Immobilie kaufen mit Überbauung auf öffentl. Land

Diskutiere Immobilie kaufen mit Überbauung auf öffentl. Land im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebe Bauexperten, wir suchen schon länger nach einer passenden Immobilie. Jetzt haben wir ein Objekt der Begierde gefunden und bei der...

  1. #1 Matze0083, 12.10.2024
    Matze0083

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    Hallo liebe Bauexperten,

    wir suchen schon länger nach einer passenden Immobilie. Jetzt haben wir ein Objekt der Begierde gefunden und bei der Finanzierungsberatung wurden wir darauf hingewiesen, dass das Haus (Bj. 1910) lt. Flurkarte zu ca 1/3 auf öffentlichem Land steht.
    Bei der Besichtigung der Immobilie haben wir dieses Thema dann angesprochen und lt. dem Makler ist das bekannt aber wohl ein Fehler beim Katasteramt. Der Makler bezieht sich auf Bauunterlagen aus den 80er Jahren, wo mal ein kleiner Anbau am Haus gemacht wurde und die Baupläne die Grundstücksgrenze so abbilden wie sie auch vor Ort vorzufinden sind. Dieser Bauplan ist auch von der Gemeinde abgestempelt, jedoch nicht bemaßt (bis auf die Maße des durchgeführten Anbaus).

    Wie bewertet ihr diese Situation? Ist es realistisch das solche Fehler beim Katasteramt passieren? Was sollte ich weiterhin beachten, sofern es zu einer Kaufzusage kommt?
    Anbei noch ein Screenshot der Flurkarte. Die rote Linie zeigt die aktuelle Zaunlinie.

    Vielen Dank im Voraus.

    IMG_6261.jpeg
     
  2. Dimeto

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    Zu wenig Input.
    Fehler passieren, sind im Liegenschaftskataster aber sehr selten. Hier steht nicht einmal fest, ob überhaupt ein Fehler vorliegt. Die Gebäude sind gestrichelt dargestellt. Hier in NRW bedeutet das, dass sie nicht durch eine qualifizierte Liegenschaftsvermessung in die Karte gekommen sind, sondern durch Luftbildauswertung oder andere, teilweise noch ungenauere Quellen.

    Der Verkäufer sollte ein Grenzattest beibringen. Darin wird bescheinigt, dass das Gebäude innerhalb der rechtmäßigen Grundstücksgrenzen errichtet wurde.

    Sehe ich nicht. Wie klein ist der? Welches Bundesland?
    Zeig mal! Wenn's kein amtlicher Lageplan ist, hat er nur geringe Aussagekraft.

    In NRW kann man im Geoportal die Grenzen mit dem Luftbild anzeigen lassen. Das wäre ein Ansatzpunkt für genauere Vermutungen.
     
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  3. BaUT

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    Nur die Flurkarte zählt!
    Beim Notar unterschreibt ihr den Kaufvertrag für ein oder mehrere grundbuchlich eingetragene Flurstück
    und nicht die Grundstücksgrenzen aus irgendeinem Architektenlageplan der 1980er Jahre!
     
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  4. #4 Matze0083, 13.10.2024
    Matze0083

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    @Dimeto: PN

    So denke ich auch. Aber müsste nicht der Notar sowas auf dem Schirm haben, wenn eine Überbebauung vorliegt?
     
  5. Dimeto

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    Nein, weil er (und auch sonst niemand) nur anhand der Flurkarte beurteilen kann, ob tatsächlich eine Überbauung vorliegt. Der Notar könnte aber Klauseln in den Vertrag aufnehmen, in denen der Verkäufer die Einhaltung der Grundstücksgrenzen zusichert. Ob eine Bank das allerdings akzeptiert, bezweifle ich.

    Wenn der Verkäufer kein Grenzattest vorlegen kann oder will (kostet schließlich ein paar Euro), Du das Haus aber gerne kaufen möchtest, kannst Du auch beim Katasteramt nachfragen, wie die Katasterkarte in diesem Bereich entstanden ist und welche Genauigkeiten die Gebäude- und Grenzpunkte haben. Außerdem könntest Du beim Eigentümer des vermeintlich überbauten Grundstücks nachfragen, welche Folgen es hätte, wenn tatsächlich eine Überbauung vorläge.

    Wenn, wie behauptet, der "Fehler" bekannt ist (bei wem eigentlich?), gibt es möglicherweise bereits Dokumente dazu, z.B. bei der Stelle, die für Straßenwidmungen zuständig ist. Ein Termin bei der Baugenehmigungsbehörde mit Einsicht in die Bauakte kann auch nicht schaden. Empfehle ich ohnehin grundsätzlich, auch wenn so offensichtliche Unstimmigkeiten nicht vorliegen.
     
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  6. #6 Jo Bauherr, 13.10.2024
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    Der Notar beurkundet lediglich den Willen der Parteien und weist dazu, wenn aus seiner Sicht erforderlich und im Rahmen der ihm zur Kenntnis gegebenen Informationen, unparteiisch auf die gesetzlichen Regelungen hin.
     
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  7. BaUT

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    Tja - wenn das halbe haus auf öffentlichem Land steht und das seit 1910 so ist und bisher geduldet wurde, dann kann es aber dennoch so sein, dass ihr bei Abriss des alten Hauses und Neubau plötzlich nur noch auf dem eigenen Grund bauen dürft unter Einhaltung der Grundstücksgrenze.
    Weiterhin kann die Öffentliche Hand natürlich über ihr eigenes Grundstück bis an euer Gebäude ran verfügen.

    Die Frage ist doch, wenn die Flurstückgrenze tatsächlich wie auf dem Bild mitten durch euer Haus geht, dann sollte doch das Überbaute Grundstück eine Lasteneintragung haben, oder? Hilfe: @Dimeto
    Oder wenn die Grundstücksgrenze eigentlich dem rot eingetragenen Zaun folgt, dann gehört die Flurkarte korrigiert, oder?
     
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  8. Dimeto

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    Nicht unbedingt. 1910 wurde das nicht so eng gesehen.
    Ich denke, die Flurstücksgrenzen sind korrekt, aber die Gebäude wurden aus einem schlecht georeferenziertem Luftbild übertragen.

    Wenn wenigstens das Bundesland bekannt wäre und vielleicht noch die Quelle des winzigen Bildausschnittes, dann könnte meine Vermutung bestätigt oder verworfen werden. Der Bildauschnitt als Hybridbild (Luftbild mit Überlagerung der Grenzen) wäre auch hilfreich. Da ich aber den Austausch über PN abgelehnt habe muss der TE entscheiden, was er uns noch offenbaren will.
     
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  9. #9 Matze0083, 14.10.2024
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    Ein Abriss des Hauses wäre von unserer Seite eh nicht geplant, aber ich denke es würde zu Problemen führen falls wir mal einen Anbau machen möchten oder die Gemeinde mal auf die Idee kommt die Strasse zu vergrößern oder sonstiges. Das ist aber nur mein laienhaftes Denken. Diese Thematik ist absolutes Neuland für mich.

    @Dimeto: Die Immobilie befindet sich in Brandenburg und der Bildausschnitt stammt aus Geoportal.brandenburg.de
     
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