Risse Innentüren nach 1Jahr?!

Diskutiere Risse Innentüren nach 1Jahr?! im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Was kosten denn höherwertige Türen? 500EUR/1000EUR wenn man das so pauschal sagen kann? Ich habe unseren GU jetzt eine Mail geschrieben damit er...

  1. BRom88

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    Was kosten denn höherwertige Türen? 500EUR/1000EUR wenn man das so pauschal sagen kann?

    Ich habe unseren GU jetzt eine Mail geschrieben damit er sich als Vertragspartner um die Mängelbeseitung kümmert. Ich denke nicht das wir aus der Nummer positiv herauskommen aber trotzdem danke für die zahlriechen Tipps hier! Ich werde berichten wie es ausgegangen ist.
     
  2. McHanni

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    Ich fasse erstmal zusammen
    * Wir haben einen Mangel der nicht klein zu reden ist. Der dazu führen kann das die Tür nicht mehr funktioniert (wenn das Schliessblech irgendwann so locker ist das es weg fliegt schließt die Tür nicht)
    * wir kennen die Ursache aber nicht den Verursacher
    * wir wissen aus der Aussage des Monteur das er a) wenig Ahnung hat und bei min 1 Tür einen Montagefehler gemacht hat.
    * das zwar der Mangel angezeigt wurde dies aber nicht im rechtlichen Sinn erfolgte. So das dadurch bisher kein Anspruch auf Mangelbehebung entstanden ist.
    Ein Rechtsstreit ist für beide Seiten teuer ausser der AG hat eine Rechtsschutz.
    Die Türen sind ja in Ordnung es geht ja nur um die 2 Zargen die kosten ca 80 bis 100 € bei einem Elementpreis von 300€ dazu kommt die De- und Montage. Für solche Beträge geht kein vernünftig denkender AN vor Gericht bzw. sucht er sich einen Rechtsbeistand (da laufen dann schon mal schnell Kosten von mehreren 1000€ auf, auf denen er sitzen bleibt wenn es zu keinem Gerichtstermin kommt bzw vor Gericht nicht zu 100% Recht bekommt.
    Dadurch das der GU sich nicht mehr meldet weiss er das er momentan noch keine Nachbesserungspflicht hat und will seinen Auftragsnehmer zermürben (mein Versacht)
    Deshalb mein Rat wie schon geschrieben schriftlich ein schriftliche Mängelrüge nach Abnahme per Post mit Einschreiber zustellen. Dadurch kommt er in Zugzwang. Wenn er nicht reagiert nach verstreichen der Frist nochmal Mängelrüge mit Androhung der Vorwegnahme. (Hier würde ich dann eine RA zu Hilfe holen um die Rechtsicherheit zu wahren) lässt er auch diese Frist verstreichen kannst du einen Handwerker beauftragen und die Kosten an deinen GU weitergeben.
    Ich denke aber soweit wird er es nicht kommen lassen.
     
  3. BRom88

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    Vielen Dank für deine Zusammenfassung, ein Rechtsstreit ist auch nicht unser Ziel, wir wollen nur nicht auf den vollen Kosten sitzen bleiben (was wenn das bei allen anderen Türen auch noch passiert in den nächsten Jahren). Ich habe jetzt im ersten Schritt eine Mial an den GU gesendet, nach verstreichen der Frist wiederhole ich das dann per Einschreiben und hoffe das er auf dem weiteren Weg in unserem Sinne tätig wird.

    Ich habe mir jetzt nochmal alle Türen angesehen und bei allen Türen sieht man das diese nicht ganz anliegen an der Zarge und dadurch ein deutlich sichtbarer Spalt zu sehen ist, der durchaus erklären können warum das Schließblech ausreist. Im geschlossenen Zustand müsste so konstant Spannung auf dem Schließblech liegen wodurch dieses mit der Zeit ausreist. Oder ist das normal wie bei der Tür im Bild?
     

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  4. profil

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    • Wir haben... (vielleicht) Mängel, die mit Übertreibungen nicht größer werden.
    • Wir kennen die Ursache... nicht....
    • Wir wissen,,, (fast) nichts! .... haben nur Beschreibungen des TE und 3 Fotos...
     
  5. McHanni

    McHanni

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    Es ist ein Mangel optischer und technischer Art.
    Die Ursache ist Krafteinwirkung auf das Schliessblech über die Türschlossfalle, was es verursacht hat ist unklar, kann ein Produktionsfehler sein evtl. falsche Dichtung (zu dick) eingezogen, falsches Schliessblech für die Türen eingebaut, Montagefehler oder auch auch eine mechanische Krafteinwirkung von aussen, die Ursache kann nur vor Ort geklärt werden und sollte auch geklärt werden um Folgeschäden auszuschließen dies kann unter Umständen nur durch Gutachter erfolgen.
     
  6. ichweisnix

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    Noch ein Vorschlag:
    Türe ausbauen zum ift senden, Prüfstand aufbauen und testen lassen. Danach weis man sicher was es war und ist einige tausend Euro ärmer.:mauer
     
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  7. McHanni

    McHanni

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    Die Zimmertür darf nicht auf die Zarge aufschlagen sonst wäre ja die Dichtung die rechtlich keine Dichtung sondern eine Aufschlagdämpfung ist nutzlos. Heisst ein kleiner Spalt zwischen Türüberschlag und Zarge ist normal und notwendig das die Türe leise schließt.
    Kann es sein das der Spalt nach oben grösser wird?? Oder täuscht das Bild
     
  8. Fabian Weber

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    hast Du mal ne Wassewaage an Türblatt und Zarge gehalten?
     
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