Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation

Diskutiere Elektriker will vollen Betrag direkt nach Rohinstallation im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; "Beauftragte Leistungen werden nach Elektro Roh Montage berrechnet". Da steht nichts von kompletter Leistung. Wo ist die Rohmontage genau...

  1. #21 Ab in die Ruine, 12.05.2023
    Ab in die Ruine

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    Da steht nichts von kompletter Leistung. Wo ist die Rohmontage genau definiert?
    Da lese ich nicht, dass der komplette bestellte Leistungsumfang zu bezahlen ist, wenn nur Kabel liegen.
     
  2. #22 Gast 85175, 12.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ja, genau, das ist halt wieder mal so ein Satz wie ihn Laien gerne formulieren, das was sie sich darunter vorstellen bleibt unklar, dass sich andere was anderes darunter vorstellen könnten, kommt denen nicht in den Sinn und Gesetze sind eh nur was für Looser...
     
  3. #23 klappradl, 12.05.2023
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    Kennst du den Vertrag? Vielleicht ist darin erläutert, was unter Rohmontage zu verstehen ist.
    Falls nicht, kann man sich natürlich genau darum streiten.
     
  4. #24 HoisleBauer22, 12.05.2023
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    Es gibt nur ein Angebot mit dem obigen Satz und der Aufstellung der Leistungen. Kann das aus Datenschutzgründen nicht posten. Es gibt keine AGB und auch keinen Verweis auf BGB-Grundlage oder o.ä.
    Habe jetzt mal einen Juristen des Bauherrenschutzbunds kontaktiert. Bin gespannt, was der sagt...
     
  5. #25 HoisleBauer22, 12.05.2023
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    Denke so wie Rohbau, also alles was noch nicht überputzt, überstrichen oder "überdämmt" wurde. Für mich als Laie trifft das schon zu. In/Auf die/den rohen Mauern/Böden wurden Kabel verlegt bzw. Dosen gesetzt.
     
  6. #26 klappradl, 12.05.2023
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    Ein Vorkassenregelung in den ABG wäre nichtig und einen Verweis auf BGB braucht es nicht. Das ist Grundlage allen Handelns in Deutschland.
    Man kann aber sehr wohl etwas anderen vereinbaren, was hier geschen ist. Natürlich kann man darüber streiten, aber das wird auch wieder teuer.
     
  7. #27 Gast 85175, 12.05.2023
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    Wenn da nichts vereinbart ist, dann gilt das BGB automatisch.

    AGBs müssen nicht als irgendein kleingedruckter Zettel separat beiliegen, AGBs sind allgemeine Vertragsklauseln die ein Unternehmen standardmäßig verwendet, man kann sich bei solchen Regelungen nicht damit herausreden, dass da ja nicht „AGB“ dabei stehe und es deshalb ja dann auch keine AGB sei…
     
  8. #28 Tikonteroga, 12.05.2023
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    Kann es sein, dass der Vertragsinhalt über die Vergütung durch § 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers legitimiert wird?
     
  9. #29 HoisleBauer22, 12.05.2023
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    Oha, das weiß ich nicht. Ist für mich auch schwierig, den GU zu fragen.
     
  10. #30 VollNormal, 12.05.2023
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    Sofern ich § 650m BGB richtig interpretiere, ist die vom Elektriker ins Angebot geschriebene Klausel unwirksam.
     
  11. #31 klappradl, 12.05.2023
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    Wenn ein Vertrag AGB einbezieht, muss das ausdrücklich im diesem Vertrag stehen und das muss dann auch AGB beißen.
    Aber das ist hier ja gar nicht der Fall.
     
  12. #32 petra345, 12.05.2023
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    ""Beauftragte Leistungen werden nach Elektro Roh Montage berrechnet". Darauf beruft sich dieser nun."

    Berechnen ist für mich zunächst einmal Rechnen. Also Leitungslänge, Anzahl der Dosen etc. berechnen.
    Aber eine Leistung, die noch nicht erbracht wurde, abzurechnen und ab diesem Moment die Gewährleistung laufen zu lassen, ist in meinen Augen eine unwirksame Klausel.
    Soll er doch klagen.
     
  13. #33 HoisleBauer22, 14.05.2023
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    Also nur 1/3 zahlen? Der Jurist hat sich noch nicht gemeldet...
     
  14. #34 Gast 85175, 14.05.2023
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    Jein, ich verstehe nicht richtig wie du das meinst. So wie du das sagst könntest alles was nach dem AGB-Recht nicht geht als „normale“ Klausel reinschreiben und hättest den lästigen AGB-Verbraucherschutz weg… Anders herum wird ein Schuh draus, wer eine AGB in einen Vertrag schreibt und diese nicht ausdrücklich kenntlich macht, der läuft Gefahr, dass die Gerichte die Klausel gleich ganz weghaut und sie nichtmal inhaltlich prüft, da sind die bei nicht kenntlich gemachten AGBs nicht zimperlich.

    Wann liegen AGB vor

    Das Problem das du hier als Kunde hast ist, Du musst im Notfall beweisen können, dass der Unternehmer den Schwachsinn regelmäßig in seine Verträge schreibt. Das bekommst bei so einem kleinen Elektriker nur schlecht hin, es sei denn er gibt es zu, was viele auf schriftliche Nachfrage hin bereitwillig tun, nach dem Motto: Das mache ich immer so! Davon hab ich ja in 10 Jahren in denen ich das so mache noch nie gehört!
     
  15. #35 klappradl, 15.05.2023
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    Ich darf in Vetragsklauseln keine gesetzlichen Verbote umgehen. Es gibt allerdings kein Gesetz, das Vorkasse verbietet.
     
    Fred Astair gefällt das.
  16. BaUT

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    Wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit.
    Wenn man einen Zahlungsplan aufstellt und unterschreibt, dann kann da z. B. auch drin stehen, dass der Materialpreis vor Lieferung und Ausführung zu zahlen ist, damit der Handwerker nicht das finanzielle Risiko komplett alleine trägt. Sowas verstößt sicher nicht gegen die AGB-Regeln des Werkvertragsrechts.
    Als kleine Elt-Firma mal eben 8.000 EUR Materialpreis vorstrecken ist sicher nicht immer drin!
     
  17. BaUT

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    Also die Stellung einer ersten Abschlagsrechnung würde dieser ungenauen Vertragsformulierung auch genügen! Steht ja nirgends ausdrücklich dass 100% der Vertragssumme nach Rohmontage fällig werden. Man könnte es ja auch so lesen, dass die erste Abschlagsrechnung frühestens nach Rohmontage fällig wird.
     
  18. #38 HoisleBauer22, 16.05.2023
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    Das ist der Gesamtpreis mit Dienstleistung und Material.
     
  19. SvenvH

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    Eine separate Aufzählung wäre mal interessant. Mir kommt das immer noch viel zu wenig vor für eine komplette Hausinstallation.
     
  20. Tilo

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    Hallo
    Also, wenn der GU schlüsselfertig baut, dann sind die 8 T€ nur die Kosten für Zusatzwünsche, abweichend zur Baubeschreibung / Vertrag.
    Der TE schreibt immer von Aufmusterung und mein bestimmt Bemusterung.
     
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