Abnahme verweigert

Diskutiere Abnahme verweigert im Hilfestellung für Neulinge Forum im Bereich Sonstiges; Hallo in die Runde! Danke für die hilfreichen Antworten zu meinem letzten Beitrag. Heute Morgen war der Termin zur Abnahme unseres EFH mit...

  1. #1 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 17:46 Uhr
    BauherrinPlanlos

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    Hallo in die Runde!
    Danke für die hilfreichen Antworten zu meinem letzten Beitrag. Heute Morgen war der Termin zur Abnahme unseres EFH mit Doppelgarage und Spoiler alert: die Abnahme wurde nicht erteilt.

    hier die Zusammenfassung:
    Wir waren mit Gutachter vor Ort & unser Generalunternehmer ist überraschend auch mit Gutachter gekommen. Das war super, die beiden waren sich in allen Punkten einig. Beide Gutachter haben uns am Ende das gleiche Ergebnis gegeben: eine Abnahme kann nicht empfohlen werden. Auf das Protokoll warte ich aktuell noch; Im Kern ist eine Bezugsfähigkeit nicht gegeben und die Rettungswege sind blockiert. (Die Sanitärinstallation ist nicht fertig, die Treppe ist nicht fertig belegt, Fenster 2. Rettungsweg klemmt)

    Dazu kommt unsere Garage, die jetzt viele Fragen aufwirft. Die Statik wurde nicht beachtet und es fehlen Stahlstützen, der Holzrahmen ist anders gebaut, Sektionaltor ist nicht verbaut, Dach ist nicht fertig und Wasser läuft rein beim Regnen, Sockeldichtung nicht richtig ausgeführt. Laut den Gutachtern schwer fahrlässig nicht vor der Ausführung mit einem Statiker zu sprechen und es muss vor der Abnahme ein Statiker vor Ort feststellen, ob das so okay ist.

    Neben vielen kleineren Mängeln, die jetzt adressiert werden müssen, zieht sich auch im ganzen Haus durch, dass die Wände nicht gerade sind, die Winkel von den Wänden mal mehr und mal weniger als 90 Grad betragen. Mängel die nicht mehr behoben werden können .. Echt ärgerlich.

    Zum Zeitplan: vertraglicher Fertigstellungstermin war der 12.04. uns wurde schriftlich eine Fertigstellung zu Ende April zugesichert. Dann eine Fertigstellung in der zweiten Maiwoche. Dann wurden wir zur Abnahme aufgefordert, die wir heute wahrgenommen haben. Am 17.04. war unser Gutachter zur Baubesichtigung da, seitdem wurde sehr wenig an der Baustelle gearbeitet. Vor allem kleinere „5min“ Aufgaben wurden erledigt. Tage vergingen ohne jeglichen Fortschritt auf dem Bau. Die Vertragsstrafe von 0,02% pro Kalendertag aber 5% höchstens ist bereits von der letzten Abschlagsrechnung von mir abgezogen worden. Die letzte Abschlagszahlung nach Abnahme wäre nun noch 1% der Gesamtrechnung. Nicht ansatzweise genug um die Mängel abzudecken. Dazu noch der, ich zitiere, Wink mit dem Zaunpfahl vom Gutachter heute: bei den schiefen Wänden sollte man darüber sprechen ob nicht eine Zahlung in die andere Richtung geleistet wird.

    So, und nun soll ich als nächsten Schritt eine neue Abnahme Frist setzen (zwischen 10& 14 Tage) .. ich würde gerne den 06.06. wählen, da wir am 07.06. unseren Umzug geplant haben. Aus eurer Sicht: ist das in Ordnung oder muss ich den auch verschieben?

    Jetzt die Frage an euch Experten: was mache ich als Nächstes? Neue Frist heute direkt per Email kommunizieren? Habe ich darüber hinaus Rechte oder Pflichten, die jetzt relevant werden? ZB darf ich die Gebühren für den Gutachter an den Generalunternehmer weitergeben? Wie seht ihr die Zahlung der finalen Rechnung und der Problematik der Mängel die nicht behoben werden können?

    Vielen Dank für eure Hilfe. Ich hatte wirklich gehofft dass es nicht zu diesem Problem kommen wird und bin euch für die Erfahrungen dankbar.
     
  2. Fabian Weber

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    NICHTS MEHR ZAHLEN!

    Du kannst auch verschiedene Fristen setzen, z.B. 6.6. Zustand zum Bewohnen herstellen und zwei Wochen später Carport und alle anderen Mängel.

    Ansonsten ab zum Anwalt.

    Dass Du erstmal draufzahlen wirst muss klar sein, Deinen Gutachter kannst Du nicht umlegen auf die Baufirma, den hast Du ja bestellt.

