Rollomat von Rademacher

Diskutiere Rollomat von Rademacher im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Hallo Rollomat von Rademacher zerstört Rolladenführungsschiene Ich habe mir vor ca 3 Jahren Fenster und Rolläden (5Jahre Garantie auf Fenster...

  1. #1 franky1966, 24.01.2007
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    Hallo
    Rollomat von Rademacher zerstört Rolladenführungsschiene
    Ich habe mir vor ca 3 Jahren Fenster und Rolläden (5Jahre Garantie auf Fenster und Rolläden) in meinem Haus Austauschen lassen.
    Schüco: Fenster ,Rolladenführungsschiene und Panzer.Nach ca 1 Jahr habe ich bei 4 Fenstern die Gurtwickler ausgebaut und jeweils ein Rollomat Rollotron 9200 der Firma Rademann dazugebaut.Seit 2 Monaten habe ich bei 2 Fenstern mit Rollomat und 2 Fenstern ohne Rollomat Probleme mit der Rolladenführung.(einer bleibt beim Herablassen hängen,einer schließt nicht richtig ,alle mit ca gleichen Fehlern) Von seiten der Firma wird nun bestritten ,daß es sich um einen Garantiefall handelt.Ich habe mir die Mühe gemacht und habe die Rolladenabdeckung geöffnet.Dadurch wurde sichtbar das ein Rolladen-Einlauftrichter beschädigt ist und der Panzer immer wieder hier hängen bleibt. Von seiten der Firma wird nun Behauptet der Rollomat hätte kein Abschaltung und er hätte die Führungsschiene zerstört.
    Nun meine Frage haben Sie schon einmal von einem Ähnlichen Fall gehört?
     
  2. #2 Olaf (†), 24.01.2007
    Olaf (†)

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    Das hilft Dir..

    nicht wirklich weiter:
    Aber ich würde Dir Deine GL-Ansprüche auch um die Ohren hauen. Geliefert wurde ein System bestehend aus Fenster, Rollladen und Gurtwickler. Und wenn Du dort ohne meine Zustimmung eingreifst und änderst, ist se wech. Da würde ich mir nich mal Gedanken machen, ob eventuell vielleicht.
    Ungefähr so, als wenn du während der Garantiezeit den Videorecorder aufschraubst.
    Olaf
     
  3. #3 franky1966, 24.01.2007
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    Ich habe auch bei 2 Fenstern Probleme, bei denen ich nichts verändert habe.
    Auch habe ich schon vor dem Einbau des Rollomats die richtige Funktion der Rolläden bemängelt.Aussage damals war, es muß sich alles noch einspielen.

    Gruß Frank
     
  4. #4 Olaf (†), 24.01.2007
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    Immer diese ...

    Halbheiten:lock
    Bei den zwei "ohne" Änderungen sollte der Fb doch heranzulocken sein.
    Bei den "anderen" bleibts bei der Aussage - ob er was dran macht, ist's ne Frage der Kulanz - wie heißts so schön:... ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    Olaf
     
  5. #5 Bauherrchen, 24.01.2007
    Bauherrchen

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    Das ist

    so nicht ganz korrekt.

    Warum sollte ein Gewährleistungsanspruch erlöschen, wenn statt dem Gurtwickler ein elektrisch betriebenes System eingesetzt wird, zumal das mit den Einlasstrichern nichts direkt zu tun hat und im Rollokasten nichts geändert wurde.

    Oder willst Du jedem den nen PC kauft verbieten nen USB-Stick anzustecken (könnte ja nen Kurzschluß verursachen), damit die Garantie gewahrt bleibt? Oder wenn einer nen Brenner einbaut? Dazu muss der sogar das Gehäuse öffnen und und ich bin sicher da benutzt keiner wenigstens ein Erdungsbändchen. Trotzdem gibt es auf das Gerät Garantie, zumindest bei den Herstellern die ich kenne mit dem Argument "Der Kunde kann mit seinem Gerät machen was er will, es ist seines". Auch wenn der PC ein Siegel trägt!

    Wenn es denn mutwillig zerstört wurde sieht es anders aus. Aber das lässt sich herausfinden, wenn es den Aufwand lohnt.

    Das ist meine Meinung.
     
  6. #6 Olaf (†), 24.01.2007
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    Das..

    ist Kulanz im Sinne des Rufes und der Kundenbindung! Das entscheidet aber jeder selbst wie weit er da geht, mal abgesehen davon, dass ich franky auch nicht unbedingt im Regen stehen lassen würde.

    Unser Frager wollte aber wissen, welche Möglichkeiten er hat, wenn sein Geschäftspartner nich will. Und in dem Falle ist das so richtig. Kannste ja mal ausprobieren vor Gericht.:D
    Olaf
     
  7. #7 franky1966, 25.01.2007
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    Vielen Dank vorerst ,werde informieren wie die Sache ausgegangen ist.

    Gruß Frank
     
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