.2023
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    Hallo
    Dein Wissen zum Schallschutz hast du vermutlich aus zum Beispiel beiliegender Unterlage.
    Du musst auf jeden Fall deine Vertragsunterlagen gründlich prüfen, damit du Klarheit hast, was das "Vertrag- / Leistungssoll" wirklich ist.
     

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  7. #27 pacmansh, 17.04.2023
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    Moin Moin,
    unter anderem aus dieser Unterlage, habe auch noch ne Menge mehr recherchiert. Planungshandbuch Kalksandstein, die DIN mit Beiblatt etc., VDI 4100, DEGA 103, Architektenblatt und insbesondere diverse Urteile hierzu. Überall wird darauf verwiesen, dass das Mindestmaß der DIN 4109 nicht ausreichend ist und dass der Erwerber in Bezug auf den Schallschutz Anspruch auf einen üblichen Qualitäts- und Komfortstandard hat, jeweils mit Verweis auf Beiball 2 der DIN oder der SSt II oder III der VDI 4100. Die Urteile sind ja zum Teil bereits über 20 Jahre alt und damals wurde schon entschieden, dass die Planung einer einschaligen Häusertrennwand bereits als Mangel anzusehen ist.

    Spannend hierbei bspw. auch das Urteil des OLG München von 2016. Hier stand im Vertrag "Die Firma ### GmbH errichtet die Baumaßnahme nach der Schallschutznorm 4109. Ein erhöhter Schallschutz wird ausdrücklich nicht vereinbart (...)" und selbst diese Klausel wurde als unwirksam erachtet und ein erhöhter Schallschutz als geschuldet angesehen.

    Trotzdem stimme ich dir natürlich vollkommen zu, dass dies einer gründlichen Prüfung bedarf, wobei ich derzeit keine Ansatzpunkte sehe, inwieweit ein erhöhter Schallschutz nicht geschuldet sein kann. Mal abwarten, wie sich der Bauträger in unserem gemeinsamen Termin hierzu äußert. Ich befürchte allerdings, dass sich das final auch erst gerichtlich klären lässt.
     
  8. #28 Fabian Weber, 17.04.2023
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    Ja die zum Treppenhaus angerenzende.
     
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  9. #29 pacmansh, 17.04.2023
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    Kurz für mich zum Verständnis: Es geht darum, dass der Schall aus dem linken Treppenhaus (Nachbar) kommt. Die direkte angrenzende Wand wird schalltechnisch durch die Vorsatzschale verstärkt und der Schall, der über die obere Wand in das Kinderzimmer eingetragen wird sollte dann durch eine weitere Vorsatzschale reduziert werden? So richtig?

    Ich werde das auch alles mit meinem Sachverständigen klären, versuche aber auch selbst ein gewisses Grundverständnis dafür aufzubauen.
     
  10. #30 Fabian Weber, 17.04.2023
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    Ja das ist der Schall über die Flanke.

    Ob es das alles braucht, muss man mal berechnen. Aber wenn’s jetzt nicht wehtut, dann kann man es ja auch einfach machen, ist sicherlich für den GU billiger, als rechnen.
     
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  11. #31 pacmansh, 18.04.2023
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    Der GU ist glaube ich glücklich über alles was er machen kann ohne die Treppe oder das Badezimmer anzufassen. Der Raumverlust im ohnehin schon kleinen Kinderzimmer ist für mich natürlich noch schmerzhaft. Von daher sind mir berechnete sinnvolle Lösungen lieber.

    Nachdem ich nun gebeten habe, dass Gutachten, wenn man es denn so nennen will, zu korrigieren, sollte der Termin auch auf morgen vorverlegt werden. Bekomme ich beruflich leider nicht hin, aber immerhin scheint es bei denen zu arbeiten. Eine korrigierte Version soll ich heute erhalten.
     
  12. #32 Gast 85175, 18.04.2023
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    Naja, das deute ich erstmal als gutes Zeichen fürs Problembewusstsein bei denen, ob das ein gutes Zeichen bezüglich der Problemlösung ist siehst dann. Mach dich lieber mal auf die volle Breitseite Phrasen, dramatische Einlagen, unglaubliche Science Fiction und das guter Bulle, böser Bulle Spiel gefasst und wenn's dann doch nicht so schlimm wird, dann hast dich halt unnötig vorbereitet, lieber so herum als anders...
     
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  13. #33 pacmansh, 18.04.2023
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    Hauptsache es geht voran! Aus dem ganzen Konglomerat an Planern, Bauträger und GU gibt es eigentlich nur einen, der böser Cop spielen kann. Der hat aber null Ahnung vom Bauen. Ich hatte einen ähnlichen Termin schon zur Heizungsplanung, da bin ich auch entsprechend vorbereitet reingegangen und bin, vielleicht etwas agressiv aber sachlich die Planerin angegangen. Ziel war eigentlich, dass ihr Chef mal Verantwortung übernimmt, aber der hat sich schön rausgehalten als sie sich etwas hilfesuchend an ihn gewandt hat, direkt den Schwanz eingezogen und sie hängen lassen. Ein ekelhaftes Verhalten. Meine Vorbereitung mache ich aber sehr gewissenhaft. Es ging ja in der Mail auch schon los "wir freuen uns ...", "Schallpegel wird sehr deutlich und spürbar zu ihren Gunsten abgemildert", "Keine Kosten für Sie für die Optimierung", "Thema Schallschutz bestmöglich umzusetzen"...

