Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

Diskutiere Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Die Hebesätze wurden und werden mit der neuen Grunsteuer aufkommensneutral angepasst. Aber nur in Summe über alle. Die Stadt Halle jammert sogar,...

?

Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

  1. mehr

    19 Stimme(n)
    55,9%
  2. weniger

    15 Stimme(n)
    44,1%
  1. #61 msfox30, 29.01.2025
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.186
    Zustimmungen:
    731
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Aber nur in Summe über alle. Die Stadt Halle jammert sogar, dass der Hebesatz zu niedrig ist. Statt 500% müsste dieser auf 507% angepasst werden, um mit der Reform keine Verluste zu machen.
     
  2. #62 msfox30, 29.01.2025
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.186
    Zustimmungen:
    731
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Aber ist das nicht eigentlich unlogisch. Man wird ja quasi bestraft, wenn seine Hütte auf den neusten Stand saniert und ggf. noch was für die Umwelt tut.
     
  3. #63 nordanney, 29.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.794
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Nein. Die Grundsteuer ändert sich nicht. Per Stichtag wurde der jetzt aktuelle Wert ermittelt.
    Bis es das nächste Mal eine Anpassung gibt, vergehen bestimmt wieder 50 Jahre.

    Warum ich das weiß? Habe selbst kurz nach dem Stichtag meine Kernsanierung begonnen. Klare Aussage: Glück gehabt. Da passiert genau wie auch in der Vergangenheit genau gar nichts.
    Freu Dich einfach.

    P.S. Außer, Du erwartest eine krasse Änderung. Ist auch je nach Bundesland unterschiedlich, ob überhaupt fortgeschrieben wird. In BW z.B. hat der Ertragswert keine Auswirkungen.
    Ansonsten gilt grds.
    "Eine Wertfortschreibung wird vorgenommen, wenn sich der Wert des Grundstücks verändert. Das ist zum Beispiel der Fall:
    - beim Anbau an einem Wohnhaus
    - beim Umbau von bisher nicht genutzten Räumen zu Wohnräumen
    - beim Neubau eines Wohnhauses auf einem unbebauten Grundstück
    - bei der Errichtung eines neuen Gebäudes auf einem gewerblich genutzten Grundstück
    - wenn das Gebäude stark beschädigt wird und dadurch nicht mehr nutzbar ist oder ganz zerstört wird"
    im Zusammenhang mit ggf. länderspezifischen Vorgaben.
     
  4. #64 msfox30, 29.01.2025
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.186
    Zustimmungen:
    731
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    War nicht mal irgendwo geregelt, dass die Feststellung aller 7 Jahre wiederholt werden soll?
     
  5. #65 nordanney, 29.01.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.794
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Jein. Gilt nur für das Bundesmodell - was aber eigentlich dem BGH widerspricht. Da wird in den nächsten Jahren noch einiges passieren...
     
    msfox30 gefällt das.
  6. #66 Viethps, 29.01.2025
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    1.174
    Zustimmungen:
    382
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Der Eigentümer einer Fläche im Moorgebiet, welches aus Naturschutzgründen neu vernässt wurde, kann diesen Grund jetzt nicht mal mehr befahren. Die Grundsteuer wurde aber um ein Vielfaches erhöht. Was soll das?
    Hofft man auf ein verschenken an den Staat?
     
  7. #67 driver55, 29.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 29.01.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.463
    Zustimmungen:
    1.556
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    ist doch nachvollziehbar und plausibel.
    Das erste ist wohl kein Mischgebiet, Grundstück 2+3 mit Gewerbe zahlen quasi gleich viel (auf den qm umgerechnet.)
    Haus interessiert nicht mehr.

    Ich korrigiere meine Aussage. stimmt nicht. 2 mit 3 vertauscht. (Interessant).
    Messbetrag und Hebesatz sind dann unterschiedlich!
     
