Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Wir haben Ende September 23 mit einem Kind und Einkommensgruppe B beantragt, Kreis Steinfurt. In zwei Wochen kommt unser zweites Kind zur Welt....

  1. Dadau

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    Wir haben Ende September 23 mit einem Kind und Einkommensgruppe B beantragt, Kreis Steinfurt. In zwei Wochen kommt unser zweites Kind zur Welt. Laut telefonischer Auskunft sollen wir im aktuellen Fördertopf berücksichtigt werden, aber wir bekommen einfach nichts schriftlich. Und uns wurde schon viel am Telefon erzählt in den letzten Monaten, daher glaube ich es erst, wenn wir die schriftliche Zusage bekommen. Wir sind mittlerweile ziemlich frustriert und glauben nicht mehr dran. Kommen uns, ehrlich gesagt, ziemlich veräppelt vor. Noch jemand aus dem Kreis Steinfurt hier?
     
  2. asay

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    Darf man nach der Bewilligung einer Förderung oder nachdem die Förderzusage eingegangen ist und das Geld angekommen ist, mehr verdienen oder kann meine Frau anfangen zu arbeiten?
     
  3. #823 laluu1313, 05.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 05.07.2024
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    Nicht 3 Jahre sondern das 2te und 3te Jahr vor Antragseingang.
    Auf der Seite der NrW bank steht " Das zu versteuernde Haushaltseinkommen wird als Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang gemäß dem Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes berücksichtigt." Danach bin ich gegangen bzw darauf habe ich mich bezogen. Das mit der 3 Jährigen Zukunftsprognose hat unsere Sachbearbeiterin so behauptet
     
  4. #824 laluu1313, 05.07.2024
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    Danke das ergibt sinn. Traurig dass die Sachbearbeiterin einem sowas nicht so mitteilen kann dass mans nachvollziehen kann. Sogar unser Bankberater hatte nie was mit ner Zukunftsprognose zutun in der Förderung. Aber dennoch; wir haben 2 Kinder das zweite ist im März geboren. Laut Sachbearbeiterin wird vorausgesetzt dass ich 2025 wieder mind 25h arbeiten gehe. Was ich ja gar nicht tue. Was ist das denn für eine erzwungene Zukunftsprognose dann die einem das dann verbaut. Zumal wir auch noch mehr kinder planen in den kommenden drei Jahren
     
  5. #825 laluu1313, 05.07.2024
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    Weiss jemand wie das mit Firmenwagen ist? Auf meiner Abrechnung ist ein Firmenwagen vermerkt (1% Regelung). Demnach ist mein Bruttogehalt ja höher. Wird dies mitgerechnet oder iwi abgezogen beim Entscheid über die Förderfähigkeit. Vlt Also Werbungskosten oder sowas...
     
  6. #826 laluu1313, 05.07.2024
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    Was habt ihr da angegeben. Wie viele Stunden oä ihr dann in Zukunft arbeiten werdet?
     
  7. #827 LeppiNRW, 06.07.2024
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    Unser Sohn ist im Februar geboren und meine Frau hat 2 Jahre Elternzeit. Wir sollten erklären wie sich die Einkommenssituation nach der Elternzeit verändert. Sie wird dann ca. 5-10Stunden/ Woche arbeiten und das wurde ohne Nachweise akzeptiert.
     
  8. cc24

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    Wenn Einkommensveränderungen vorher nicht feststanden, interessiert das Niemanden mehr.
     
  9. cc24

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    Es zählt das steuerpflichtige Einkommen. Siehst auf der Gehaltsabrechnung. Firmenwagen zählt dazu.
     
  10. cc24

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    Du hast das falsche Programm der NRW.Bank angesehen. Das steuerpflichtige Jahreseinkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres bezieht sich auf das Programm NRW.Bank Wohneigentum.
    Dieses Programm wird über die Hausbank abgewickelt.
     
  11. cc24

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    Erklärung abgeben. Hatte ich ja weiter oben geschrieben.
     
  12. cc24

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    Im Bereich OWL wird das so anerkannt .
     

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  13. #833 laluu1313, 06.07.2024
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    Ach son mist... danke für die Information. Mein Problem ist dennoch diese Zukunftsprognose. Die Sachbearbeiterin meint sie muss mit 25h bei mir rechnen ab nächstes Jahr. Und das ist Faktisch einfach falsch. Unabhängig davon dass es total assi ist meiner meinung nach einfach zu behaupten dass diese anzahl an stunden zumutbar sind mit 2 kinder , habe ich bis märz 2026 elternzeit und geld beantragt und dürfte daneben gar nicht arbeiten und mein arbeitgeber hat ja auch für 2 jahre eine andere person eingestellt. Und wir planen im 2 jahren das 3te kind und mit 3 kindern werde ich gewiss nicht so viel arbeiten gehen können. Zumal mein mann 50% Behinderung hat und ich das kompensiere. Hat jemand vielleicht eine gute idee oder tipp wie ich vorgehen soll? Ich freu mich über jeden Ratschlag und bin sehr froh über diese Community
     
  14. cc24

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    Hmm, welche Ratschläge willst Du denn noch ? Fordere einen Vordruck an, auf dem Du eine Erklärung abgeben kannst, wie hoch Dein voraussichtliches Einkommen nach Elternzeit ist. Hab ich doch mehrfach erwähnt. Eine Planung zum 3. Kind ist natürlich irrelevant. Und wenn Du nach Elternzeit kein Einkommen hast, dann erklärst Du das eben. Der Arbeitgeber sollte auf dem Vordruck ebenfalls unterzeichnen. Allerdings hat er, wie Du schreibst, für 2 Jahre eine Vertretung eingestellt. Heißt für mich, er rechnet mit Deiner Rückkehr.

