Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert

Diskutiere Bebauung nach §34 - Großes Haus mit steilem Dach gefordert im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Habe auch mit Architekt gebaut. Bei jeder Planänderung wurde eine neue Kostenschätzung erstellt. Irgendwann bin ich dann mit den Entwurfsplänen zu...

  1. #21 Ettlingen, 04.07.2024
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    Habe auch mit Architekt gebaut. Bei jeder Planänderung wurde eine neue Kostenschätzung erstellt. Irgendwann bin ich dann mit den Entwurfsplänen zu Baufirmen gelaufen und habe um ein Angebot gebeten (der Architekt hat die Hände über dem Kopf zusammengeschlagen - war mir aber egal). Das Ergebnis meiner Anfragen war dann, dass die Kosten deutlich unter den geschätzten lagen. Das hat dann dazu geführt, dass ich mit Keller gebaut habe (hat der Architekt versucht mir auszureden, da ich sonst mein Budget überschreiten würde). Was ich damit sagen möchte: Nicht zu sehr auf jeden Quadratmeter schauen. Die Baukosten lassen sich nicht so einfach hoch- oder runterskalieren.
    Aktuell ist die Entwicklung im Baugewerbe ja aus Bauherrensicht erfreulich: Die Bautätigkeit ist rückläufig, Baufirmen sind nicht mehr ausgelastet. Ich gehe davon aus, dass sich dieser Trend die nächsten Monate fortsetzen wird. Insofern hast du für dein Projekt einen guten Zeitpunkt erwischt.
    Baunebenkosten: 10 - 15 % kommt mir hoch vor. Das wären ja 60 - 90 Tsd. Euro. Die Abrisskosten kommen allerdings bei dir ja auch noch dazu, oder?
     
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    Ja die kommen on Top, dort haben wir schon Angebote zwischen 32.000 - 50.000 Euro.
     
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    Aber vielleicht zumindest der Zimmerer ?

    GU bauen günstig ist ein Mythos, GU nennen und versprechen günstige Preise, was nicht dasselbe ist. Nicht alle Architekten bauen teurer, sondern nur diejenigen ohne laufende aktuelle Bauerfahrung, speziell die "Entwurfskünstler". Die kann man aber mit einem simplen Handstreich aus der Kandidatenliste entfernen: nämlich indem man alle diejenigen ausblendet, die sich für "erste Halbzeit only" (LP 1 - 4) Mandatsumfänge interessieren.

    Der erste Satz beschreibt perfekt die Milchmädchenrechnung der Stammtischschlauberger. Das Architektenhonorar der ersten Halbzeit (LP 1 - 4) mit seinem Anteil von 27/98 am Gesamthonorar (nach HOAI) sind unvermeidliche Kosten, während der Honoraranteil der zweiten Halbzeit (LP 5 - 8) "selbsttragend" ist: diese Kosten investiert man immer - entweder in den Architekten oder in das Lehrgeld dafür, auf dem weiteren Hausbauweg auf ihn zu verzichten.
    Ob ein GU ein Haus entwerfen kann, läßt sich klar verneinen. Das ist nämlich genau der Teil des Entstehungsprozesses, für den er nicht qualifiziert ist.

    Das Nachbargebäude (bzw. genauer: dessen Profil an der Kommunseite) abzukupfern, ist hier zwar dringend zu empfehlen, aber das Gegenteil von banal und aus meiner Sicht ungeachtet des architektonischen Anspruches ganz gewiß nicht für die Federführung eines GU geeignet. Das Problem ist hier, daß sich der Neubau "über Bande gespielt" am abzureißen geplanten Bestandshaus orientieren muß, da die Nachbarhälfte von 1990 dies bereits am Bestandszwilling von 1760 tun mußte. Im Endeffekt bleibt dem TE nicht viel anderes zur "Auswahl", als den Dachstuhl entweder der Nachbarhälfte oder des jetzigen Bestandshauses zu "kopieren". Ich würde (als hundertprozentig ernstgemeinter Vorschlag !) am derzeitigen Dachstuhl des Bestandsgebäudes Maß nehmen und diesen wiederverwenden ...