  8. #68 driver55, 29.01.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.463
    Zustimmungen:
    1.556
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Gibt keinen Sinn…
     
  9. #69 chris84, 29.01.2025
    chris84

    chris84

    Dabei seit:
    15.08.2023
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    694
    Ich sehe da durchaus auch einen kleinen Wiederspruch, aber da ist es ähnlich wie bei der Mehrwertsteuer. Auf teure Bio-Lebensmittel zahle ich die gleiche Mehrwertsteuer, also unter Strich mehr Euros. Das ist m.E. aber ein "Steuer-Kollateralschaden".
    Da muss ich jetzt aber wiedersprechen :e_smiley_brille02:
    Zitat Bundesfinanzministerium:
    Die Anzeigepflicht besteht, wenn mindestens einer der nachstehenden Änderungsgründe vorliegt:
    • der Grundsteuerwert ändert sich,
    • [...]
    Was passiert, wenn sich das fiktive Baujahr des Gebäudes durch eine Kernsanierung ändert? Richtig, der Grundsteuerwert ändert sich, und dieser muss per Erklärung mitgeteilt werden. Gilt in allen Ländern mit dem Bundesmodell.
    Als ich die Grundsteuererklärung ausgefüllt habe, habe ich mich auch noch gefreut. Währte aber nicht lange ;)
     
  10. #70 chris84, 29.01.2025
    chris84

    chris84

    Dabei seit:
    15.08.2023
    Beiträge:
    1.237
    Zustimmungen:
    694
    Übrigens ist auf Kommunalebene die Hürde, da selbst anzupacken und den Umstand zu ändern, am geringsten ;)
     
  11. #71 Viethps, 30.01.2025
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    1.174
    Zustimmungen:
    382
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    So wie es aussieht, ist es z. B. in DO so, dass denen ziemlich Alles egal ist: Sie haben auf die massenhaften Widersprüche nicht reagiert....
    Das Problem ist offensichtlich:
    Die Gutachterausschüsse haben für ganze Grundstücke Werte festgelegt, ohne zu berücksichtigen, dass große Teile davon nicht Bauland sind.
    Niemand in der Politik hat daran was geändert.
    Fazit: Mieter werden mit höheren NK belastet, nur weil das Grundstück größer ist als andere.
     
  12. #72 driver55, 30.01.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.463
    Zustimmungen:
    1.556
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Genau das ist doch der Grund für die Reform.

    Es kann ja nicht sein, dass der eine 50€ für 500qm zahlt und der andere 500€ für 200qm. Das sollte damit angeglichen (gerechter) werden.
     
  13. #73 msfox30, 30.01.2025
    msfox30

    msfox30

    Dabei seit:
    12.05.2015
    Beiträge:
    2.186
    Zustimmungen:
    731
    Beruf:
    IT Berater
    Ort:
    Halle
    Wer DIE? DAS macht doch nicht die Stadt, sondern das Finanzamt. Die Stadt bekommt doch nur den fertigen Messbetrag übermittelt. Das alles schwabt nur jetzt erst hoch, weil es zum Messbetrag einen konkreten Steuerbetrag gibt, DEN der Bürger zahlen muss. Mit dem Messbetrag ohne Hebesatz konnte man als Bürger vor 3 Jahren ja nix anfangen. Und von den Berechnungen reden wir mal gar nicht erst. Geschickt eingefädelt vom Staat. Der aktuelle Grundsteuerbescheid ist ja nicht falsch. Der Messbescheid vor 3 Jahren war u.U. falsch. Nur ist da die Widerspruchsfrist abgelaufen.
     
  14. ynnus

    ynnus

    Dabei seit:
    19.09.2018
    Beiträge:
    644
    Zustimmungen:
    285
    Beruf:
    Programmierer
    Ist aber je nach Modell auch höchst ungerecht. In Baden Württemberg zahlt man für die Villa in bester Lage in Stuttgart den gleichen Preis wie für eine 100 Jahre alte, baufällige Hütte im letzten Dorf.
    Natürlich spielt der Hebesatz noch eine Rolle aber wir zahlen hier z.b. 450 % während im Ort nebenan 360 % fällig sind. Unser Haus ist damit teuer als das meiner Eltern, welches 80 m2 mehr Wohnfläche und 150 m² mehr Grundstücksfläche hat. Ist das fair?
     
  15. #75 driver55, 30.01.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.463
    Zustimmungen:
    1.556
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Jain: nur wenn der Bodenrichtwert bei beiden Grundstücken identisch ist. Und wenn dem so wäre, dann ist es doch nicht das letzte Dorf (weil Grundstück quasi = teuer).
    Und ja, Wert des Gebäudes ist nicht relevant.
     
  16. #76 driver55, 30.01.2025
    driver55

    driver55

    Dabei seit:
    22.02.2008
    Beiträge:
    6.463
    Zustimmungen:
    1.556
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    Pforzheim
    Nochmal: Haus(Größe) interessiert nicht (mehr).
     