    Eine Frage habe ich aber noch. Wenn eine Situation zwischen einem Treppenhaus und einem Wohnraum betrachtet wird, muss dann rechnerisch anders vorgegangen werden, weil bspw. die Treppe mit der Wand gekoppelt ist oder betrachtet man trotzdem einfach die beiden leeren Raume zueinander und wenn dann dort eine Treppe ist, ist es eben lauter?

    Hintergrund ist: In diesem Kalksandstein Rechner werden ja nur die Räume und Wände betrachtet, ich denke mehr ist da nicht möglich.
     
  14. #34 Tilo, 18.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 18.04.2023
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    Vermutlich ist der GU bereit bei "Aufenthaltsräumen" (Definition gem. BauO: Räume in denen bestimmunggemäss Personen schlafen)
    nachzurüsten. Da ist es ja auch einfacher als bei Treppe und Bad.
     
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  15. #35 Gast 85175, 18.04.2023
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    Jein, erstmal, das Treppenhaus ist erstmal ein ganz normaler Raum, daher müssen da auch erstmal Wände und Böden ganz normal berechnet werden. Damit ist man aber noch nicht fertig, eigentlich müssen die Treppen dann auch noch zusätzlich berechnet/nachgewiesen werden. Das ist aber die Art von Schallschutz-Raketenwissenschaft die halt ein Web-Onlinerechner eher nicht kann...

    Ich finde hier gerade nur die DIN 7396 die aber wohl nur für die Berechnung von massiven Treppen taugt. Die Bewertung der Stahlwangentreppe ist mE eine "Schallschutzgutacher-Spezialfrage"...
     
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  16. #36 pacmansh, 18.04.2023
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    Ich habe mich bisher (laienhaft) ohnehin erstmal nur beim Thema Aufenthaltsräumen eingelesen. Beim Rest stehe ich bei Null. Durch unsere Grundrissänderungen haben wir ja auch immerhin die Situation Bad/Bad und Bad/HT-Raum. An der anderen Trennwand ist die Situation HT-Raum/Schlafzimmer, Treppe/Schlafzimmer, Bad/Schlafzimmer.

    ... und da die Treppe ja schon steht, ist Messen wahrscheinlich auch einfacher als rechnen. Das kann derjenige, der das "Gutachten" erstellt hat, allerdings ganz sicher nicht.

    Und tataaa: Ich habe noch eine Frage, da bin ich gerade zufällig drauf gestoßen, da ich die falsche Datei aufgemacht habe. Ist hier in der angehängten Datei eine Fuge zwischen den Häusern zu sehen oder ist das was anderes?
     

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  17. Tilo

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    Hallo
    Ja das ist die Fuge, die jetzt fehlt.
    Stehen da auch irgendwo noch Wandicken ?
     
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  18. #38 pacmansh, 18.04.2023
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    Bemaßungen sind in dem Dokument nicht vorhanden (ist das Dokument zu den Heizkreisen der Fußbodenheizung). Es steht dort aber wie in den anderen Grundrissen auch "Wohnungstrennwand KS-P Rohdichte 2,0 d=30 cm.

    Diese Fuge ist in dem Dokument auch zwischen dem anderen Endhaus und dem Mittelhaus nicht vorhanden und im anderen Dokument, welches das Erdgeschoss beschreibt ebenfalls nicht.

    Ich würde das aber mal als Indiz interpretieren, dass irgendwann mal mit einer Fuge geplant war und diese dann einem schlauen Planer zum Opfer gefallen ist, oder? Anscheinend wurde dieses Dokument nicht aktualisiert.
     
  19. #39 Gast 85175, 18.04.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ich würde da nicht allzu viel reinlesen, das ist auch garnicht nötig. Die haben mit ihrer 1980er-Billigwand halt so oder so ordentlich Mist gebaut, da brauchst du nicht erst noch umständlich irgendwelche Umplanungen "beweisen"... Das ist kein Strafprozess bei dem man bösen Willen oder sowas beweisen muss... Der Mangel ist ganz unabhängig vom schuldhaften Handeln ein Mangel, da kommt es nur auf die Eigenschaft des Werks an. Ob der Mangel fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurde juckt nicht.
     
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  20. #40 pacmansh, 18.04.2023
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    Kapiert! Dann sehe ich es eher als ein Dokument an, was meine Meinung zur Inkompetenz dieses Ingenieurbüros weiter verstärkt und gehe mit ausreichendem Selbstvertrauen in den Termin. Dieser wurde nun auf Donnerstag im Anschluss an die Baubesprechung verschoben, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die relevanten bzw. verantwortlichen Personen auch teilnehmen.

    Deine Formulierung werde ich so übernehmen.
     
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