Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden?

Diskutiere Ist dieser Parkettboden fachgerecht verlegt worden? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, vor einiger Zeit, habe ich einen Fachbetrieb für Parkettverlegung damit beauftragt, Landhausdielen auf 90m² vollflächig zu verkleben....

  1. Mp101

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    Hallo,

    vor einiger Zeit, habe ich einen Fachbetrieb für Parkettverlegung damit beauftragt, Landhausdielen auf 90m² vollflächig zu verkleben.

    Nach kurzer Zeit viel mir auf, dass der Boden uneben ist und die Sockelleisten sehr unsauber montiert wurden. Eine Unebenheit wurde ausgebessert, da diese nicht in der üblichen Norm war. Die Sockelleisten wurden auch erneuert.

    Für den Auftrag habe ich ca. 7500 € bezahlt und dann noch 500 € für die Sockelleisten.

    Für die Landhausdielen habe ich ca. 7000 € bezahlt. Alles in Allem komme ich auf 15000 €.

    Was mich an der ganzen Angelegenheit stört ist, dass ich eine ordentliche und saubere Leistung erwartet habe, es jedoch zu mehreren unschönen Stellen gekommen ist. Auch nachdem eine Unebenheit ausgebessert wurde und die Sockelleisten erneuert wurden, finde ich immer wieder neue unschöne Stellen. In fast allen Räumen sind Unebenheiten, die aber noch in der Norm sind.

    Was haltet Ihr von der Ausführung des Gewerkes?

    Was haltet Ihr von den Türzargen? Ist das so in Ordnung?

    Wie sollte ich Eurer Meinung nach vorgehen (Gewährleistungsfrist) oder meint Ihr, dass das Ergebnis OK ist?

    Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen. 20250628_192154.jpg 20250628_192232.jpg IMG_20250701_150134_748.jpg IMG_20250701_150149_816.jpg IMG_20250701_150219_094.jpg IMG_20250701_150229_710.jpg IMG_20250701_150750_027.jpg IMG_20250701_152737_463 (1).jpg IMG_20250701_154738_468.jpg
     

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  2. #2 Fabian Weber, 10.07.2025
    Fabian Weber

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    Ja nicht so dolle. Teilweise hat er sich vermessen und dann was drangeflickt.

    Aber Du hast es ja auch so abgenommen.
     
  3. Mp101

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    Hallo Fabian,
    vielen Dank für Deine Antwort.
    Wäre mir das gleich aufgefallen, dann hätte ich es nicht abgenommen.
    Hast Du eine Idee, wie ich das reklamieren könnte?
     
  4. #4 Fabian Weber, 10.07.2025
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    Meiner Meinung nach kannst jetzt nur noch das sich ablösende angestückelte Brettchen von dem Foto hier reklamieren und auf eine richtig zugeschnittene Diele bestehen.
     

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  5. #5 chris84, 11.07.2025
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    Was aber nach 3,5 Jahren sicher optisch auch schon nicht mehr der Renner ist, weil der Farbton sich sicher schon verändert hat.
    Warum fällt einem sowas nach 3,5 Jahren (!) erst auf? Zum "reklamieren" ist das wohl etwas spät...
    (Die Rechnung oben ist von Ende 2021...)
     
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  6. #6 nordanney, 11.07.2025
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    Stimmt, die Arbeiten sind aus 2021!!!
     
  7. #7 driver55, 11.07.2025
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    Richtig. Der Zug ist längst abgefahren.
    Und so arg kann es nicht auffallen, wenn man Jahre braucht um es zu entdecken.
     
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  8. Mp101

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    Hallo chris84, hallo nordanney, hallo driver55,
    Vielen Dank für Eure Beiträge.
    Die Arbeiten sind von Ende 2021. Das ist richtig.

    Ich meine, dass es hierfür eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gibt.

    Ich habe nicht Jahre gebraucht um es zu entdecken. Es stört mich mittlerweile so sehr, das ich es jetzt richtig haben möchte.
    Der Teil auf den Bildern ist auch nicht das Einzige.
    Das Problem ist, dass es vorher schon viel zu reklamieren gab und ich nicht weiß, wo ich anfangen und wo ich aufhören soll.
    Als das Acryl/Silikon gelblich wurde, wurde es noch auffälliger.
     
  9. #9 nordanney, 11.07.2025
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    Wenn sich in 3,5 Jahren nach der Abnahme nichts am Parkett geändert hast, warum sollte das Gewährleistung sein? Ist ein Mangel erst jetzt aufgetreten? Ist etwas kaputt gegangen, was vorher funktioniert hat?

