Abschüssiges Grundstück abfangen: Mauer in Bauverbotszone errichten

Diskutiere Abschüssiges Grundstück abfangen: Mauer in Bauverbotszone errichten im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Unser Grundstück ist etwa 1m hin zum Nachbar abschüssig. Bisher ist eine mittlerweile etwas verwilderte Böschung zum Nachbar angelegt. Hierin...

  1. #1 raschi001, 10.03.2025
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    Unser Grundstück ist etwa 1m hin zum Nachbar abschüssig. Bisher ist eine mittlerweile etwas verwilderte Böschung zum Nachbar angelegt.
    Hierin ergibt sich für uns der Nachteil, dass wir die Böschung schlecht Nutzen können und für den Nachbarn der Nachteil, dass Dreck und Laub in seinen sauber angelegten Garten rutscht.

    Wir würden uns also beide eine Mauer zur Abgrenzung wünschen.
    Das Problem tauchte beim Blick in den Bebauungsplan auf. An der Grundstücksgrenze ist nämlich eine Bauverbotszone!

    Eine erste Rücksprache mit dem Bauamt hat ergeben, dass man zur Bebaung eine Ausnahmegenehmigung stellen kann. Bearbeitungsdauer: 3 bis 4 Monate. Ausgang ungewiss.

    Ich bin mit den ganzen Gesetzestexten zur Stellung einer Ausnahmegenehmigung zudem überfordert und weiß auch nicht so recht wie ich es begründen kann.

    Im Nachbarschaftsrecht habe ich gefunden, dass man höhergelegene Grundstücke absichern muss. Eine Mauer wäre ja immer die bessere Absicherung als eine Böschung.

    Das ein Nachbar klagt, glaube ich eigentlich nicht. Der Nachbar den es betrifft freut sich über die Mauer und ein anderer Nachbar hat seine Mauer zur Abfangung ebenfalls ohne Genehmigung gebaut.

    Habt ihr Ratschläge?
     
  2. #2 raschi001, 10.03.2025
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  3. #3 Fred Astair, 10.03.2025
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    Auf keinen Fall wäre sie das und bei 1 m Höhenunterschied schon gar nicht. Da muss dann natürlich noch eine Absturzsicherung drauf und die blickdicht.
    Was willst Du denn auf der gewonnenen Ebene anbauen? Musst Du Deine Familie vor dem Hungertod bewahren und da drei Reihen Kartoffeln pflanzen?
     
  4. #4 raschi001, 10.03.2025
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    Eine Absturzsicherung müsste drauf und hätte ich auch vorgesehen. Warum die blickdicht sein muss, erschließt sich mir nicht umd würde mir optisch auch nicht zusagen. Ich würde eine Doppelstabmatte nehmen und ein paar davorgepflanzte Büsche als Sichtschutz machen. Aber das ist wohl Geschmackssache.
     
  5. Dimeto

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    Ja. Gewähre auch uns einen Blick in den vollständigen Bebauungsplan inkl. textlicher Festsetzungen und idealerwise auch der Begründung, verrate uns das Bundesland und zeige einen großzügigen Ausschnitt aus der Liegenschaftskarte. Nutze keine Drittanbieter zum Anschauen von Bildern sondern lade sie direkt hier im Forum hoch.
     
    Fred Astair gefällt das.
  6. #6 Fred Astair, 11.03.2025
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    Das war eine üble Unterstellung von mir, für die ich herzlich um Verzeihung bitte.
    Nur ist es so, dass viele Bauherren und -damen, die aus ihren natürlichen Geländeverläufen einen cleanen Billardtisch in groß machen wollen, auch verhindern möchten, dass sie von Dritten gesehen werden.
    Du kennst sicher die Empfehlung der Onlineversender: "Ähnliche Kunden kauften auch ..."
     
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