    Den Gutachter und den Statiker zur erneuten Abnahme mitnehmen.

    Weichen die Wände denn über die Toleranzen hinaus vom rechten Winkel ab?
     
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  3. #3 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 18:17 Uhr
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    Vielen Dank für deine Antwort Fabian!
    Ja leider waren die Winkel so schief, dass beim Anhalten eines Maurerwinkels ein Raunen durch den Raum ging. Der Gutachter hat das auch ausgemessen, die Zahlen sehe ich dann im Protokoll.

    Den Gutachter nehme ich 100% zur nächsten Abnahme wieder mit. Ich hatte schlüsselfertig gebaut, weil ich echt nicht vom Fach bin und das Unternehmen auch den Bauleiter gestellt hat. Dann hat sich der Bauleiter drei mal geändert in der Bauzeit und hat 1x im Monat auf ausdrückliche Anfrage von uns mal die Baustelle besucht. Da ging das Vertrauen verloren und ich habe den Gutachter beauftragt.. :)
     
  4. Fred Astair

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    Warum besitzt Du das nicht und warum hat Du das Protokoll nicht selbst geführt?
    Du solltest eine Fertigstellungs- bzw. Mängelbeseitigungsfrist setzen. Ein Abnahmeverlangen muss der Unternehmer stellen.
    Nach dem Beschriebenen solltest Du Dich längst von diesem Umzugstermin verabschiedet haben.
    Was für eine qualitative Aussage, auf die Frage nach dem Grad der Abweichung vom Soll soll das Raunen sein?
     
  5. #5 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 19:45 Uhr
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    Hi Fred!

    Danke für die korrekte Zuordnung der Begriffe
    Ich habe ein Foto der angefertigten Notizen aber wir haben in parallel zwei Protokolle von den Sachbearbeitern anfertigen lassen. Mir wird eine ausführliche Version mit Fotos und Anhängen zugesendet.
    Bauwinkel in der Ecke hat nach 1M 3CM Versatz gezeigt.

    Für den Realitätscheck hab ich doch das Forum..
     
  6. Fabian Weber

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    Ich würde mich noch nicht vom Umzugstermin verabschieden, erstmal möchte ich wissen, welche Mängel denn konkret den Umzug verhindern?

    Ist drinnen noch komplett Baustelle oder betreffen die Mängel hauptsächlich den Carport und das Haus von außen?

    Frag mal Deinen Gutachter, ob er Dir beim Schriftverkehr hilft und eine formal richtige Mangelanzeige mit Fristsetzung schreibt ansonsten muss mal ein Anwalt was schreiben.
     
  7. #7 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 21:08 Uhr
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    - Die Treppe ins erste OG (1. Rettungsweg) ist noch nicht fertiggestellt (es fehlt der Holzbeschlag auf den untersten 3 Stufen)
    - Einige Fenster sind falsch eingestellt, das Fenster im Ki1 lässt sich gar nicht öffnen (ist der 2. Rettungsweg, da Nothandkurbel dort)
    -Sanitärinstallation Bad ist noch nicht vollständig gemacht (Badewanne & Dusche nicht installiert bisher)

    Das sind erstmal die wichtigsten Punkte, die für einen Umzug notwendig sind. Am Wohnhaus gibts es viele kleinere Mängel (zB Beschriftung im Schaltkasten fehlt, Feuerschutztür zur Garage schließt nicht richtig, Rost am Winkeleisen, Schalenabdichtung fehlerhaft, Giebel spitze offen/stein fehlt, Attikableche nicht montiert, Schalenentwässerung fehlt, Klemmleisten auf Erker Flachdach zu tief, Schweißbahnen zu kurz, beschädigte Oberflächen, falsche Fenstergriffe, fehlende Abdeckungen, ein fehlender Lichtschalter) die aber einer Abnahme (mein Verständnis) nicht im Weg stehen würden.

    Die Garage & Carport … das ist ein ganz eigenes Thema
     
  8. #8 BauherrinPlanlos, 27.05.2025 um 21:12 Uhr
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    Ich weiß nicht wie viel ihr hier erkennen könnt, aber das ist die aktuelle Außensicht

     
  9. thomenec

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    Hallo,
    ich denke Du solltest Dich rechtlich beraten lassen, in mehrerer Hinsicht :

    Der Unternehmer könnte die Weiterarbeit einstellen, finanzielle Druckmittel hast Du ja faktisch keine mehr. Du solltest wissen, wie es dann weitergeht...

