Hallo ich habe einen Clickvinyl gekauft mit integrierter Trittschalldämmung. Ich weiß leider nicht mehr wieviel db die Trittschalldämmung hat. Zu allem Übel hab ich jetzt erfahren das ich verpflichtet bin 22db einzuhalten in unserer Mietwohnung. Angenommen mein Vinyl hat weniger, kann ich mit einer zusätzlichen Trittschalldämmung den Wert von 22 db erreichen? Ich muss das beim Hausmeister nachweisen. Danke
Die Trittschalldämmung hat im besten Fall 0db ... Dann schau auf die Verpackung, da wird das drauf stehen, ansonsten steht das im Datenblatt. Woher soll diese ominöse Verpflichtung kommen und was hat der Hausmeister mit deiner Wohnung zu tun?
Was war vorher verlegt? Teppich ? Fliesen ? Wenn du nichts verschlechterst (das kannst du bei "Drüberlegen" eigentlich nicht wirklich) hast du kein Problem. Du musst hier garnix nachweisen. Wenn dann der Eigentümer.
Es ist eine Wohngesellschaft. Da der Boden eine Bauliche Veränderung darstellt muss das genehmigt werden. Mir wurde jetzt mitgeteilt das mein Boden eine Maximale Schalldämmung von bis zu 19dB. Zum Glück hat die Sachbearbeiterin mir die Genehmigung gegeben: Trittschalldämmung (Trittschallverbesserungsmaß: 19 dB einzubauen.
Was soll man da machen, wenn die Wohngesellschaft ne Genehmigung bei sowas erteilen will, man fügt sich. Ich weiß das es nicht nur bei dieser so ist. Heute muss man einfach froh sein wenn man eine 4 Z Wohnung mit 2 kleinen Kindern und 2 Katzen bekommt. Jetzt hoffe ich nur das die 19 db auch ausreichend helfen beim Trampelgang meiner 2 Jährigen
Das steht wo noch mal genau? Auch hier die Frage: Wo steht das und wer sagt das? Nein. Man zieht in seine (neue) Wohnung ein und verlegt den Boden, den man haben möchte. Da hat eine Wohngesellschaft genau 0 Mitspracherecht. Die darf ja auch nicht vorbeikommen und den Boden kontrollieren. Ja, aber man muss nicht jeden Scheiß mitmachen. Bekommst Du auch die Reinigungsmittel für die Fenster vorgeschrieben oder die Farbe für die Wände? Es gibt nur einen einzigen Grund, warum der Vermieter zustimmen müsste. Wenn Du den alten Bodenbelag vom Vermieter austauschen und entsorgen möchtest. Weil Du dann Vermietereigentum anpackst.
Ist komischerweise aber total üblich (zumindest in Berlin und Südhessen weiß ich das auch aus Erfahrung). Am Ende muss einem klar sein, dass es vermutlich egal ist (wo kein Kläger, da kein Richter), aber man muss es halt beim Auszug dann auch wieder entfernen (oder nen Nachmieter finden, der das übernimmt). Und in dem Zusammenhang würde ich immer eher schwimmend verlegen und nicht verkleben. Aber macht ja OP hier auch.
Die Sachbearbeiterin die auch die Mietverträge abschließt hat mir das schriftlich zugeschickt. Auch die Katzen wurden schriftlich genehmigt und ich musste mich verpflichten das sie nicht ins Freie dürfen auch dürfen wir keine Satellitenschüssel anbringen. Ich wohne jetzt privat mit 2 kleinen Kindern über meinen Rentner Vermieter in einem absoluten hellhörigen Haus (wusste er vor Einzug jetzt terrorisierter uns). Es zieht, wir haben immer im Kinderzimmer im Herbst 70% Luftfeuchtigkeit obwohl dort niemand schläft und sonstauch immer um die 62-65%. Auch ein elektrischer Entfeuchter hilft nur kurz und soviel Heizen geht auch nicht weil die Heizung an die Temperaturn draußen gekoppelt ist. 1 Rauchmelder für eine ganze 4zkb Wohnung. Die neue Wohnungen ist zwar aus den 60gern aber hat vor paar Jahren eine neue Dämmung und Fenster bekommen. Auch über Asbest hat man mit mir ganz offen kommuniziert als ich nachgefragt habe. Ich hab einen Engergieausweiß mit dem Mietvertrag bekommen. Jetzt teilen wir uns 1 Gaszähler für die Heizung mit unserem Vermieter, nur Wasser ist getrennt! Das wurde uns damals nicht richtig mitgeteilt, denn ich hatte gefragt ob alles getrennt ist. Also wenns interessiert und bis zum Ende gelesen hat, es sei denen gegönnt die was eigenes haben!
... wobei ein generelles Verbot unzulässig wäre. Das wäre tatsächlich eine bauliche Veränderung am Eigentum. Tauschst Du denn den alten Boden aus? Falls ja, hat der Vermieter die korrekte Antwort gegeben. Falls nein, kannst Du in Deiner Wohnung mit (schwimmend verlegtem) Boden machen, was Du willst. Vorgaben sind unzulässig.
Der Vormieter muss seinen alten Laminat rausmachen. Es gibt eine Gesellschaft die verlegt pvc Boden von der Rolle. Dieser und eine andere tut das nicht. Da ist dann so fester Linoleum (Turnhallenboden) drin. Gut zu wissen das sie dann nichts vorschreiben dürften, ich werde es jetzt aber so hinnehmen. Da es ja jetzt für beide Seiten passt. Ja privat findet man kaum eine Wohnung wo Haustiere willkommen sind.
Die "Wohngesellschaft" ist ein Rentner? Macht er das "Ziehen" absichtlich und wie macht er das? Ist das nun die jetzige oder eine alte Wohnung und enn Letzters, was hat das dann hier zu interessieren? Ist nur zulässig, wenn die ganze Wohnung nur eonen Schlafraum und keinen notwendigen Flur hat. Mit dem Rentner oder der "Wohngesellschaft"? Habe ich. Schlauer bin ich dadurch nicht...