Wechsel von Fernwärme auf Wärmepumpe

Diskutiere Wechsel von Fernwärme auf Wärmepumpe im Heizung 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, wir haben einen Langzeit-Fernwärmevertrag der demnächst ausläuft. Da die Preise bei der Fernwärme extrem gestiegen sind stellt...

  1. #1 SkyVoyager, 24.05.2023
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    Hallo zusammen,
    wir haben einen Langzeit-Fernwärmevertrag der demnächst ausläuft. Da die Preise bei der Fernwärme extrem gestiegen sind stellt sich nun die Frage, ob man nicht auf eine Wärmepumpe wechselt. Ansonsten müssten wir uns weitere 5 Jahre an die Fernwärme binden. Also habe ich mal beim örtlichen Installateur angefragt was mich eine Wärmepumpe kostet. Daraufhin sagte er mir, dass das dies nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowieso nicht ginge. Er bezog sich auf §22 (Primärenergiefaktor). Seiner Meinung nach dürfte man die Wärmeversorgung des bestehenden Gebäudes nicht in der Weise verändern, dass die energetische Qualität dieses Gebäudes verschelchtert wird. Und da der Primärenergiefaktor der Fernwärme bei uns 0.4 ist, sei es nicht möglich sich mit einer Wärmepumpe zu verbessern. Stimmt das so? Kann mir das jemand bestätigen? Wenn ich den Gesetzestext lese finde ich das nicht so einleuchtend...
    Dank und Grüße
     
  2. #2 nordanney, 24.05.2023
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    Kannst wechseln.
     
  3. #3 Gast 85175, 25.05.2023
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    Jein, das steht im §57 GEG. Das zieht aber erst wenn die Fernwärme mal Teil eines baurechtlich notwendigen Nachweises war:
    § 57 GEG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

    Der Heizungsbauer hat da einen interessanten Punkt. Man will mit diesem Verschlechterungsverbot eigentlich verhindern, dass "Schlechtere" Wärmeerzeuger eingebaut werden. Beim derzeitigen PEF von Strom (1,8) wird's da bei einer Fernwärmeversorgung mit 0,4 halt auch für die WP eng, die bräuchte dann eine JAZ von min. 4,5... Ob das Absicht des Gesetzgebers oder nur ein kleiner Betriebsunfall ist weiß ich nicht, aber es gibt halt keine Ausnahme für die Wärmepumpe. Also theoretisch hat der HB Recht, aber nur wenn die Bedingung aus §57 zieht...
     
  4. #4 VollNormal, 25.05.2023
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    Der Installateur hat vermutlich §22, Absatz 1, Satz 3 im Sinn, dieser bezieht sich aber auf den ziemlich speziellen Spezialfall des §22, Absatz 1, Satz 2, Nr. 4, nämlich wenn der Wärmeerzeuger eines neu zu errichtenden Gebäudes auch ein oder mehrere Bestandsgebäude mitversorgt, die vorher separat mit fossilen Brennstoffen beheizt wurde. Das ist hier aber ziemlich sicher nicht der Fall.

    ... weist doch schon mal recht eindeutig auf ein Bestandsgebäude hin. Und da zieht, wie der Chillige schon schrub, der §57. Die Frage, die sich dann stellt, ist, ob der Primärenergiefaktor von 0,4 erforderlich war, um einen "Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes" zu erfüllen. Also kram deinen Wärmeschutznachweis raus und kuck nach, wie die Heizung da drin angesetzt wurde.

    Falls der Primärenergiefaktor irgendwann mal Voraussetzung für eine gewährte Förderung (z.B. von der KfW, dem BAFA o.ä.) war, wäre in den entsprechenden Förderbedingungen ebenfalls zu prüfen, ob eine Verschlechterung förderschädlich wäre.

    Wenn ich jetzt noch wüsste, wie der Primärenergiefaktor einer Wärmepumpe ermittelt wird, wüsste ich auch, ob die ganzen Überlegungen nicht sowieso hinfällig sind. In Anlage 4 wird für Umweltwärme nämlich ein Faktor von 0,0 genannt und damit würdest du die energetische Qualität doch auf keinen Fall verschlechtern. Irgenwie fehlt mir da aber die Berücksichtigung des Energiebedarfs für den Antrieb der Wärmepumpe.
     
  5. #5 Gast 85175, 25.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Ich hab extra nachgesehen weil ich sowas auch gedacht habe. Ich finde das aber in Kommentaren und Durchführungsverordnungen nicht so spezifisch mit dem PEF. Es reicht wohl aus, wenn die Fernwärme nur teil der Berechnung war (was spätestens seit der ersten EnEV der Fall sein dürfte), dann kommts auf den PEF der da mal angesetzt wurde wohl nicht mehr an.
     
  6. #6 Gast 85175, 25.05.2023
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    Gast 85175 Gast

    Im Zweifel gilt erstmal die Berechnung nach DIN V 18599 in Verbindung mit VDI 4650. Wenn da dann eine planmäßige JAZ von 4,5+ dabei heraus kommt, dann fress ich ja nen Besen...
     
