Fertigstellungssicherheit von ein Österreichischer Bank

Diskutiere Fertigstellungssicherheit von ein Österreichischer Bank im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, unsere GU hat uns ein Fertigstellungssicherheit / Erfüllungsgarantie geschickt, allerdings von ein Österreichischer Bank und Rechtsitz in...

  1. Os24

    Os24

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    Hallo,

    unsere GU hat uns ein Fertigstellungssicherheit / Erfüllungsgarantie geschickt, allerdings von ein Österreichischer Bank und Rechtsitz in Österreich. Haben wir dadurch ein Nachteil? Haus wird in Deutschland gebaut, GU und wir sind auch in Deutschland.
    Denke ein Rechtsstreit wird es nür zwischen der Bürgen und der GU geben, bin mir aber nicht sicher.
    Vielleicht kann jemand was dazu sagen?
     
  2. SIL

    SIL

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    Du zahlst an eine österreichische Bank ? Du baust in D der GU BT ist in D ? Vergiss diese Bürgschaft auch wenn Ö EUGEV und Brüssel und Brüssel 1a etc beigetreten ist , gibt nur Komplikationen , zumal das BGB einige klare Aussagen zu Bürgschaften trifft die im Österreichischen Recht so nicht vor kommen.
    Nein , den Streit führst du dann , es handelt sich ja um eine Erfüllungsbürgschaft ( Verbraucher ).
    Ja, leider ist hier keine klare Linie in de jure zu erkennen , einige OLG erkennen Drittstaaten Bürgschaften an , andere nicht , im Falle es wird nicht fertig gebaut hast du zwar die Möglichkeit in D oder Ö zu prozessieren die Vollstreckung findet aber in Ö statt ...viel Erfolg beim Krampf mit einer Bank
     
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  3. #3 Os24, 23.04.2023
    Zuletzt bearbeitet: 23.04.2023
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    Also für die Bürgschaft zahle ich nichts, und der Bürgschaft ist bedingungslos, daher wenn ich dieser einfordere kriege ich die Summe von der Bank. Der Bank darf sich dann mit der GU auseinander setzen. So zumindest mein Verständnis. Oder?
    Die Rechnungen von der GU für Bauleistungen werden auf ein Deutsches Konto überwiesen falls du das meinst. Der Bauvertrag selber ist nach Deutschen Recht und Rechtsitz ist im Deutschland.
     
  4. 11ant

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    Bürgschaftsbank und geschäftsabwickelnde Bank müssen ja nicht miteinander verbunden oder gar identisch sein. Ich würde darauf bestehen, daß eindeutig klargestellt würde, die gesamte Bürgschaft nach Deutschem Recht, mit Erfüllungs- und Gerichtsstand in Deutschland abzuwickeln.
     
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