    So nebenbei: Ihr habt auch berücksichtigt, dass Dein Mann mit der Schwerbehinderung zusätzlich den 24.000 Euro Familienbonus bekommt ?
     
  15. #835 laluu1313, 06.07.2024
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  16. #836 laluu1313, 06.07.2024
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    Ja angeblich wurde das mitgerechnet von der Sachbearbeiterin.
    Wir haben jährlich 56000 als einkomman a (mit Firmenwagen)
    6000 einkommen durch eine Immobilie die wir vermieten
    Einkommen b also mein ist 0 euro aber laut Sachbearbeiterin geht sie von 30.000 € bei mir aus wegen ihren fiktiven 25-30h pro woche.
    2 erwachsene
    2 kinder
    unverheiratet
    1 Person mit 50% Behinderung
    Wenn ich das so bei der Chancenprüfung eingebe ist das Ergebnis negativ
    Diese 30.000 stimmen halt nicht..
    Ich werde jetzt mal ihre Berechnungen anfordern um das nachvollziehen zu können und unsere persönliche Zukunftsprognose schreiben auf deisem besagten Vordruck. Danke schon mal für diesen Hinweis. Ich meinte einfach ob noch jemand außer dir noch eine schlaue idee außer dieser hat ;)
    Und ja genau mein arbeitgeber rechnet nach 2 jahren mit mir das würde sich nur bei der nächsten Schwangerschaft ändern bzw verlängern.
     
  17. #837 cc24, 06.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 06.07.2024
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    Schade. Da fehlt Euch der Freibetrag von 4.000 Euro für Verheiratete.
    Die Mieteinkünfte von 6.000 Euro bezieht sich auf die Kaltmiete oder auf Einkünfte V&V ?
    Kinderbetreuungskosten habt Ihr keine ?

    Wenn der Arbeitgeber davon ausgeht, dass Du nach 2 Jahren wieder arbeitest, wird er den Vordruck nicht unterschreiben. Zumindest nicht, wenn Du erklärst, dass Du garnicht mehr arbeitest. Alternativ kannst Du ja weniger Stunden arbeiten. Habe mal ausgerechnet, was Du verdienen kannst, um knapp in B zu sein.

    Im Übrigen kann, wenn die Dame die Vorschau über 3 Jahre zieht, die Einkommensgrenze um 25% überschritten werden.

    Abgesehen davon, ist das m. M. nach Jammern auf hohem Niveau. Die Fördermittel sind eigentlich dazu da, um Familien zu fördern, die sich ohne Fördermittel nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Also, auf Fördermittel angewiesen sind. Ihr habt ein gutes Einkommen, eine Immobilie (ETW oder Haus) mit Mieteinnahmen. Hört sich für mich so komfortabel an, dass Ihr auch nur mit einer Hausbank finanzieren könnt. Wird halt teurer aber eventuell machbar.

    Aber wer bin ich, dass ich den moralischen Zeigefinger hebe ?
     

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  18. #838 laluu1313, 06.07.2024
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    Wow vielen dank für deine Mühe! Das wird uns sicher weiter helfen!

    Naja wenn man bedenkt dass ich nichts verdiene und quasi nur elterngeld habe was auch noch nicht bearbeitet wurde übrigens ( unser kreis ist mehr als lahm aber das ist ein anderes thema) und vin den 56000 sind 500€/mtl also 6000 für den firmenwagen in der summe berechnet also sind es für uns 4 mit der Immobilie 56000brutto jährlich also ca 3200€ monatlich netto ich finde das jetzt für 4 Personen nicht so " wohlhabend " . Aber ja meckern auf hohem Niveau andere haben bestimmt weniger das stimmt. Würde unser leben trotzdem erleichtern es zu haben daher versuchen wir es seit September 23
    Danke allen für die feedbacks ich bin echt froh hier menschen gefunden zu haben die sich auskennen
     
  19. #839 laluu1313, 06.07.2024
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    Achso die 6000€ aus der Immobilie setzt sich aus monatlichen 500€ kaltmiete zusammen
    Kinderbetreuungskosten für ein kind ...monatlich 160€
     
  20. #840 cc24, 06.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 06.07.2024
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    Kaltmiete ist falsch für die Anrechnung. Es müssen die Einkünfte aus V&V gem. Steuerbescheid, Steuererklärung, Steuerberater angeben werden. ( Werbungskosten / Afa) . Es zählen nur positive Einkünfte.

    Wundert mich, da i.d. R. der Steuerbescheid angefordert wird.
    Kinderbetreuungskosten wirken sich zu 2/3 einkommensmindernd aus. Die Kosten sind in der Tragbarkeitsberechnung anzugeben.

    Manchmal zahlt es sich aus, wenn man einen Berater an der Seite hat. Der weiss das.
     
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