Vordach mit Photovoltaik als Nebenanlage in GRZ I oder GRZII

Diskutiere Vordach mit Photovoltaik als Nebenanlage in GRZ I oder GRZII im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich bin gerade dabei ein Haus zu planen und es geht dabei um die GRZI und GRZII. Bei mir soll vor die Hauseingangstür ein Vordach grob...

  1. #1 neubau6262, 12.05.2023
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    Hallo,

    ich bin gerade dabei ein Haus zu planen und es geht dabei um die GRZI und GRZII.
    Bei mir soll vor die Hauseingangstür ein Vordach grob 2,75m x5,20m in einer Linie mit der Garage (siehe Bild).
    Das Vordach fließt hier in die GRZ I ein, was ca 14 qm ausmacht. Kann man das Vordach, wenn auf diesem eine Photovoltaikanlage installiert ist (Flach aufliegend) als eine Nebenanlage gem §§ 19 Abs 4 Nr. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 und /oder § 14 Abs.1.Satz 1 BauNVO werten, was dann in die GRZ II fließt. Mir gehts nur darum, ob ich das als Nebenanlage in die GRZ II bekomme, damit ich die anderen frei werdenden 14 qm für das Haus nutzen kann. Die funktionelle Unterordnung ist wohl gem. 14 Abs 3 BauNVO nicht nötig, aber ich komme vielleicht mit der räumlich-gegenständlichen Unterordnung in Schwiergkeiten.
    602 qm großes Grundstück 0,3 GRZ 0,6 GFZ Firsthöhe 10m. Ich will das Maximum an GRZ I ausnutzen. Also auch schon keine Terasse etc.
     

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  2. #2 driver55, 12.05.2023
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    Was will man denn mit einem 14 qm Vordach, außer den Eingang dunkel zu machen?

    Der „WC-Schlauch“ ist ebenso suboptimal.

    Sorry, wenn ich zu der eigentlichen Frage nix beisteuern kann, aber das fällt mir ins Auge…
     
  3. Dimeto

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    Ja, kann man. Dem wird die Baugenehmigungsbehörde aber nicht folgen, weil §14 Abs. 3 nur die Solaralage meint und nicht das mit ihr verbundene Bauteil, welches ja eine andere Funktion hat und weder mit noch ohne PV unter Abs. 1 fällt.
    Dann ist das Vordach doch erst recht entbehrlich.
     
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