Erfahrung mit § 71 Bauordnung NRW ?

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  1. #1 karljonas, 04.03.2024
    karljonas

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    Hallo,
    gibt es mit dem §71 der Bauordnung NRW Erfahrungen (@Dimeto ) ?

    Dort steht "Die Bauaufsichtsbehörde hat über den Bauantrag innerhalb von drei Monaten, im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und in dem Fall des § 77 innerhalb von sechs Wochen zu entscheiden." Es gibt natürlich noch ein paar weitere Voraussetzungen, aber was ist, wenn die erfüllt sind?

    Ich vermute mal: Eine automatische Baugenehmigung durch Fristüberschreitung gibt es nicht. Ich könnte vielleicht gegen die Baubehörde klagen und bekäme nach zwei weiteren Jahren vielleicht recht. Aber das erscheint mir wenig hilfreich.

    Wie sieht die Wirklichkeit aus?
    Karl
     
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  2. Dimeto

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    Richtig vermutet. NRW gehört zu den vier verbliebenen Bundesländern ohne Genehmigungsfiktion.
    Ja.
    Wenn Du Recht bekämest, wäre das zumindest ein Ansatz für Schadenersatzforderungen.
    Die Wirklichkeit sieht oft so aus, dass es gar nicht an der Behörde liegt, sondern die Bauvorlageberechtigten lange brauchen, um vollständige und mängelfreie Unterlagen einzureichen.
    Also erst mal präzise Angaben vom Planer fordern. Dann beim Amt den Sachstand erfagen, mit dem Wissen, dass jede Anfrage weitere Verzögerungen verursacht. Liegt es tatsächlich an den Sachbearbeitenden, deren Vorgesetzte informieren - gegebenenfalls bis zur Amtsleitung. Fruchtet das auch nichts, bei Ratsmitgliedern erkundigen und um Abhilfe bitten. Alles genau dokumentieren für den eventuell notwendigen nächsten Schritt: Androhung von Dienstaufsichtsbeschwerde oder Untätigkeitsklage. Und dann gibts ja noch die vierte Gewalt im Staat: Medien.
     
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  3. #3 karljonas, 04.03.2024
    karljonas

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    Hallo Dimeto, danke für die ausführliche Antwort.
    Die Vollständigkeit der Unterlagen hatte mir der Sachbearbeiter vor einem halben Jahr mündlich bestätigt. Es fehle "nur noch die Endabstimmung", ich bräuchte nichts zu tun. Aber vor Weihnachten würde das wohl nicht mehr klappen...

    Ich habe es nicht eilig und warte einfach weiter. Aber es wundert mich, bei all den Pressemeldungen zu Wohnungsbedarf und zum Rückgang der Bauanträge.
     
  4. Dimeto

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    Wer muss sich denn mit wem über was genau noch abstimmen?
    Um was geht es denn? Dachgeschossausbau, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus? Gibt's eine Entwurfsverfasserin?
    Wenn Du schon Kontakt zum Sachbearbeiter (war's sicher auch der zuständige?) hattest, wird eine freundliche Nachfrage nach doch schon recht langer Zeit nicht gleich zum BurnOut mit Überlastungsanzeige führen. Ansonsten erst mal die Person fragen, die den Bauantrag gestellt hat.
     
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  5. #5 karljonas, 04.03.2024
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    Der Sachbearbeiter sagte (im November), er müsse den Antrag noch seinem Vorgesetzten zur Endabstimmung vorlegen.

    Es geht um zwei Zweifamilienhäuser, der Antrag wurde vom Architekten eingereicht.

    Ja, und er war sehr freundlich (und ganz sicher der richtige).

    Aufgrund der langen Wartezeit habe ich jetzt mit der Sanierung eines Altbaus begonnen, deshalb drängt es nicht. Zwei Baustellen gleichzeitig wären mental und finanziell zuviel. Aber der Architekt hatte mich auf diesen Paragraphen hingewiesen, deshalb interessierte es mich, ob der einen praktischen Nutzen hat. Klang halt auf den ersten Blick sehr sinnvoll. Aber anscheinend ist dem nicht so.
     
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