Kauf mit Betreuer/Betreuungsgericht

Diskutiere Kauf mit Betreuer/Betreuungsgericht im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir sind etwas ratlos, rund um den Hauskauf. Wir sind dabei ein Haus zu kaufen über einen Makler. Laut Makler wird das Haus...

  1. #1 Vernao1337, 10.05.2024
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    Hallo zusammen,

    wir sind etwas ratlos, rund um den Hauskauf.

    Wir sind dabei ein Haus zu kaufen über einen Makler.

    Laut Makler wird das Haus über einen Betreuer verkauft und das wäre auch gerichtlich angeordnet. Der Eigentümer liegt im Koma und Besserung wäre auch nicht in Sicht. Der Verkäufer ist verheiratet, aber seine Frau steht nicht im Grundbuch. Er hat das Haus vor der Hochzeit besessen und die letzten Jahre mit seiner Frau im Ausland gelebt. Frau lebt auch wieder im Ausland mit gemeinsamen Kind.

    Laut Makler wären Beide auch bereit an uns zu verkaufen, im Todesfall/Erbfall. Anscheinend ist die Tochter schon Erwachsen.

    Kaufpreis wurde von uns mit 10% überboten.

    Der Makler pusht jetzt natürlich etwas schnell zu einem Kaufabschluss hin und möchte schnell den Notartermin machen. Hier stolpere ich etwas über die Genehmigung beim Betreuungsgericht.


    Unsere Finanzierung ist gesichert und unser Bankberater wartet nur auf unser Go hat uns aber auf etwaige Vorfälligkeitsentschädigung aufmerksam gemacht, falls das Betreuungsgericht den Verkauf nach dem Notartermin nicht zustimmt.

    Ablauf:
    Notartermin -> Betreuungsgericht und das kann bis zu 8 Wochen dauern. Da die Zusage über 8 Wochen dauern kann, könnten wir die Finanzierung auch nicht widerrufen, da es hier eine zwei Wochen Frist gibt.

    Wie können wir uns hier schützen, dass wir nicht am Ende mit einem geplatzten Hauskauf da stehen und einem Haufen an Schulden.

    Laut Makler wäre das Prozedere beim Gericht nur pro forma, da wir über den Kaufpreis geboten haben. Was passiert aber, wenn der Betreute innerhalb der nächsten zwei Monate stirbt ? Dann stünden wir ohne Haus aber mit Baufinanzierung da und die Bank erwartet eine Nichtabnahmeentschädigung.

    Laut Notar müsste die Finanzierung bereits zum Notartermin bestehen, da es eingetragen werden muss und direkt dem Betreuungsgericht gemeldet wird.

    Jemand Erfahrung mit dem Thema und konnte mit der Bank z.b. aushandeln, dass diese auf die Nichtabnahmeentschädigung verzichtet ?

    Viele Grüße
     
  2. #2 nordanney, 10.05.2024
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    Gar nicht. Das Leben hat halt nicht immer ein Sicherheitsnetz + Fallschirm. No risk, no fun.

    Davon abgesehen geht es beim Platzen des Hauskauf nicht um einen Haufen an Schulden. Sofern sich am Kapitalmarkt nicht ernsthaft etwas ändert, so ist es höchsten Lehrgeld.
    Ihr habt nicht über den Kaufpreis geboten, Euer Gebot ist der Kaufpreis. Dieser liegt vielleicht 10% über dem Wunschpreis des Betreuers.
    Dann habt Ihr einen rechtsgültigen Kaufvertrag, der vom Erben zu erfüllen ist. Was besseres kann Euch nicht passieren.
    DAS ist etwas, was ich nicht verstehe. Warum soll das so sein. Bitte eine konkrete Begründung.
    Reines Verhandlungsgeschick. Wir würden Dich allerdings mit diesem Wunsch wieder nach Hause schicken. Warum soll die Bank Dein Problem lösen? Wenn die Bank irgendwann sagt "bitte mehr Zinsen zahlen, wir haben ein Problem", dann wärst Du der letzte, der dem zustimmen würde, oder? Umgekehrt genauso. Wenn die Bank einen Schaden hat, dann hast Du ihn - falls er überhaupt anfällt - bitte zu bezahlen.

    Ist am Ende eine digitale Entscheidung. Willst Du das Haus kaufen? Dann mach es einfach. Hast Du Angst? Dann verkriech Dich einfach weiter in Deiner jetzigen Wohnung (nicht böse gemeint).
     
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  3. #3 simon84, 10.05.2024
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    Was kann denn der Verkäufer dafür, dass ihr das Haus finanzieren müsst ?

    Was kann die Bank dafür dass ihr aus so einer komplexen Situation kauft ?

    Richtig erkannt, wo es Chance gibt, gibt es auch Risiko.
    Machen oder nicht machen, Risiko habt ihr selber zu tragen und nicht die Bank, der Verkäufer oder sonst wer.
     
  4. SIL

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    Nein eben nicht.
    Umgekehrt ohne Zustimmung des Betreuungsgericht erfolgt keine notarielle Handlung, hier muss die Solvenz nachgewiesen werden.
     
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  5. #5 blackfriday, 12.05.2024
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    Wir haben einen ähnlichen Fall. Der Kaufvertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betreuungsgerichts. Hierzu muss das Betreuungsgericht zustimmen UND die Zustimmung muss rechtskräftig geworden sein, was sie nach 14 Tagen ohne Einspruch wird. Sollte das Gericht schnell zustimmen und es keinen Einspruch geben, ist alles gut. Wenn das Betreuungsgericht ein Jahr lang oder länger nicht entscheidet, hängt ihr in der Luft, Makler- und Notargebühr sind aber trotzdem fällig. Gleiches gilt, wenn das Gericht ablehnt oder ein Einspruch erfolgt (wie bei uns). Das muss euch klar sein.
     
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  6. #6 Vernao1337, 12.05.2024
    Vernao1337

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    Wir haben die Woche über mehrere Gespräche mit Banken. Wir möchten eine erweiterte Widerrufsfrist haben und aus dem Kredit ohne weitere Kosten raus kommen, falls der Betreute in der Zeit verstirbt oder das Betreuungsgericht ablehnt.

    Notarkosten und Maklerkosten kommen nur auf uns zu, falls der Kauf zustande kommt.
     
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