HILFE! Bauunternehmen insolvent

Diskutiere HILFE! Bauunternehmen insolvent im Mein Hausbau Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Bauunternehmen ist mitten im Hausbau insolvent gegangen und wir stehen jetzt vor einem halbfertigen Haus. Wir sind völlig verzweifelt und...

  1. #1 Jolie Gold, 27.08.2024
    Jolie Gold

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    Unser Bauunternehmen ist mitten im Hausbau insolvent gegangen und wir stehen jetzt vor einem halbfertigen Haus. Wir sind völlig verzweifelt und wissen nicht, was wir tun sollen. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns dringend raten, wie wir weiter vorgehen sollten? Welche Schritte sind jetzt notwendig, um unser Zuhause noch zu retten? Wer haftet in so einem Fall, und wie finden wir schnell einen vertrauenswürdigen Ersatz? Gibt es Möglichkeiten, zumindest einen Teil des Geldes zurückzubekommen? Was passiert jetzt mit den bereits bezahlten Beträgen und den Verträgen?

    Unser Bauprojekt ist Nähe München.
     
  2. #2 titan1981, 27.08.2024
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    Bauleistungsversicherung?
     
  3. #3 Fridolin77, 27.08.2024
    Fridolin77

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    Wie viel habt ihr denn überzahlt? Also für was war die letzte Abschlagszahlung und wie ist der Baufortschritt?

    (Viel) Geld wird man nicht mehr sehen.
     
  4. SIL

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    Was bringt die ? Was ist der Umfang respektive die im Schadensfall erbrachte Leistung?
    @Jolie Gold dieses Thema wurde mehrfach ausführlich hier behandelt einfach die Suche benutzen.
     
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  5. Alex88

    Alex88
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    Bauunternehmen oder Bauträger?
     
  6. BaUT

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    Kaum
    IHR habt vermutlich nur EINEN Werkvertrag mit dem "schlüsselfertig Generalunternehmer"?!
    Habt ihr die Kontaktdaten vom Bauleiter der Firma?
    Habt ihr eine Liste der Subunternehmer?
    Vielleicht könnt ihr die zum Fertigbauen verpflichten, also direkt beauftragen und bezahlen?

    Zuerst braucht ihr aber mal einen Bausachverständigen, der den Bautenstand dokumentiert bevor ihr weiterbaut. Das ist wichtig als Leistungsabgrenzung für den Fall dass ihr euch später mit dem Insolvenzverwalter des GU rumstreiten müsst.
     
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  7. SIL

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    Zuerst FA ohne diesen sehe ich keine Regelung, es ist nicht ersichtlich ob v.Ins oder eröffnet etc eine einseitige Beauftragung eines SV/ Gutachter ohne Zustimmung des Sequestor oder Liquidator des eventuellen vorläufigen InsV oder Rechtsnachfolger ist im ungünstigen Fall 'Geldverbrennung' und hier nach Erstellung des Bautenstandsberichts einfach über Beauftragung Dritter weiterbauen ohne Fristwahrung ist keine Empfehlung, genauso verhält es sich mit einer Kündigung des ggf vorhandenen Werkvertrag unabhängig des Verhältnis GU/GÜ/BT etc
     
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  8. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Das brauchst Du Laien ohne Erläuterung nicht zu fragen, weil sie den Unterschied meist nicht kennen.
    Ich formuliere die Frage mal um: gehört Euch das Grundstück ?