  7. #7 VollNormal, 25.05.2023
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    Ich muss wohl doch mal zusehen, dass ich da ein Exemplar günstig schießen kann. Wenn ich kucke, was der Beuth Verlag dafür aufruft, wird mir schwindlig ...
     
  8. #8 Gast 85175, 25.05.2023
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    Herrschaftswissen kann nur auf drei Arten erlangt werden, durch Urheberschaft, Erbschaft oder durch Bestechung! In den ersten zwei Fällen hast Glück gehabt.
     
  9. #9 SkyVoyager, 25.05.2023
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    Vielen Dank für eueren Input. So langsam fange ich an zu verstehen wie der Hase läuft!
    Hab euch mal meinen Wärmeausweis angehängt. So wie ich es sehe hat man damals nach EnEV 2009 den Primärenergiefaktor von 0,4 mit eingerechnet um einen "Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes" zu erfüllen...
    Naja, somit würde dann ja die Bedingungen aus dem §57 GEG ziehen und die energetische Qualität des Gebäudes dürfte sich nicht verschlechtern.
    Wenn ich euch richtig verstehe müßte der Heizungsbauer dann eine Wärmepumpe mit mindestens JAZ 4,5 einbauen. Das sollte ja zu schaffen sein.
    Was die KfW Förderung betrifft endet der Kredit sowieso jetzt dieses Jahr und ich plane ihn auszulösen. Denke mal nicht, dass die das dann noch interessiert...
    Was meint ihr?
     

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  10. #10 Gast 85175, 25.05.2023
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    Jein, problematisch wird es halt wenn der das garntieren soll, weil das halt unter anderem auch hochgradig vom Nutzerverhalten/Warmwasserbedarf abhängig ist. Sowas "vorab" rechnerisch nachzuweisen ist schon schwierig genug, es im Betrieb zu garantieren ist mE ein Unding.

    Das interessiert die sowieso nicht. Fast das komplette GEG wird im Bestand derzeit (!) in der Praxis nur "kontrolliert" wenn irgendwer eine Anzeige erstattet...

    Ich bin immer mittelgradig beeindruckt wenn Handwerker sowas auf dem Schirm haben. Ich würde dir raten mit eben diesem Handwerker nochmal zu reden und zu fragen wo da das eigentliche Problem liegt. Es soll ja ganz gesetzestreue Handwerker geben, aber eventuell ist da noch mehr... Ich verdächtige da gerade einen "beleidigten" Fernwärmeanbieter der da Ärger machen könnte...
     
  11. #11 SkyVoyager, 25.05.2023
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    Habe auf dem Dach ein 7,5 kW PV Anlage. Würde mir das dann was bringen um das schön zu rechnen? Laut Tabelle hat ja der Strom gebäudenah erzeugt (aus Photovoltaik oder Windkraft) einen Primärenergiefaktor von 0,0. Gut, funktioniert nicht das ganze Jahr, im Winter und Nachts müssen wir natürlich dazu kaufen. Aber die restliche Zeit müsste dies ja die JAZ immens beeinträchtigen. Kann man das so machen?

    Ich ehrlicherweise auch und die Frage des "Warum" stellt sich definitiv...

    Das wäre die einzig logische Schlussfolgerung... Ich werde noch mal mit ihm reden!

    Danke für die Rückmeldung!!!
     
  12. #12 petra345, 26.05.2023
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    Wenn es vom Gesetz her möglich wäre, würde ich die Fernwärme eher mit einem Gaskessel als mit einer Wärmepumpe ersetzen. Da muß Gas schon sehr viel teurer werden, bis die sich Mehrkosten einer WP wieder amortisieren. Unser Meister Habeck hat sich das mit der WP etwas zurechtgebogen. Er ist eben ein Kinderbuchautor und Märchenerzähler.
    .
     
  13. #13 VollNormal, 26.05.2023
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    Der Energieausweis ist nur das Stückchen Klopapier, das dem Käufer oder Mieter heutzutage vorgelegt werden muss. Ich sehe da auch nirgendwo eine Angabe zum PEF, rechnerisch läge der bei 14,4 / 71,3 = 0,20.

    Der Wärmeschutznachweis ist das Dokument, was der zuständigen Behörde gegenüber nachweist, dass die gesetzlichen Anforderungen an den Wärmeschutz erfüllt sind.

    Da müsstest du noch mal kucken, was genau für die Förderung erfüllt sein musste, und was in den damaligen Förderbedingungen stand. Die entsprechenden Nachweise musst du der KfW auf Verlangen 10 Jahre lang vorlegen können, so lange kann die das also mindestens interessieren.
     
  14. #14 nordanney, 26.05.2023
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    Also extra ne Gasleitung legen lassen oder lieber auf einen Gastank im Garten setzen, den Du mietest? Plus Garten umgraben für Gasleitungen? Das soll in der Anschaffung so viel günstiger sein, als jetzt einen Monoblock hinzustellen? Und in der Übergangszeit gibt es Strom für die Heizung bzw. im Sommer für Warmwasser von der sowieso schon vorhandenen PV Anlage.
     
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