Eckpunkte Förderrichtlinie NRW.Bank 2025

Diskutiere Eckpunkte Förderrichtlinie NRW.Bank 2025 im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Gem. Eckpunktepapier sollen u. a. folgende Änderungen kommen: Darlehenshöhen unverändert. Die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ soll...

  1. #1 cc24, 27.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 27.01.2025
    cc24

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    Gem. Eckpunktepapier sollen u. a. folgende Änderungen kommen:

    Darlehenshöhen unverändert.

    Die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ soll mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft treten


    Eigentumsförderung nach Nummer 3 der Förderrichtlinie
    In Nummer 1.7.1 „Gesamtkosten“ wird im Hinblick auf die Eigentumsförderung klar-
    stellend geregelt, dass von dem Kaufpreis bei dem Erst- oder Bestandserwerb
    Kaufpreisanteile für Einbauten oder bewegliche Sachen abzuziehen sind. Hinter-
    grund waren Streitfälle im Zusammenhang mit dem (Mit-)Erwerb von Einbaukü-
    chen bei Bestandskäufen zum Zwecke der Selbstnutzung. Diese Einbauten oder
    der (Mit-)Erwerb beweglicher Sachen ist nicht Gegenstand der öffentlichen Förde-
    rung und ist daher aus einer möglichen Förderung herauszurechnen.


    Für die Einkommensgruppe B wird eine neue Zinsstaffelung mit einem Nachweis-
    verfahren über das förderberechtigte Einkommen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW
    eingeführt. Dies bedeutet, dass die Einkommensgruppe B anfänglich für fünf Jahre
    0,5 % Zinsen für ein Förderdarlehen zu entrichten hat. Kann die B-Förderempfän-
    gerin der der B-Förderempfänger vor Ablauf der Zinsbindung nachweisen, dass
    das Einkommen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW weiterhin unter die Einkommens-
    gruppe B fällt, wird die Zinsvergünstigung für 25 Jahre fortgeführt.
     
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  2. #2 Annamoni, 02.02.2025
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    Hallo, wann kamen die neuen Förderrichtlinie für 2025 raus ? Gibt es Quellen?
    Gibt es auch schon ein Budget für 2025?
     
  3. cc24

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    Das sind nur die Eckpunkte. Final wird es mit der Veröffentlichung der Richtlinien. Die sind aber noch nicht raus.
     
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  4. #4 Annamoni, 03.02.2025
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    Wann rechnet man mit den neuen Förderrichtlinien?
    Sollte man lieber noch kein Antrag stellen und warten bis diese raus kommen?
    Kann es sein das es kein Budget auf Grund der Politischen Lage gibt?
     
  5. cc24

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    Wann die Richtlinien veröffentlicht werden, weiß kein Mensch. Meistens immer im März.
    Wenn Ihr Antrag jetzt einreichen wollt, dann macht das. Wenn Ihr warten wollt, dann wartet halt. Eure Entscheidung.
    Übergangsregelung gibt’s eh nicht mehr (gem. Eckpunktepapier).
     
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  6. DB2402

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    Gilt die Zinsstaffelung bzw. das Nachweisverfahren nur bei neuen Anträgen oder auch bei bereits eingereichten?

    Kannst du einen Link zur Quelle schicken?
     
  7. cc24

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    Zinsstaffel gilt für Anträge ab 01.01.2025.
    Quelle ist das Eckpunktepapier vom Ministerium. Liegt mir vor. Bekommt man nur mit Kontakte. Mal sehen, was nun die finalen Richtlinien hergeben.
     
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