Schallschutz Fussbodenheizung bei geringer Aufbauhöhe vom Fussboden

Diskutiere Schallschutz Fussbodenheizung bei geringer Aufbauhöhe vom Fussboden im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Wir sanieren gerade ein Haus. Dass wir nur eine geringe Aufbauhöhe haben war von vorneherein klar, es wurde daher das Fussbodenheizungssystem...

  1. #1 Sanierung2025, 25.08.2025
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    Wir sanieren gerade ein Haus. Dass wir nur eine geringe Aufbauhöhe haben war von vorneherein klar, es wurde daher das Fussbodenheizungssystem auch im Angebot nochmals geändert. Jetzt hat der Installateur uns (als Laien) kurz vor Verlegen gefragt, wie der Schallschutz gemäß DIN 4109 ausgeführt werden soll. Er meldet Bedenken an, dass der Schallschutz bei der geringen Aufbauhöhe des Estrichs erfüllt werden kann.
    Nun frage ich mich zum einen, ob es meine Aufgabe ist, anzugeben, wie der Schallschutz ausgeführt werden soll.
    Und zum anderen, ist die geringe Aufbauhöhe von Beginn an bekannt. Bisher wurden noch nie Bedenken an uns herangeführt, dass der Schallschutz nicht erfüllt werden könnte. Es wurde lang und breit erörtert, wie hoch der Aufbau maximal sein kann und darauf wurde das Angebot angepasst. Völlig ohne Bedenken.
     
  2. #2 Tikonteroga, 25.08.2025
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    Wie ist denn der Aufbau?
     
  3. #3 simon84, 25.08.2025
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    Ist euer Planer im Urlaub ?
     
    Fred Astair gefällt das.
  4. #4 Sanierung2025, 26.08.2025
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    ca 8 cm
     
  5. #5 Sanierung2025, 26.08.2025
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    der Planer der Heizung?
    Die plötzlichen Bedenken bzgl des Schallschutzes und die Frage an uns, wie dieser jetzt gewährleistet werden soll, stammen von demjenigen, der den Einbau der Heizung seit einem halben Jahr plant und eigentlich auch durchführen soll...Wir haben uns natürlich auf sein Angebot und seine Planung verlassen und sind umso erstaunter, dass das offensichtlich gar nicht gemacht wurde bzw. von uns erwartet wird, das wir das machen oder wer auch immer. aber das ist doch die Aufgabe des Installateurs der Heizung?
     
  6. #6 Tilfred, 26.08.2025
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    Liebe Sanierung2025,

    DAS ist einer der häufigsten Trugschlüsse von uns Laien am Bau! Nein, das ist nicht Aufgabe des Installateurs (oder hast Du ihn separat und ausdrücklich mit der Planung (Auslegung, Konstruktion, Berechnung, Lüftungskonzept etc. pp.) BEAUFTRAGT? Denn wenn nicht, dann ist es auch nicht seine Aufgabe - ich vermute den Klassiker-Auftrag: Bau mir eine FBH ein!

    Also: Dein Installateur zieht gerade die Reißleine, um sich gegen etwaige spätere Ansprüche bzgl. des Schallschutzes abzusichern. Er war (vermutlich) nicht mit der Planung und somit auch für den Schallschutz verantwortlich, da nicht beauftragt. Alles Notwendige(!), was man nicht beauftragt, muss man selbst erbringen (lassen).

    Was kannst Du jetzt machen: Deinem Installateur einen Freifahrtschein ausstellen: ,mach mal und ich entbinde Dich. Oder Du beauftragst einen Planer (das kann das Forum nicht leisten).
     
  7. #7 Fabian Weber, 26.08.2025
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    Wenn es sich um ein Einfamilienhaus handelt, dann gilt die DIN 4109 überhaupt nicht, denn diese regelt den Schallschutz zwischen benachbarten Wohneinheiten und nicht innerhalb einer Wohneinheit.

    Vielleicht reicht das ja schon, um die Bedenkenanzeige abzuwehren.
     
  8. #8 Sanierung2025, 26.08.2025
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    es handelt sich planerisch um ein Zweifamilienhaus
     
  9. #9 Sanierung2025, 26.08.2025
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    ok, danke, aber wer plant so etwas, wenn es der Installateuer nicht macht?
    Wir haben einen Architekten, einen Energieberater (dieser hat Heizlastberechnung und Schallschutznachweis gemacht, aber eben ohne Decken), einen Generalunternehmer für mehrere Gewerke und einige Gewerke (wie auch Heizung) vergeben wir selbst. Derjenige, dem jetzt auffällt, dass es bzgl des niedrigen Aufbaus Bedenken bzgl des Schallschutzes gibt, war von Anfang an involviert, Aufbauhöhe wurde mehrfach besprochen (da er auch den Estrich macht), er installiert auch die Luftwärmepumpe und die Be- und Entlüftung (für die es auch seitens des Installateurs einen Plan gibt). Die Verlegung plant ebenfalls der Installateur, wie er was verlegt, darüber werden wir nur in Kenntnis gesetzt (nebst dem Hinweis, dass außer ihm niemand was im Fussboden verlegen darf, wegen der geringen Aufbauhöhe).
     
