Keller als Büro einrichten

Diskutiere Keller als Büro einrichten im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Daran ist nix illegal, in seinem Kellerraum, ob mit oder ohne Fenster, sein Büro einzurichten. Selbstverständlich ist es illegal, ein Büro in...

  1. Dimeto

    Dimeto

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    Selbstverständlich ist es illegal, ein Büro in einem fensterlosen Raum einzurichten oder in einem Raum, der nicht die vorgeschriebene lichte Höhe hat, denn das sind gesetzliche Vorschriften und wer sich nicht an das Gesetz hält, handelt per Definition illegal.
    Nein, das darf man nicht, denn auch das verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.
    Ja, aber dadurch wird das Handeln nicht legal.
    Es wird sich vermutlich kein Amt selbst bei Denunziation dafür interessieren, aber grundsätzlich gehen Bauverstöße das Amt sehr wohl etwas an, z.B. BauO NRW 2018, §58 Abs. 2:
    (2) Die Bauaufsichtsbehörden haben bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie bei der Nutzung und Instandhaltung von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlichrechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden, soweit nicht andere Behörden zuständig sind. Sie haben in Wahrnehmung dieser Aufgaben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
     
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  2. #22 BaUT, 29.06.2023
    Zuletzt bearbeitet: 29.06.2023
    BaUT

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    Dem Grunde nach hast du Recht, die Praxis zeigt jedoch immer wieder, dass es immer wieder Fälle gibt, wo es alles ignoriert wird, ohne dass sich dadurch Rechtsfolgen ergeben.

    Beispiel:
    Berlin 2010 Neubau Mehrfamilienhaus (6 Parteien) mit. Die EG-Wohnung hat eine Spindeltreppe in das KG und dort einen kurzen Flur zum Treppenhaus im KG und 2 "Abstell-/Hobbyräume" mit Fenster im Kellerlichtschacht, Raumhöhe 2,36 - 2,38 m. Also keine Aufenthaltsräume! Klar dass unten trotzdem Kinderzimmer und Elternschlafzimmer eingerichtet wurden!!!

    Im selben Haus hat der Erwerber einer OG-Wohnung zusätzlich im KG einen großen Hobbyraum mit Sanitäranschluss gekauft und als Wohnung ausbauen lassen und vermietet. Raumhöhe 2,34 - 2,38 m. Kein zweiter Rettungsweg! Nur indirekte Belichtung über größere Lichtschächte. In Berlin lässt sich auch sowas vermieten!!!

    Antwort des Bauamtes auf meine Frage ob man diese Wohnung nachträglich "legalisieren" könne: "Nein, definitiv nicht! Bitte teilen Sie mir NICHT mit wo diese Wohnung liegt, damit ich nicht von Amts wegen einschreiten muss! Auch wenn sie einen zweiten Fluchtweg einbauen und die Belichtung der Fenster verbessern - für eine Wohnung mit dieser Raumhöhe bekommen sie von uns zur Änderung der Teilungserklärung der WEG nachträglich keine Abgeschlossenheitserklärung und keine Bewilligung einer Nutzungsänderung von Hobbyraum in Wohnraum."

    Das krasse ist:
    Bauordnungsrechtlich ist diese Wohnung illegal (öffentliches Recht),
    der Mieter kann aber trotzdem nix dagegen machen denn der Mietvertrag ist Zivilrecht ("gemietet wie gesehen!")
     
  3. Tilo

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    Hallo
    Der TE tut mir jetzt irgendwie etwas Leid.
    Er hatte nur eine einfache technische Frage gestellt.

    Ob sein Keller alle Vorausetzungen für einen Aufenthaltsraum erfüllt, wissen wir nicht und werden wir bestimmt auch nie erfahren .....
     
  4. BaUT

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    Es gibt so viele Leute, die ihre Keller zu Hobbyräumen, Partyräumen, Gästezimmern, Heimkinos oder Büros umnutzen...

    Vielleicht hätten wir einfach "Mach doch, aber sag es keinem! " antworten sollen?

    ...und ihm dann schreiben dass er natürlich an Beheizung im Winter und an entsprechende Belüftung im Winter UND im Sommer denken muss. Für die Belüftung gibt es ja mittlerweile elektronische Steuerungen wo nur gelüftet wird, wenn die Luft draußen trockener ist als die Luft innen (Vermeidung von Sommerkondensat)
     
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  5. Tilo

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    Hallo
    Wir wissen nicht, wie sein Keller aussieht.
    Auf Gefahren hinweisen ist schon auch wichtig, aber das muss man nicht übertreiben und sich hochschaukeln .....
     
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  6. BaUT

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    Da hast du vielleicht Recht, weshalb ich #24 schrieb.
     
  7. #27 Kriminelle, 30.06.2023
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    Ich würde außerdem ein Hobby-, Party- oder Büro nicht einem Schlaf- oder Kinderzimmer gleichsetzen! Letzteres sind Aufenthaltsräume, genau. Ersteres nicht….?
     
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  8. Tilo

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    Hallo
    Wie war gleich die Definition eines Aufenthaltraumes ?
     
  9. #29 Fabian Weber, 30.06.2023
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    Das sind alles Aufenthaltsräume.
     
  10. #30 Kriminelle, 01.07.2023
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    Ich kenne sogar alte Baupläne, wo im traditionellen Keller Partyräume eingezeichnet wurden.
    Das waren Keller mit ca, 2,10 Höhe oder/und nur Fensterschacht.
    Es gab auch in dem MFH, wo ich als Kind lebte, einen Feierraum, den man als Familie für einen Abend oder Nachmittag reservieren konnte.

    Und ja, ich kenne die Gefahren, die durch Brände ohne Rettungsweg entstehen - dennoch macht man da wohl Unterschiede.
     
  11. #31 Tikonteroga, 01.07.2023
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    ...für Baden-Württemberg z. B.:

    Quelle: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010
     
  12. #32 Tikonteroga, 01.07.2023
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