Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer

Diskutiere Erfahrungen mit der NRW.Bank? Bewilligung Dauer im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Moin, Ich habe schon nach einer Woche per Email eine Antwort auf meine Anfrage nach dem Status erhalten und gleichzeitig eine Liste fehlende...

  1. #1461 EndlessStorm, 06.02.2025
    EndlessStorm

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    Moin,
    Ich habe schon nach einer Woche per Email eine Antwort auf meine Anfrage nach dem Status erhalten und gleichzeitig eine Liste fehlende Unterlagen.
    Es geht um die Anfrage zum Modernisierungskredit aus August 24 im Kreis Recklinghausen.

    Vielleicht könnt ihr mir da helfen, die benötigten Unterlagen schnell zusammen zu bekommen.

    Vorweg eine Frage:
    An welchem Punkt befinde ich mich gerade, könnte es jetzt schnell gehen oder warte ich nach dem Einreichen noch lange?

    Ach, reiche ich die Unterlagen persönlich ein? Sprich: in den Briefkasten einwerfen, oder per Email?

    Ich freue mich aber sehr, dass es eine Reaktion auf meinen Antrag gibt :biggthumpup: Es geht also voran :bierchen:
     
  2. cc24

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    Ihr habt den Förderantrag im August 2024 eingereicht und jetzt erst eine Eingangsbestätigung mit geforderten Unterlagen erhalten?

    Aufstellung der Kosten am besten mit excel mit den einzelnen Positionen. Am Ende noch Kosten für Unvorhergesehenes.
    Nach Fertigstellung müsst ihr eh einen Kostennachweis bringen. Förderdarlehen kann gekürzt aber nicht erhöht werden.

    Bauzeichnungen und Wohnflächenberechnung kann per Email eingereicht werden, Manche Behörden wollen das in Papierform. Nachfragen.
    Kreditverträge per Email. Sonstige Verpflichtungen (LV / RV / Bausparverträge / Kita Beiträge) per Email.

    Normalwerweise fordern die für bsw. 3 Monate die Kontoauszüge an. Kann auch per Email.
     
  3. Rabea

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    Hallo Ihr Lieben,

    die neuen Förderrichtlinien für das Jahr 2025 wurden heute veröffentlicht.
    Die Einkommensgrenzen wurden erhöht.
    Hier die größte Änderung:
    Bei der Einkommensgruppe B gibt es die Zinsbindung von 0,5% nur noch vorerst für 5 Jahre.
    Danach erfolgt eine erneute Einkommensprüfung.
    Ich kann den Link leider nicht teilen. Bitte einmal auf die Internetseite der MHKBD gehen.
    Steht direkt auf der Startseite.
     
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  4. cc24

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  5. #1465 EndlessStorm, 11.02.2025
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    Was passiert eigentlich, wenn man nach alter Regel innerhalb von 3 Jahren über 25% mehr verdient, z.B. weil die Frau nach der Elternzeit wieder arbeiten geht?

    Schließlich weiß man ja im Vorfeld nicht, wie viele Stunden die Frau nachher wieder arbeiten geht.

    Oder ein Jobwechsel bringt auch oft Sprünge im Gehalt. Wenn man nachher 500€/a zu viel verdient, was passiert dann?
     
  6. cc24

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    Wenn Ihr den Antrag schon eingereicht habt und die Behörde nix zu meckern hatte, passiert nichts.
     
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  7. #1467 EndlessStorm, 11.02.2025
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    Antrag Ende August 24 abgegeben, letzte Woche kam die erste Reaktion, dass wir ein paar Dinge nachreichen sollten, was wir am Wochenende per Mail getan haben.

    Ich hoffe, dass wir nicht mehr zu lange warten müssen.
    Denn das Solarspitzengesetz kommt uns jetzt auch noch in die Quere, voraussichtlich wird es zum März in Kraft treten :yikes
    Zusätzlich sinkt die Vergütung mit jedem Quartal...:motz
     
  8. DB2402

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    "Zur weiteren Entbürokratisierung wird in diesem Jahr die Übergangsregelung angepasst. Das bedeutet konkret: Förderanträge, die vor Mittwoch, 1. Januar 2025, gestellt, aber noch nicht schlußbearbeitet sind, werden automatisch nach der Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2024“ behandelt. Sofern eine Antragstellerin oder ein Antragsteller die Förderrichtlinie „Öffentliches Wohnen 2025“ in Anspruch nehmen möchte, bedarf es dazu eines Antrages."

