GAG Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Fragebogen für Kaufpreissammlung?

Diskutiere GAG Gutachterausschuss für Grundstückswerte - Fragebogen für Kaufpreissammlung? im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, muss man den Fragebogen für die Kaufpreissammlung nach einem Hauskauf ausfüllen? Wir haben ein Haus gekauft und jetzt...

  1. #1 Doktor Reich, 27.09.2013
    Doktor Reich

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    Hallo liebe Experten,

    muss man den Fragebogen für die Kaufpreissammlung nach einem Hauskauf ausfüllen?
    Wir haben ein Haus gekauft und jetzt Post bekommen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte.
    Wir mögen doch bitte den Fragebogen mit Angaben zu unserem Haus ausfüllen. Gefragt wird sehr
    detailliert nach Art und Bau des Hauses, Heizung und Beheizung, Sanitäranlagen, Fensterarten,
    Ausstattungen, Angaben zu Vermietungen u.ä.

    Sind wir verpflichtet diese Angaben zu machen?

    Vielen Dank

    MfG
    Andy
     
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  2. #2 Martina2019, 22.12.2019
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    Ich habe mich auch über das Schreiben der GAG und diesen Fragebogen für bebaute Grundstücke, "Führung der Kaufpreissammlung" nach dem Kauf einer Immobilie gewundert. Die Befugnisse des Gutachterausschusses nach § 197, halte ich für sehr fragwürdig. Denn einen Kaufpreis für eine Immobilie, welcher im Einvernehmen zwischen Verkäufer und Käufer ausgehandelt wurde, ist Privatsache, muß sich nicht zwingend an ortsüblichen Preisen orientieren, wofür es meines Wissens auch keine rechtliche Grundlage gibt.
    Auch das der Gutachterausschuß vom Eigentümer "verlangen" kann zur Begutachtung "notwendige Unterlagen vorzulegen, sowie daß der Eigentümer und Besitzer es "zu dulden haben", daß Grundstücke zur Auswertung von Kaufpreisen und zur Vorbereitung von Gutachten betreten werden können, halte ich für nicht legitim. Niemand kann wenn es juristisch nicht zwingend erforderlich ist, von mir erwarten, daß ich irgendwelchen Personen Zugang zu meinem Grundstück erlauben muß, folglich ist die Aussage, daß ich dieses Betreten meines Grundstücks, zu dulden habe, mehr als rechtlich grenzwertig, zumal nach neuen Datenschutzrichtlinien noch nicht mal jemand von Gebäuden, oder Personen ungefragte Bilder machen darf. Das ungefragte Betreten eines Grundstücks durch fremde Personen, fällt grundsätzlich unter den Straftatbestand des Hausfriedensbruchs.
     
  3. #3 Lexmaul, 22.12.2019
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    Wegen solchen Menschen ist die Welt nicht mehr so sorgenlos und frei unterwegs...
     
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  4. #4 HAMbuyer, 22.12.2019
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    Da Bodenrichtwerte jetzt ja wieder an Bedeutung gewinnen werden (Stichwort Grundsteuer), ist der Fragebogen wohl nicht nur legal, sondern auch legitim.
     
  5. #5 Martina2019, 23.12.2019
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    @ HAMbuyer Nach meinem Rechtsempfinden steht die Legitimität allein schon dadurch in frage, , da ich das Haus und Grundstück bereits erworben habe. Es muß folglich von mir aus kein Wertgutachten erstellt werden, selbst wenn der Kaufpreis für die Immobilie unter dem "geschätzten Wert liegen sollte. Wenn also interessiert es, ich hab´s gekauft und gut. Der GAG liegen schließlich der Kaufvertrag durch Übersendung durch den beurkundenden Notar bereits vor, das sollte grundsätzlich genügen.
     
  6. #6 Dummchen, 31.07.2024
    Zuletzt bearbeitet: 31.07.2024
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    1.) Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht, was passiert ist, wenn er den Fragebogen einfach in der Mülltonne entsorgt hat und ihn nicht ausgefüllt zurückgesandt hat??
    2.) Wo steht explizit, dass ich - als privater Käufer einer Immobilie - gesetzlich verpflichtet bin, die Fragen zu beantworten und den Fragebogen "umgehend" an den GAG zurückzusenden?

    Im Übrigen frage ich mich, wofür die wissen müssen, ob mein Haus über ausreichend viele Steckdosen verfügt.
    Und die Frage nach evtl. vorhandener Photovoltaikanlage, Sauna, Schwimmbad dient doch wohl ausschließlich der Einstufung bei der Grundsteuer
     
  7. #7 Holzhaus61, 31.07.2024
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    Du kannst lesen? Oben stehts schon und im Anschreiben des GA stehts sicherlich auch...
     
  8. #8 Dummchen, 31.07.2024
    Dummchen

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    Natürlich kann ich lesen und deshalb habe ich Deinem Rat zufolge das Anschreiben ein weiteres Mal daraufhin durchgelesen aber noch immer nicht die Rechtsnorm gefunden, nach der ich das Formular ausfüllen MUSS ! Ich werde zwar "gebeten" unter Bezugnahme auf den § 197 BauGB, trotzdem steht da nichts von einer Verpflichtung, es handelt sich hier ganz offensichtlich um eine KANN-Regelung.
    Und "oben stehts schon" bedeutet nicht unbedingt, dass der "oben stehende" Thread von jemandem eingestellt wurde, der wirklich Experte ist, oder?
     
  9. #9 nordanney, 31.07.2024
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    Es erfolgt eine Mahnung bzw. Erinnerung.

    Im Gesetz steht, dass der Gutachterausschuss die Anfrage an dich stellen KANN.
    Aber du MUSST die Antworten geben. Du musst sogar dulden, dass jemand vorbei kommt und sich alles anschaut.
     
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