    Teilt dem Aussteller Eurer Fertigstellungsbürgschaft (am besten anwaltlich) mit, daß Ihr diese jetzt ziehen wollt. Falls Ihr eine solche zu verlangen vergessen habt, erschießt Euch mit einem Strick (Kurzfassung). Was ich zum Thema Insolvenz von Bauträgern geschrieben habe und weitestgehend auf Bauunternehmen übertragbar gilt, steht mehrheitlich im orangen Forum
    Hausbau Erfahrungen und Hilfe von Bauherren > Suche > Suchbegriffe Insolvenz / Hildmann / Traumhaus / Tecklenburg; geschrieben von: 11ant -
    schreibe mir mal per PN, um welches Unternehmen und Projekt es geht.
    Schaut in die Insolvenzbekanntmachungen, in welchem Stadium sich die Insolvenz befindet (und wer ggf. der Verwalter ist). Laßt Euch anwaltlich beraten, und zwar unbedingt von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht - ein hausärztlicher Anwalt ist für einen Insolvenzverwalter eher Opfer als Gegner. Insolvenzverwalter haben nach der InsO zu handeln, die leider niederranggläubigerfeindlich ist. Stellt Euch darauf ein, daß Ihr jetzt den Begriff der Ungerechtigkeit zu buchstabieren gelehrt werdet. Der Insolvenzverwalter wird alle Forderungen gegen Euch knallhart eintreiben, aber umgekehrt alle Forderungen von Euch an das Bauunternehmen bestreiten, nur auf Antrag überhaupt berücksichtigen und auch nur mit einer Quote befriedigen; dabei stehen auch noch eine Menge großer Tiere vor Euch am Trog, allen voran die Sozialkassen und der Vermieter des Bauunternehmens. Erzählt mal mehr über den Bautenstand und über das Delta zwischen Bautenstand und Zahlungen. Der Verwalter muß Euch aus dem Bauvertrag auch erst entlassen, bevor Ihr den Bauauftrag im Ganzen oder in Teilen neu vergeben könnt. Vorsicht auch vor Zahlungen direkt an die ausführenden Handwerker !

    brandgefährlich !
    genau richtig.
     
  9. #9 Jolie Gold, 27.08.2024
    Jolie Gold

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    Könnte es gefühlt jetzt schon in beide Richtungen buchstabieren und heulen.
    Vielen Dank für die ausführliche Antwort!

    und auch für die Weiterleitung!
     
  10. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    bekommen wir auch noch ausführliche Antworten ?
    ... wie ist der Bautenstand absolut und relativ zu den Zahlungen, wie ist der Status der Insolvenz, ...
     
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  11. #11 11ant, 28.08.2024
    Zuletzt bearbeitet: 28.08.2024
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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Auch wenn es hier "nahe München" wohl um ein anderes Unternehmen geht, zitiere ich mal aus einem Interview mit der RA´in Bontschev:
    . Kunden sollten umgehend ihre vertragliche Situation prüfen und dokumentieren. Das bedeutet:
    . 1. Alle Verträge und Zahlungsbelege zusammenstellen.
    . 2. Den aktuellen Stand ihres Bauprojekts schriftlich und mit Fotos festhalten.
    . 3. Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter aufnehmen, um den Status ihres Auftrags zu klären.
    . 4. Keine weiteren Zahlungen an *****-Haus leisten, ohne dies mit dem Insolvenzverwalter abzustimmen.

    Das ganze Interview findet sich hier: Interview mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev zu der Insolvenzmeldung der Gussek-Haus Franz Gussek GmbH & Co. KG und was betroffene Kunden jetzt tun können - Diebewertung
     
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  12. Tapir

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    Das ist eine sehr belastende Situation und ich kann gut nachvollziehen, wie groß die Verunsicherung ist. Wenn ein Bauunternehmen während eines Hausbaus insolvent geht, bleibt der Bauvertrag grundsätzlich bestehen, auch wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird. In diesem Fall prüft der Insolvenzverwalter, ob der Vertrag fortgeführt wird oder nicht. Sollte der Vertrag nicht weitergeführt werden, müsst ihr als Bauherr entscheiden, ob ihr ein neues Unternehmen beauftragt, was oft mit höheren Kosten verbunden ist. Es ist wichtig, den aktuellen Bauzustand sofort zu dokumentieren, alle bisherigen Leistungen und Zahlungen nachzuweisen und frühzeitig Kontakt zum Insolvenzverwalter aufzunehmen. Außerdem sollte ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht eingeschaltet werden, um Ansprüche gegen den insolventen Unternehmer zu prüfen und mögliche Rückforderungen zu klären, auch wenn die Realisierung häufig eingeschränkt ist. Wenn ihr Unterstützung bei der Neubewertung und Fertigstellung eures Hauses benötigt, kann euch dieses Bauunternehmen weiterhelfen: mehr lesen
     
  13. VollNormal

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    Jetzt tretet doch diesem Mijo oder wie der heißt mal in den Hintern, dass der den Vogel hier kickt!
    (Oder verdient der hier vielleicht mit?)
     
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