    ... dabei würde ich eine Auslese treffen und weniger frische Teile bevorzugt vor deren Ergänzung sogar weglassen (im Zuge der Verschmälerung des Neubaus).
    Das mag beim ersten Hören ein wenig crazy klingen, aber ich darf Hermann Reinhard zu meinen Lehrmeistern zählen. Den dennoch unerwünscht üppigen Dachraum kann man nutzen, u.a. indem ich einen Keller hier auf den Prüfstand stellte (vgl. meine Kellerfrage-Beiträgereihe) und die Haustechnik wesentlich im Dachraum stattfinden ließe. Ich sehe hier einen wesentlichen Schlüssel zum ökonomischen Hausbau in der Einbeziehung des Zimmerers in die Planung. Am steinernen Teil des Hauses gibt es vergleichsweise wenig zu verdienen, das Gesamtprojekt ist für einen klassischen GU kaum attraktiv bzw. er wird versuchen, seinen Anteil am Werk nicht zielführend zu erhöhen.

    Fazit: mein Plan A wäre hier, das bewährt haltbare Gebäude zu erhalten, und als Plan B einen Neubau zwischen zwei Kernelementen in die Zange zu nehmen, nämlich zwischen dem Bestandsdachstuhl mindestens als Maßgeber am oberen und einem unterfangungsoptimierten Fundament am unteren Ende. Es würde mich "nicht überraschen" :-) wenn das Bauvolumen dazwischen ein schmaleres Haus als den Bestand ergäbe. Eine Wiederkehr würde ich hierbei, so charmant mir Yvonnes Vorschlag auch erscheint, weglassen. Das Hausprofil in Beitrag #18 läßt mich von geschätzt 9 Metern Haustiefe (exkl. evtl. "Anbauten" an der Rückseite) ausgehen. Für eine Konzeptentwicklung stehe ich gerne zur Verfügung.
     
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    Das muss ich abklären. Könnte durchaus sein.
    Es würde aber auch einen Zimmerer vor Ort geben zu dem wir einen guten Draht haben. Eventuell werde ich dort parallel nachfragen.

    Also Plan A wurde nun wohlwollend geprüft. Fundament nicht ausreichend bzw. müsste erweitert/erneuert werden. Alle Deckenhöhen müssten angepasst werden. Kubus wäre noch größer als ein Neubau (11x10m). Eine Brandwand müsste zusätzlich errichtet werden (zu Hausnummer 12) (keine Fenster). Eine Verschmälerung auf 7 bis 7,5 Meter wäre eine Option, ist aber aufwendig. Der Dachstuhl des Bestandes ist marode und müsste fast komplett erneuert werden.

    Wir haben nun nochmal einen Termin mit einer Architektin die uns einen Vorentwurf erstellt und sehen dann, wo die Reise hingehen könnte.
     
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    Wo die Reise hingehen könnte, hatte ich ja bereits umrissen (und stehe wie gesagt für die Konzeptentwicklung gerne zur Verfügung).
    Eine Verschmälerung des Altbestandes natürlich nicht, das ginge in Richtung unbezahlbar. Sondern ein Plan B, bei dem der Neubau schmaler werden könnte als der Bestand. Nehmen wir an, von dreizehn Achsen ich sachma "Sparrendreiecken" sind vier ganz und zwei teilweise marode und der Neubau käme mit zehn Sparrenachsen Breite aus, dann nimmt man sieben heile Gebinde zur Wiederverwendung, aus den zwei teilweise maroden macht man einen heilen und zwei weitere stellt man neu her, dann hat man viel wiederverwendet und entsprechend Kosten gespart, und der Dachstuhl paßt automatisch wie gehabt zur Nachbarhälfte.
    Systematisch betrachtet - ist die Architektin in alter Bausubstanz erfahren ? - ist das keine Hexerei. Der Zimmerer "kocht auch nur mit Holz" ;-)
     
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