    Als Parkettleger würde ich ein nach 3,5 Jahren "quengeligen" Kunden, den plötzlich etwas "stört" direkt nett und freundlich nach Hause schicken.
     
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  10. Mp101

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    nordanney. Was damals schon gepfuscht wurde, ist auch nach 3,5 Jahren immer noch Pfusch.
    Die Gewährleistungsfrist sind fünf Jahre? Die fünf Jahre sind nicht vorbei.
    Wenn Du als Parkettleger so deine Kunden behandelst würdest, dann würde ich bei Dir nichts mehr in Auftrag geben.
    Bei einem Fachbetreib, der dazu noch als Ausbildungsbetrieb anerkannt ist, kann man eine ordentliche und saubere Leistung erwarten.
    Hast Du eine Idee wie ich das reklamiert bekomme?
     
  11. #11 nordanney, 11.07.2025
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    Was 3,5 Jahre nicht bemängelt wurde und jetzt plötzlich nicht mehr gefällt, ist nicht direkt Pfusch. Über "nicht schön" kann man reden, aber nicht direkt die ganze Arbeit als Pfusch bezeichnen, wenn man 3,5 Jahre damit leben konnte, ohne den Parkettleger damit zu konfrontieren (und auch noch die Arbeit abgenommen zu haben).
    Wenn Du als Kunde nach 3,5 Jahren mir kommen würdest, weil Dir die abgenommene und bereits nachgebesserte Arbeit nicht mehr gefällt, würde ich von Dir auch keinen Auftrag mehr annehmen.
    Gar nicht.
     
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  12. #12 simon84, 11.07.2025
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    da brauchst du doch kein Forum dazu
    Hörer in die Hand und bei der Firma anrufen
    Alternativ schriftlich
     
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  13. Mp101

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    Hallo simon84,
    vielen Dank für Deinen Beitrag.
    Ich bin hier um Forum um mir die nötige Hilfe und Expertise zu holen, um das zu tun was du mir vorschlägst.
    Allerding benötige ich als Laie, der so etwas noch nie gemacht hat, ein paar Tipps, wie ich so etwas effizient angehe, ohne direkt abgewimmelt zu werden.
    Vielleicht kennst Du dich da aus und kannst mir helfen?
     
  14. #14 Kriminelle, 11.07.2025
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    2 Jahre!
     
  15. Mp101

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    Bei fest verklebtem Parkett beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, beginnend mit der Abnahme der Leistung durch den Bauherren.
     
  16. #16 Kriminelle, 11.07.2025
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    Das hat überhaupt nichts mit Kleben oder nicht Kleben zu tun. Eine Handwerksarbeit gilt meist 2 Jahre, guckst Du BGB. Oder VOB.
    Verwechsel das nicht mit einer Gewährleistung auf einen Neubau.
    Du bist hier doch gar nicht Bauherr, Du bist ein schlichter Auftraggeber.
     
  17. #17 nordanney, 11.07.2025
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    Tatsächlich ist die Verlegung von Parkett (verklebt) eine Bauleistung. Somit fünf Jahre.
     
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  18. Mp101

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    Das Haus ist kein Neubau. Ich hoffe, dass die Frist noch nicht abgelaufen ist.
     
  19. Mp101

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    nordanney. Wenn es eine Bauleistung ist, dann habe ich doch noch Gewährleistung?
    Es wurde auch am Estrich nivelliert.
    Ich möchte einfach nur, dass das Ganze noch ein gutes Ende nimmt und das Ergebnis dann stimmt.
     
  20. ToTi

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    Ich glaube Ihr verwechselt da beide etwas. VOB sind in der Regel immer 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Bei einem Vertrag nach VOB muss diese dem Auftragnehmer auch vorliegen. Ein Hinweis im Vertrag auf die VOB reicht nicht aus und somit greift das BGB.
    Aber zurück zum Thema. Du hast den "Mangel" bei der Abnahme nicht angegeben. Nach Abnahme tritt die Beweisumkehrlast ein, d.h. du musst Beweisen, dass der Mangel nach der Abnahme erschienen ist. Jetzt wirds kniffelig, denn dein nichtgemeldeter Mangel war aber schon da bei der Abnahme und du hast es hingenommen. Wo ist jetzt der Mangel? Es sieht doof aus, aber jetzt nach 3,5 Jahren das reklamieren wird sehr schwierig.
    Ich würde dir raten , greif zum Tele, hol den Handwerker her und beredet das vor Ort. Komm ihm etwas finanziell entgegen und versprich ihm eine gute Google-Rezession und er soll die schlimmsten "Fehler" beheben. Dann seit ihr beide glücklich.
     
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