Garage im Außenbereich

Diskutiere Garage im Außenbereich im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich besitze ein kleines Grundstück am Ortsrand. Laut Gemeinde liegt das Grundstück bereits im Außenbereich. Auch ein Teil der Flurstücke,...

  1. Sven84

    Sven84

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    Hallo,
    ich besitze ein kleines Grundstück am Ortsrand. Laut Gemeinde liegt das Grundstück bereits im Außenbereich. Auch ein Teil der Flurstücke, welche zwischen meinem Grundstück und dem letzen Haus liegen, sind schon im Außenbereich. Dennoch wird hier gerade ein neues Wohnhaus errichtet. Da dachte ich mir ok, wenn die dürfen warum darf ich dann nicht auch. Ich würde gerne auf dem Grundstück eine einfach Fertigarage aufstellen. Hierzu habe ich eine Bauvoranfrage eingereicht. Die Gemeinde hat dem Bauvorhaben zugestimmt, nur das Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz hat eine negative Stellungnahme geschrieben, sodass meine Bauvoranfrage negativ beschieden wurde. Daraufhin habe ich Widerspruch eingegelgt und auf das sich im Bau befindende Wohnhaus verwiesen, welches ja auch genehmigt wurde. Die Antwort darauf ist, dass bei dem Wohnhaus eine Einzelfallentscheidung getroffen wurde und es in der Baugenehmigung Auflagen mit Kompensationsmaßnahmen gibt. Ich habe in meiner Bauvoranfrage Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) angeboten.

    Was kann ich nun tun? Hat Jemand einen Rat. Hilft mir eine Abrundungssatzung an dieser Stelle weiter?

    Noch zur Info: Seit Jahrzehnten haben Leute versucht dort, wo gerade das Wohnhaus gebaut wird eine Genehmigung zu bekommen. Wurde immer abgelehnt und nun plötzlich geht es doch. Darüber hinaus wollte der Bauherr mit mein Grundstück abkaufen um sein Wohnhaus größer bauen zu können. Da wäre also auch genehmigt worden. Ich habe aber nicht verkauft. Mir wird aber die Bebauung verweigert.
     
  2. Dimeto

    Dimeto

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    NRW
    - Fachanwalt einschalten
    - Privatdetektiv beauftragen, der eine Verbindung des Bauherren mit Bediensteten der Baugenehmigungsbehörde nachweist
    - bei der Dir anscheinend positiv gesonnenen Gemeinde die genauen Umstände erfragen, wie es zur Baugenehmigung gekommen ist
    - die gleiche Bauvorlageberechtigte für Dein Vorhaben beauftragen wie der Bauherr des Wohnhauses
    - Anfrage an Gemeinderats- und Kreistagsmitglieder stellen
    - Medien informieren
    Ja.
     
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Thema: Garage im Außenbereich
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