Fassadendämmung nur in der oberen Haushälfte anbringen

Diskutiere Fassadendämmung nur in der oberen Haushälfte anbringen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe eine Doppelhaushälfte, Baujahr 1985. Die obere Hälfte der Fassade ist mit Holz verkleidet. Da das Holz verwittert ist, möchte ich...

  1. #1 Teitschi, 14.12.2024
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    Hallo, ich habe eine Doppelhaushälfte, Baujahr 1985. Die obere Hälfte der Fassade ist mit Holz verkleidet. Da das Holz verwittert ist, möchte ich diese obere Fassade durch eine Dämmung mit Scheibenputz ersetzen und die untere aktuell schon Verputze Hälfte so wie sie ist belassen, also keine Dämmung.
    Die untere Haushälfte (EG + halb Oberirdisch liegender Keller) wäre ungedämmt und 1+ 2. OG (Fachgeschoß) wären dann neu gedämmt (bis U-Wert 0,20).
    Meine Frage ist nun ob die nicht gedämmten Wände im EG (und Keller) ein Kältenrückenproblem mit Feuchtigkeit bekommen könnten. Im EG wird eindeutig am wärmsten geheizt (Wohnzimmer, Ess und Küchenbereich). Die Wände bestehen aus 24 mm Poroton.
    Danke für Eure Meinung, ob diese teilweise Dämmung problematisch ist.
     
  2. #2 Tikonteroga, 14.12.2024
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    Darf ich dich fragen aus welchen Gründen du nur das 1. + 2. OG dämmen möchtest?
     
  3. #3 Teitschi, 14.12.2024
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    Hallo, der Plan war die marode Holzfassade zu erneuern. Erneuern heißt ja zwangsläufig auch dämmen (nach Baugesetz). Es ist tatsächlich eine Bugetfrage, ob ich nur die Holzfasssde ersetze, oder die gesamte Fassade (mehr als doppelte Fläche).
     
  4. #4 chris84, 14.12.2024
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    Das ist sparen am falschen Ende.
    Wenn da eh ein Gerüst steht, wäre es völlig absurd die thermisch relevanteste Fläche weg zu lassen.

    Bzgl. Wärmebrücken sehe ich da weniger ein Problem...
    Optisch könnte das aber auch eher "mäßig" aussehen...
     
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  5. #5 nordanney, 14.12.2024
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    Frage: gilt da nicht nach GEG die Pflicht, die gesamte Fassade zu dämmen? Oder gilt die Holzverschalung als einzelnes Bauteil und nicht die gesamte Fassade aus Putz und Holz als zusammenhängendes Bauteil?
     
  6. #6 Tikonteroga, 14.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2024
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    Ich habe deshalb gefragt, weil es aufgrund der Art des Rechenmodells für den U-Wert grundsätzlich effizienter wäre, wenn du alle drei Geschosse mit z. B. 6 cm (3 * 6 cm = 18 cm) dämmen würdest, als wenn du z. B. die oberen beiden Geschosse mit jeweils 9 cm und das Erdgeschoss überhaupt nicht dämmen würdest (2 * 9 cm + 1 * 0 cm = 18 cm).

    Quelle: Anlage 7 GEG

    Da du geschrieben hast, dass dein Haus aus dem Baujahr 1985 ist, kannst du möglicherweise die Dämmstoffdicke nach eigenem Ermessen bestimmen oder bis auf Weiteres einfach nur den Außenputz erneuern und dein Problem beheben. Kläre das aber bitte vorher mit der örtlichen Baubehörde ab. Ich kann dir keine Rechtsberatung geben.
     
  7. Oehmi

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    Ich würde auch annehmen, dass das bei unterschiedlichen Oberfläche genauso wie unterschiedliche Hausseite gesehen wird.
    Davon ab, wo kein Kläger, da kein Richter.

    Wenn nur noch das EG wann anders gemacht wird, hält sich der Aufwand wahrscheinlich in Grenzen.
     
  8. #8 VollNormal, 14.12.2024
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    Nein, nur der Teil, der angefasst wird.
    Kuckst du: § 48 GEG - Einzelnorm
     
  9. #9 nordanney, 14.12.2024
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    Ja, das Außenbauteil "Fassade". Im 48er steht nicht, wenn die Fassade aus zwei unterschiedlichen Oberflächen bestehen, dass das dann zwei separate Bauteile sind. Daher meine Frage.
     
  10. #10 SIL, 14.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 14.12.2024
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    Nein.
    Nein, 1b 1/2 ff 2 greift hier nicht.
    Nein.
    Nein.
    Korrekt , sind keine "2 oder 3 ' eventuell kommt noch jemand auf die Idee den Sockel oder Drempel als x-Teil zu betrachten und den Teilweise über GOK Keller als numero xx bei dem hier erwähnten Keller gehe ich natürlich von innerhalb der thermischen Hülle mit beheizt etc aus:bef1021:
     
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  11. #11 Tikonteroga, 14.12.2024
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    Was greift denn dann?

    Entweder

    oder

     
  12. #12 VollNormal, 14.12.2024
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    Dafür wird eindeutig auf "die betroffenen Flächen des Außenbauteils" Bezug genommen. Es ist also nicht zwingend das gesamte Bauteil zu ertüchtigen, wenn nur ein Teil davon bearbeitet wird.
     
  13. #13 simon84, 14.12.2024
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    Also Wärmebrücke sehe ich da kein Problem, am besten die Dämmung zumindest über die Geschossdecke runterziehen. Ihr verbessert die Gesamtsituation definitiv.
    Praktisch müsst ihr daas selber wissen. Ich halte das auf den ersten Blick auch eher für eine Schnapsidee und würde die ganze Fassade in einem Aufwasch machen, besonders wenn unten am meisten geheizt wird.
    Aber ich kenne nicht alle Randbedingungen.

    Kalkuliert auf jeden Fall ein, dass ihr evtl. noch gewisse Ausbesserungen und Reparaturen machen müsst, wenn die Holzverschalung runter ist.
    Ist nicht 100% garantiert, dass man da direkt drauf dämmen kann, Kann schon sein, dass ihr ein paar Stunden investieren müsst um zumindest grob die Oberfläche vorzubereiten.
     
  14. #14 chris84, 15.12.2024
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    Ich sehe da im 2-stufigen herstellen der Dämmung noch ein weiteres Problem: die Herstellung einer Schlagregendichten horizontalen Fuge. Da gibt es Profile für, aber ich kann mir nur schwer vorstellen, wie man die beim nachträglichen weiterdämmen da hin bekommt. Sollte man sich vorher gut überlegen / planen...
     
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