Carport in Wochenendgrundstück

Diskutiere Carport in Wochenendgrundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, ich würde gerne auf meinem Wochenendgrundstück einen Carport bauen (ca. 6,5mx3m Grundfläche, 2,5m Höhe). Ich weiß aber nicht,...

  1. Rubi90

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    Hallo liebes Forum,

    ich würde gerne auf meinem Wochenendgrundstück einen Carport bauen (ca. 6,5mx3m Grundfläche, 2,5m Höhe).
    Ich weiß aber nicht, ob ich das darf. Bundesland Baden-Württemberg.

    Im Bebauungsplan steht:
    Zulässig sind: Wochenendhäuser als Einzelhäuser [...].
    Nebenanlagen außer Aborthäuschen sind nicht zulässig. ($14 BNVO)

    Laut Bebauungsplan geht es also nicht.

    Das Landesrecht BW sagt:
    Verfahrensfreie Vorhaben: [...] Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 m², außer im Außenbereich

    Nun meine Fragen:
    1. Ist ein Wochenendgrundstück Innenbereich oder Außenbereich? Praktisch wohl irgendwo dazwischen, aber rechtlich? Immerhin gibt es einen Bebauungsplan
    2. Gewinnt bei widersprechenden Angaben der Bebauungsplan oder die Landesbauverordnung?
    3. Seht ihr eine Chance dass ich das Projekt umsetzen kann?
    Danke


    Link Landesbauordnung kann ich erst ab 5 Beiträgen, ich reiche den nach.
     
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  2. #2 nordanney, 08.07.2024
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  3. Dimeto

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    Wieso?
    Weder Innenbereich (§34 BauGB) noch Außenbereich (§35 BauGB) sondern §30 BauGB.
    Sie widersprechen sich nicht sondern ergänzen sich. Verfahrensfreiheit hat nichts mit Zulässigkeit zu tun.
    Ohne den vollständigen Bebauungsplan zu kennen sehe ich keine Chance das zu beurteilen.
     
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  4. #4 nordanney, 08.07.2024
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    Weil das typisch für solche Gebiete ist.
     
  5. Dimeto

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    Aber ein Carport ist keine Nebenanlage nach §14 BauNVO, sondern eine Garage oder ein Stellplatz nach §12 BauNVO.
     
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  6. Rubi90

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    Ist angehängt, der ist aber wirklich sehr kurz...
    Bin neu auf dem Gebiet, daher verstehe ichs wohl nicht richtig...
    LBO sagt Carport ist genehmigungsfrei, Bebauungsplan sagt Nebengebäude gehen nicht. Das ist für mich ein Widerspruch.
    Oder darf der Bebauungsplan die LBO einschränken?
     

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  7. #7 Jo Bauherr, 08.07.2024
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    Ansatz nach Spieltheorie: B-Plan schlägt LBO ... :shades
     
  8. Dimeto

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    Das ist nur der Textteil. Es fehlt der zeichnerische Teil.
    Ist wie beim Fahrrad: Es braucht keine HU-Plakette und doch bist Du für die Einhaltung aller Vorschriften, insbesondere der StVZO, verantwortlich, sobald Du es im öffentlichen Straßenraum benutzen möchtest.
    Ja und in §50 Abs. 5 macht sie deutlich:
    Verfahrensfreie Vorhaben müssen ebenso wie genehmigungspflichtige Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen...
    Das prüft vorab nur niemand. Stellt sich jedoch im Nachhinein heraus, dass das Vorhaben gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt, musst Du mit Konsequenzen rechnen. So wie Du bestraft wirst, wenn Dein Fahrrad keine Beleuchtung hat.
    Wie bereits geschrieben ist ein Carport kein Nebengebäude im Sinne des §14 BauNVO.
    Selbst wenn Du einen Schuppen bauen wolltest, der eine Nebenanlage wäre, wäre es kein Widerspruch, weil der Schuppen lediglich nicht formell durch die Behörde genehmigt werden muss. Das ist kein Freifahrtschein. Die Abstandsflächenvorschriften z.B. muss er dennoch einhalten. Oder in Deinem Fall würde er gegen den BPlan verstoßen.
    Ja, aber das tut er hier nicht.
     
  9. Rubi90

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  10. Dimeto

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    Da der BPlan keine überbaubaren Flächen nach §23 BauNVO festsetzt, sehe ich keinen Hinderungsgrund für den Bau eines Carports. Zu beachten ist §12 Abs. 2 BauNVO, dass Stellplätze nur für den verursachten Bedarf zulässig sind. Bei einem Wochenendhausgebiet würde ich von maximal einem ausgehen, so dass außer dem Carport kein weiterer Stellplatz vorhanden sein darf. Außerdem gilt 2.1 des Textteils vermutlich für alle Gebäude (§111 der alten LBO liegt mir nicht vor), so dass ein Bausatz vom Baumarkt eher nicht in Frage kommt.
     
  11. Rubi90

    Rubi90

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    Vielen Dank.
    Ich werde mal mit diesen Infos mit dem Bauamt sprechen und schauen was die so sagen. Ich halte euch auf dem Laufenden
     
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