2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung?

Diskutiere 2m Zaun zur Abtrennung eines Bereichs auf dem Grundstück. Baugenehmigung? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin! Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen,...

  1. #1 nicolas33, 13.03.2024
    nicolas33

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    Moin!
    Ich plane auf einem Teil meines Grundstücks einen Bereich zwecks Lärmschutz abzutrennen (siehe Skizze). Das soll mit einem 2m hohen, L-förmigen Gabionenzaun geschehen, der begrünt wird. Braucht es für so etwas eine Baugenehmigung? Das Grundstück liegt in Niedersachsen.
    Danke!

    Bildschirmfoto 2024-03-13 um 10.39.41.png
     
  2. Dimeto

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    Darüber kann man geteilter Auffassung sein. Nach §59 Abs. 1 NBauO ist eine Genehmigung erforderlich
    soweit sich aus den §§ 60 bis 62, 74 und 75 nichts anderes ergibt.
    Meines Erachtens kommt für Dein Projekt nur §60 NBauO, Anhang 9.1 in Frage. Allerdings zweifle ich an der Zweckentsprechung Deines Bauwerks aufgrund der erheblichen Ausmaße. Ob die Zweifel berechtigt sind, kommt auf die Umstände des Einzelfalls an, die hier im Forum kaum zu klären sind.

    Und mit der Verfahrensfreiheit hättest Du die alleinige Verantwortung für die Einhaltung aller öffentlich rechtlichen Vorschriften, z.B. Planungsrecht (Bebauungsplan, BauNVO, ...), Naturschutz (Landschaftsplan, Baumschutzsatzung,...), Ortsrecht (Gestaltungssatzung, ...), ...
     
  3. #3 nicolas33, 14.03.2024
    nicolas33

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    Danke für deine Antwort! Die Zweckentsprechung ist doch, einen Bereich im Garten zwecks besserer Aufenthaltsqualität abzuteilen, d.h. Gartengestaltung im weitesten Sinne. Welchem anderem Zweck würde der Bau denn entsprechen, wenn nicht diesem?
     
  4. BaUT

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    Keine Ahnung! - z. B. Sichtschutz für einen Freiluftwerkstatt für deinen Oldtimer oder deine Motorräder?
    ...deshalb der Hinweis von @Dimeto dass es auf den Einzelfall ankäme.
     
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  5. Dimeto

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    ... mit einer 16m langen, zwei Meter hohen Mauer? Du bezeichnest Dein Bauwerk niedlicherweise zwar als Zaun, aber so eine Gabionenwand hat doch mindestens 20cm Stärke.
    Damit ist es eine Lärmschutzwand, die nicht im Anhang aufgelistet ist.

    Ich empfehle das Gespräch mit der Baugenehmigungsbehörde. Da erfährst Du (vermutlich) auch, ob andere Vorschriften dem Vorhaben entgegenstehen. Wäre ja blöd, wenn nach Fertigstellung die Bauaufsicht auf der Matte steht und sagt, Nebenanlagen sind außerhalb der überbaubaren Fläche nicht zulässig.
     
  6. #6 nicolas33, 14.03.2024
    nicolas33

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    Das "Bauwerk" soll insg. 15cm stark werden. Infrage kommt für mich eigtl. nur die Variante aus Doppelstabmatten und 12cm breiten Pfosten.
    Ich werde mich auf jeden Fall mit dem Bauamt kurzschließen. Da spielen dann wohl doch mehr Faktoren mit rein, als ich vermutet hätte.
     
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