    War das nicht vorher - also 2024 - auch schon so?
     
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  9. cc24

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    War nur umgekehrt. Wenn du die alten Bestimmungen behalten wolltest, musstest du das beantragen. Ansonsten automatisch nach den neuen. Nun musst du beantragen, wenn du die neuen Bestimmungen haben willst.
     
  10. #1470 Dorfleben2025, 12.02.2025
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    Hallo zusammen,

    auch wir haben einen Antrag auf Förderung für den Ersterwerb gestellt.
    Nun stellt sich plötzlich die Frage was alles unter die Erwerbsnebekosten gerechnet wird? Bzw gibt es eine Prozentzahl oder einen Rechenweg die Gesamtsumme des Erwerbs zu ermitteln?
    Hintergrund ist das es aktuell nicht ganz klar ist ob unser Objekt im gesamten in der ortsüblichen Preigrenze oder doch 1-2k darüber liegt.

    Viele Grüße und danke.
     
  11. cc24

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    Grunderwerbsteuer, Notar, Gericht, Makler z.B.
    Wenn die Kostenobergrenze um 2.000 Euro überschritten wird, wird ja wohl kein Antrag abgelehnt. Hab ich noch nie gesehen
     
  12. DB2402

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    Welche Gründe gibt es überhaupt zur Absage, wenn die generelle Förderfähigkeit von Objekt und Familie sichergestellt ist und gerade Anfang des Jahres neues Budget freigegeben wird...?
     
  13. cc24

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    Wenn alles bleibt, wie bei Antragstellung, spricht nix gegen eine Zusage. Ist nur eine Frage der Zeit.
     
  14. #1474 Dorfleben2025, 13.02.2025
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    Danke dir!
    Und werden bspw. Kosten der Zwischenfinanzierung oder die Gebühren der NRW Bank auch anerkannt?

    Uns wurde gesagt auch 1€ über der Grenze wäre zu viel.
     
  15. asay

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    Was bedeutet das nun genau? Ich habe meinen Antrag Mitte Mai letzten Jahres eingereicht und komme aus dem Kreis Recklinghausen. Im Dezember wurde mir mitgeteilt, dass Anträge erst ab Ende Februar dieses Jahres berücksichtigt werden können – insbesondere, wenn der neue Beschluss sowie die Fördergelder bei der Behörde eintreffen.

    Bisher musste ich lediglich abwarten, trotz mehrfacher Telefonate mit einem Mitarbeiter des Kreises Recklinghausen. Wird mein Antrag nach den neuen Förderrichtlinien berücksichtigt, oder muss ich einen neuen Antrag stellen und erneut warten? Und was geschieht mit meinem bereits eingereichten Antrag aus dem letzten Jahr?
     
  16. cc24

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    ZwiFi und Gebühr Bewilligungsbehörde sind Bestandteil der Gesamtkosten.
    Habt ihr Neubau oder Bestandserwerb ?
     
  17. cc24

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    Habe ich oben #1469 bereits beantwortet
     
  18. #1478 Dorfleben2025, 13.02.2025
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    Das hilft uns auf jeden Fall weiter, danke!
    Kann sowas überhaupt noch angepasst werden nach Antragseingang? Also dadurch wären die Gesamtkosten ja höher, als nur der Ersterwerb vom Neubau, Notar und Grunderwerbsteuer.

    Weiß jemand was ist wenn sich bspw. durch Aufmusterung im Nachgang die Kosten erhöhen? Dann würden wir nämlich definitiv die 1-2k über die hier übliche Grenze kommen..
     
  19. cc24

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    Ja, was habt Ihr denn nun ? Neubau, Ersterwerb oder Bestand ?
    Es wird alles berücksichtigt bis zur kompletten Fertigstellung. Außenanlagen, Carport, Boden, Maler, etc.
    Und wie geschrieben, die Kostenobergrenze ist nicht in Stein gemeißelt. Hängt auch von der Ausstattung ab. Wenn ihr dann bsw. 20.000 Euro für Maler,-und Boden angegeben habt, dann ändert ihr die halt auf 18.000 Euro. Wenn Du Lust hast, kannst du mir Eure Kostenaufstellung per PN schicken.
     
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  20. cc24

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    So sieht das aus mit den Gesamtkosten.
     
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