    Dein Einzug könnte als Abnahme oder zumindest erfolgreiche Mangelbehebung gewertet werden auch wenn von Dir dem Unternehmer gegenüber behauptet nach wie vor gravierende Mängel bestehen sollten. Das sollte anwaltlich abgestimmt sein damit es nicht zum Bumerang wird.

    Eine Beratung sollte Dir die Sache wert sein. Mach Druck, dass Du den Gutachterbericht bald erhältst und nimm ihn mit.

    Grüße
     
  10. #10 BauherrinPlanlos, 28.05.2025 um 07:11 Uhr
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    Danke für deine Einschätzung! Ich hatte schon befürchtet, dass ich nicht mehr darum herumkommen werde, mit einem Anwalt zu sprechen, hatte aber gehofft doch noch am Rechtsstreit vorbeizukommen. Meine Rechtsschutzversicherung übernimmt zum Glück auch bereits die Erstberatung.
     
  11. Fabian Weber

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    Die Mängel innen Treppe, Fenster usw sind doch wohl zu schaffen. Die würden mich auch nicht davon abhalten einzuziehen.

    Du kannst der Baufirma auch androhen, diese Leistungen per Ersatzvornahme erledigen zu lassen. Vielleicht ist das ja sogar in deren Interesse.

    Wichtig ist jetzt, dass Du weiter auf förmlicher Abnahme bestehst trotz Einzug und dass Du eine formal korrekte Mangelanzeige mit allen Mängeln schreibst.
     
  12. Baggerbedrieb

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    Na aber sichi doch. Insolvenz -> keinen Cent bezahlt. Geil.
     
  13. SIL

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    Manchmal frage ich mich ernsthaft...
    Es gibt sicher auch in deinem Bundesland eine Fertigstellungsanzeige/ Bezugsfertig wer bitte unterschreibt diese guten Gewissens bei fehlender SAN Installation und fehlenden Rettungsweg , abgesehen von Architekten in Icke , ich kann dir nur empfehlen hier keinen Einzug vorzunehmen , im günstigsten Fall bemerkt es niemand im ungünstigen erhält der Planer / Arch oder BL minimal eine OWi und du erhältst die Aufforderung zum Auszug plus Bußgeld ( du wärst nicht der Erste ) ein Laien oder 'Unkenntnisschutz' ist hier nicht ersichtlich da 2 SV / Gutachter hier die Fertigstellung bereits negiert haben.
    Jura wird anscheinend an Hochschulen weitgehend ausgelassen , du hast bereits in dem anderen Thread auf Aufnahme verwiesen , ich bemerke nochmals es gibt hier keine !
    @BauherrinPlanlos beauftrage einen FA folge nicht den Ideen von Fabian , hier kommen abgesehen rechtlichen Problemen noch weitere Kosten auf dich zu , wie möchtest du zum Beispiel bei deinem Umzug falls du eine Firma beauftragst und hier ein Angestellter über die fehlenden Stufen zu Schaden kommt eine Regulierung vornehmen...
     
  14. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    @SIL 3 Stufen belegen und ein Fenster reparieren soll nicht zu schaffen sein innerhalb von einer Woche?

    Der Rest interessiert die Bauaufsicht nicht.
     
  15. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Lesen, was ich schrieb und dann verstehen.

    Ich habe schon hunderte Abnahmen gemacht, da brauchst Du mir nichts erklären.
     
  16. SIL

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    Das stimmt dir kann niemand etwas erklären, selbst wenn völlig unzutreffende und unzureichende Beiträge dargestellt sind , behandelt die der Herr Architekt als die völlige absolute Erkenntnis im Fazit werden solche Personen als Erkenntnisresistent bezeichnet, vermutlich gehörst zu den wenigen überragenden 'Geistern' welche sämtliche Metiers in vollkommener Perfektion aus ihrer Sicht beherrschen :mega_lol:
     
  17. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    @SIL wir beide sind in großen Projekten unterwegs, wo alles formal abläuft und wo schon recht früh Anwälte usw. an Board sind.

    Hier geht es um einen verzweifelten Bauherren, der nur noch irgendwie heil aus der Nummer rauskommen will. Da hilft es sicherlich nicht weiter, wenn jetzt erstmal auf das Rechtliche verwiesen wird.

    Zunächst geht es um Schadensbegrenzung. Wenn man dann eingezogen ist, dann hat man auch wieder Nerven sich mit dem Bauunternehmer rumzuschlagen.

    Darum mein Hinweis, dass jetzt durch den Einzug kein komkludentes Handeln im Sinne einer Abnahme erfolgt, sondern dass explizit die formale Abnahme benannt wird und die Nutzngsaufnahme vor Abnahme erklärt wird.

    Sowas kann man schon rechtssicher deklarieren.
     
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Abnahme verweigert

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