  17. #77 Viethps, 30.01.2025
    Viethps

    Viethps

    Dabei seit:
    03.10.2010
    Beiträge:
    1.174
    Zustimmungen:
    382
    Beruf:
    Ex - Montageunternehmer jetzt Hausverwalter
    Ort:
    Dortmund
    Benutzertitelzusatz:
    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Das Problem ist der Stadt schon bekannt, daher auch 2019 die Korrektur der Baugrenzen ( Baugrund / Außenbereich )
    Gleichzeitig hat man aber die fehlerhafte Einstufung für das gesamte Grundstück als Bauland belassen. Gegen diesen Fehler laufen die Klagen und auch die Widersprüche.
    Weder Stadt noch FiA haben reagiert.

    Wer zahlt, stimmt zu. Also wird zurückgebucht. Sollen sie mich verklagen......
     
  18. SIL

    SIL

    Dabei seit:
    06.05.2018
    Beiträge:
    10.728
    Zustimmungen:
    4.131
    Beruf:
    M. Sc. Dipl. Ingenieur
    Ort:
    6210
    Das gilt doch nur für BaWü ? , die Ableitung aus Wohn und Nutzfläche stellt doch einen elementaren Zusammenhang dar , mehr Fläche bedeutet auch mehr EW vom FA etc da musst nochmal ran Driver
     
  19. #79 hanghaus2000, 31.01.2025
    hanghaus2000

    hanghaus2000

    Dabei seit:
    24.11.2021
    Beiträge:
    1.370
    Zustimmungen:
    537
    Beruf:
    Bauleiter, Kalkulator, Controller, Salzdesign
    Ort:
    Bayern
    Wie kommst denn auf den Trichter? Ich muste genau die Wohnflaeche und Nutzflaeche angeben. Eventuell ist das in BY anders?
     
  20. #80 nordanney, 31.01.2025
    nordanney

    nordanney

    Dabei seit:
    15.09.2021
    Beiträge:
    5.065
    Zustimmungen:
    2.794
    Beruf:
    Finanzierer/Investor/Bau- und Sanierungslaie
    Ort:
    Niederrhein
    Es gibt in D drei verschiedene Modelle:
    Bundesmodell mit Berücksichtigung kalkulatorischer Erträge
    Flächenmodell mit ausschließlich Bodenwert BY/HE/HH
    Modifiziertes Flächenmodell (damit werden regionale Unterschiede ausgeglichen) - BW/Saarland

    Insofern sind Vergleiche über verschiedene Bundesländer noch schwieriger...
     
    Viethps und msfox30 gefällt das.
Thema:

Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform?

Die Seite wird geladen...

Wer zahlt mehr/weniger bei der Grundsteuerreform? - Ähnliche Themen

  1. Wann zählt ein Wand als Neubau

    Wann zählt ein Wand als Neubau: Hallo, Beispiel Stützwand wird ab gerissen und neu errichtet. Neubau oder Sanierung Stützwand wird dem Bodengrundlage entzogen und gerade...
  2. Zählt offenes Garagengeschoss zur GFZ?

    Zählt offenes Garagengeschoss zur GFZ?: Hallo in die Runde :-) ich bin neu in diesem Forum angemeldet. Bisher hat mir das Forum immer gut weitergeholfen, wenn es um Fragen rund um...
  3. Neubau - Zählt der Keller als Vollgeschoss - Grundstücksoberfläche

    Neubau - Zählt der Keller als Vollgeschoss - Grundstücksoberfläche: Hallo zusammen, aktuell bin ich an der Planung eines Neubaus in RLP. Die Vorgaben des Bebauungsplanes geben max. 2 Vollgeschosse vor mit der...
  4. Zählt das ausgebaute Dach als Geschoss, wenn im Bebauungsplan I+D angegeben ist?

    Zählt das ausgebaute Dach als Geschoss, wenn im Bebauungsplan I+D angegeben ist?: Hallo nach sehr verzweifelter Such hoffe ich, dass mir hier weiter geholfen werden kann. Es geht um ein Haus für das im Bebauungsplan als...
  5. Zähler waagerecht, und er zählt nicht mehr?

    Zähler waagerecht, und er zählt nicht mehr?: Hallo Forum, ein Kollege hat mir mitgeteilt, das wenn ein Stromzähler (egal ob Baustrom oder im Haus) waagerecht liegt, nicht mehr zählt, aber...