L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück

Diskutiere L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Oh, es sieht tatsächlich so aus. Auch da hätte ich gedacht, dass ihr „nur“ ein Sondernutzungsrecht am Ganzen habt, so eng wie da alles geplant...

  1. Elwood

    Elwood

    Dabei seit:
    30.03.2024
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    München
     
  2. Elwood

    Elwood

    Dabei seit:
    30.03.2024
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    München
    @Kriminelle:
    Wenn es denn nur 2,30 m wären. Also Grundstück nach Terrasse ca. 2,50m, dann ca. 12 cm L-Steine, kein Problem, aber jetzt noch ca. 80 cm Fuß vom L-Stein, dann vielleicht noch 20 cm Betonfundament, macht noch ca. 1,30 m. Und da muss dann wohl noch die Hecke hin. Das geht leider gar nicht, bei allem Verständnis.
     
  3. Elwood

    Elwood

    Dabei seit:
    30.03.2024
    Beiträge:
    55
    Zustimmungen:
    2
    Ort:
    München
    Jetzt habe ich mal versucht, eure Argumente und Vorschläge (vielen Dank dafür :winken) zu sortieren.
    Bin nun zu folgender Idee gekommen:
    Ich stelle mich auf den Standpunkt, das Objekt nur abzunehmen, wenn der BT die L-Steine entfernt, und stattdessen eine Schwergewichtswand auf dem Grundstück des Nachbarn platziert. Das ist wohl langlebiger als wie L-Steine. Als Zugeständnis bin ich maximal bereit, dass der Betonsockel vielleicht 20 cm auf meinem Grundstück steht.
    Formuliert natürlich vom Anwalt, aber das Technische muss ich ja beschreiben, evtl. mit Unterstützung eines Sachverständigen.
    Was meint ihr?
     
  4. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.859
    Zustimmungen:
    4.206
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das kannste du gerne so handhaben, bedenke aber dabei wir kennen deinen not. KV nicht keine BLB etc auch keine Pläne wo eventuell Ansichten ( verbindlich ) dargestellt sind , aus dem Kontext entnehme ich , dass der BT alle 4 Objekte errichtet hat , zugegeben ist dies keine gelungene Lösung welche hier vorliegt , aus Unkenntnis der geschuldeten vertraglichen Leistung befinden wir uns in der Glaskugel.
    Die technische Beschreibung ist hier nicht notwendig, dein FA wird sicher Unterlagen von dir fordern und dann eine Abweichung ggf feststellen mit der Aufforderung zum Rückbau, sollte dies zutreffend sein so lass den BT entsprechend Vorschläge unterbreiten , die ggf dann im Konsens zu finden sind.
    Edit: eine Hecke ? Du kannst ja hoch 'pokern' Austausch gegen Sichtbeton Elemente oder Naturstein und anstatt diesen absonderlichen Zaun - Glas Alu etc
     
    Oehmi gefällt das.
  5. #25 Kriminelle, 03.07.2024
    Kriminelle

    Kriminelle

    Dabei seit:
    16.05.2013
    Beiträge:
    3.634
    Zustimmungen:
    1.996
    Beruf:
    .
    Ort:
    Niedersachsen
    Wie tief sind denn die eingegraben? Also, wie tief liegt der Fuß der Steine?

    Auch ich sehe ein Problem mit den vier Einheiten. Meist gibt es keine genaue Qm-Zahl über das erkaufte Grundstück, sondern nur Ca.-Angaben mit Kleingedrucktem, die eben genau dem BT eine Sicherheit gibt, wenn etwas anders verläuft wie geplant. Der Vermesser war ja auch noch nicht da, oder? Oder ist das Kreuz vom Vermesser?
    Stell Dich auf einen langen Briefwechsel zwischen Anwälten ein.
     
  6. #26 VollNormal, 03.07.2024
    VollNormal

    VollNormal

    Dabei seit:
    20.11.2021
    Beiträge:
    4.123
    Zustimmungen:
    2.770
    Beruf:
    Bauingenieur
    Ort:
    Bochum
    Der Anwalt muss erstmal den Vertrag prüfen und falls es da bei Abweichungen gibt zwischen dem, was du laut Vertrag gekauft hast, und dem, was der Bauträger abliefern will, dann ist das ein Mangel. Da du ein Anrecht auf ein mangelfreies Werk hast, muss der Verkäufer dann nachbessern. Wie er das macht, ist seine Sache, da musst du dir nicht den Kopf zerbrechen. Technisch machbar ist der Einbau der Winkelstützen auf Nachbars Grundstück auf jeden Fall, und wenn dafür der Schacht versetzt werden muss.

    Wärst du denn bereit, im äußersten Fall vom Vertrag zurückzutreten? Ansonsten berate dich gründlich mit deinem Anwalt, was du unbedingt haben willst und welche Zugeständnisse du machen kannst. Wie du richtig erkannt hast, kann die Ist-Situation künftig zu erheblichen Problemen mit den Nachbarn führen.
     
    Oehmi, 11ant, Dimeto und einer weiteren Person gefällt das.
Thema:

L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück

Die Seite wird geladen...

L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück - Ähnliche Themen

  1. Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück

    Steine Vorschriften und Regelungen auf eigenem Grundstück: [ATTACH] [ATTACH] Guten Tag, Ich habe folgenden Sachverhalt: Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, habe ich auf meinem Grundstück vor der...
  2. Nasse Stufen und nasse Steine in der Einfahrt.

    Nasse Stufen und nasse Steine in der Einfahrt.: Hallo zusammen, vor ein paar Monaten wurde der Belag in meiner Einfahrt gelegt und die Treppenalnage zu meiner Haustüre gemacht. Und seitdem hab...
  3. Mitnutzung der L-Steine des Nachbarn

    Mitnutzung der L-Steine des Nachbarn: Hallo, Nachbar A hat auf seiner Seite der Grundstücksgrenze (exakt auf der Grenze, allerdings komplett auf seiner Seite) einige L-Steine gesetzt...
  4. Terrasse mit Höhenunterschied - Unbewehrte L-Steine

    Terrasse mit Höhenunterschied - Unbewehrte L-Steine: Hallo zusammen, ich plane aktuell eine Terrasse zu errichten welche ca 80cm hohe L-Steine erfordert. Die Kante der L-Steine wird ca 12m lang und...
  5. Beton vom Fundament der L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück

    Beton vom Fundament der L-Steine des Nachbarn auf meinem Grundstück: Liebe Foristen, ich bin ganz neu hier in diesem Forum und hoffe, dass ich in der richtigen Rubrik schreibe. Falls nicht, bitte verschieben. Ich...