Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne

Diskutiere Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Es soll in einem Bauobjekt mit Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen und Häusern eine Tiefgarage saniert werden. Die Tragfähigkeit soll wegen...

  1. #1 Captainaki, 08.10.2023
    Captainaki

    Captainaki

    Dabei seit:
    08.10.2023
    Beiträge:
    1
    Zustimmungen:
    0
    Es soll in einem Bauobjekt mit Geschäftsgebäude, Eigentumswohnungen und Häusern eine Tiefgarage saniert werden. Die Tragfähigkeit soll wegen Schaden an Betonstützen und Wänden gefährdet sein.
    Der Komplex und die betroffene Tiefgarage wurde im Jahr 1989, 1990 erstellt von einer Baugesellschaft einer Bank.

    Wer muss die damals von Ingenieuren erstellten Statischen Berechnungen, Details zu Bewehrung, Fundament,etc. wie lange aufbewahren? Gibt's da Vorschriften?
    Vg Michael
     
  2. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.846
    Zustimmungen:
    4.197
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Bauamt - einmal dort , immer dort -Archiv
     
    BaUT und Gast 85175 gefällt das.
  3. #3 Gast 85175, 08.10.2023
    Gast 85175

    Gast 85175 Gast

    Aufgrund mancher Verjährungsfristen im Zivilrecht (zB Schadensersatz 30 Jahre) können wir anfangen Fälle zu konstruieren in denen es schlau ist das alles aufbewahrt zu haben und auch Fälle, in denen man das alles lieber "nicht mehr findet"... Es ist regelmäßig im Eigeninteresse der Eigentümer sowas gut aufzubewahren, dass die ganze Welt dazu verpflichtet wäre Archive für die Ewigkeit anzulegen ist jedenfalls nicht richtig.

    Es sollte da bei größeren Objekten noch eine Menge Unterlagen bei den Bauämtern geben. Die bewahren ALLES was sie im Genehmigungsverfahren in die Finger bekommen haben dauerhaft auf, da findet man manchmal ganz erstaunlich dicke Akten.... Man müsste mal nachsehen, was das in dem Fall alles war...
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.846
    Zustimmungen:
    4.197
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Da gibt es eine Prüfstatik - auch Bauamt , ansonsten gilt 10 Jahre der 'restliche' Schrieb , 30 Jahre Statik Arch etc Schuldrecht - BGB , Bauamt gilt solange das Gebäude 'steht'
     
Thema:

Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne

Die Seite wird geladen...

Aufbewahrungsfristen für statische Berechnungen, Baupläne - Ähnliche Themen

  1. : Statische Einschätzung nach Umbau des Dachgeschosses (Entfernung Kehlbalken(?) / Einbau Zangen)

    : Statische Einschätzung nach Umbau des Dachgeschosses (Entfernung Kehlbalken(?) / Einbau Zangen): Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur statischen Beurteilung unseres bzw. meines Elternhauses, das ich aktuell bewohne. Das Gebäude zeigt...
  2. Statische Berechnung Garage (Bewehrung…) verstehen

    Statische Berechnung Garage (Bewehrung…) verstehen: Liebe Leute, wir haben ein altes Haus (1924 und ein Anbau von 1994) und immer zu wenig Platz! Daher soll eine zweite Garage her, die ich zusammen...
  3. Tragende Wand? Statische Berechnung fehlt aktuell

    Tragende Wand? Statische Berechnung fehlt aktuell: Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Tragfähigkeit einer Innenwand. Im angehängten Grundriss ist die betreffende Wand rot markiert. Leider...
  4. Alter Massivbau mit diversen Rissen, statisches Problem?

    Alter Massivbau mit diversen Rissen, statisches Problem?: Hallo zusammen, ich habe ein Haus im Blick, wo mir diverse Risse aufgefallen sind und ich mir nun die Frage stelle, ob ein ernsthaftes,...
  5. Aufbewahrungsfristen von Akten

    Aufbewahrungsfristen von Akten: Wie lange muss/soll ein Finanzierer die Akten aufbewahren? Darf er sie nachdem der Kreditvertrag unterschrieben ist vernichten, da ihn alles...