  10. #10 Tikonteroga, 26.08.2025
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    Du müsstest schon die einzelnen Schichten des Aufbaus beschreiben einschließlich der Art und Dicke der Rohdecke.
     
  11. #11 Fred Astair, 26.08.2025
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    Sind denn die zwei "planerischen" (was soll überhaupt diese Bezeichnung?) übereinander oder nebeneinander?
    M.a.W. ist die Decke Wohnungstrennung oder nicht?
     
  12. #12 Fabian Weber, 26.08.2025
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    Dann musst Du trotzdem nur den Schallschutz zum Nachbarn hinkommen.

    Die Planungsverantwortung liegt je nach Beauftragung beim Architekten oder Deinem GU.

    Wie weit ist denn der Architekt beauftragt?

    Schick, dem der sich den Bodenaufbau ausgedacht hat, doch die Bedenkenanzeige.
     
  13. #13 Sanierung2025, 26.08.2025
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    Das wiederum ist der Installateur :-) Der hat sich den Bodenaufbau ausgedacht / uns angeraten und macht Dämmung/ Fussbodenheizung/ Estrich (Schlütersystem)
     
  14. #14 Sanierung2025, 26.08.2025
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    Es ist als Zweifamilienhaus schon immer genutzt worden und wird als solches auch von uns saniert, faktisch ziehen wir aber zunächst als eine Familie ein.
    Die Wohneinheiten befinden sich untereinander.
     
  15. #15 Fabian Weber, 26.08.2025
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    Ok dann mal her mit dem genauen Bodenaufbau bitte.
     
  16. #16 Sanierung2025, 27.08.2025
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    Das ist das, was ich habe. Darauf haben sich alle geeinigt und es war vom Heizungsinstallateur auch abgesegnet:
    18 mm Belag
    75 mm Heizsystem (gemittelt)
    Ausgleichdämmung 30 mm (z.B. Trittschalldämmung als Rollenware passend zum System Schlüter Betotec)
    Gesamt gemittelte Konstruktionshöhe Höhe 100 – 105 mm angenommen 10,3 cm

    Die Betondecke ist 15 cm.

    Das ist noch im Datenblatt zur BEKOTEC-EN 23 FI 30 zu finden:
    30 mm Trittschalldämmung, Mindestschichtdicke des Estrichs von 31
    mm zwischen und 8 mm über den Noppen. D.h. wenn ich es richtig verstehe: 30 mm Trittschalldämmung, darauf die Noppen bzw. Estrich mit Gesamthöhe mind. 31 mm. und wir bekommen eben etwas mehr Estrich, um den Gesamtaufbau etwas zu erhöhen (auf die o.g. 75 mm).
    Ich frage aber am Donnerstag nochmal konkret beim Installateur nach, da wir nach der Berechnung aus dem Angebot im Vergleich zu dem, auf was sich geeinigt wurde, ja noch deutlich Luft nach oben hätten.
     
  17. #17 Sanierung2025, 27.08.2025
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    15 cm Betondecke, 3 cm Trittschalldämmung, dann Noppen (23 mm) und dazwischen bzw. darüber mit Gesamthöhe mind. 31 mm Estrich. Heizungsschlaufen werden zwischen den Noppen verlegt.
    Gesamtaufbau ist mit 100 - 105 mm geplant, Parkett ist 20 mm. D.h. der Estrich kann auch noch dicker werden.
     
  18. #18 Fabian Weber, 27.08.2025
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    Na dann sind es bei 105mm gesamt:

    30mm Trittschall
    55mm Heizestrich
    20mm Parkett

    Ich sehe bei 30mm Trittschalldämmung überhaupt kein Problem.

    Ich finde eher die Estrichdicke nicht ausreichend, es müssen bei Calciumsulfatestrich mindestens 40mm über dem Rohr nach DIN 18560 sein. Kann aber sein, dass das ein besonderes Dünnschichtsystem außerhalb der DIN ist.

    Bei dem Bekotec-System sind die Heizschlangen nur 14mm dick. Da dürfen die Heizkreise nicht zu lang werden, da würde ich nicht über 50m gehen. Sonst wird das nichts mit einem effizienten Heizen mit Wärmepumpe.
     
  19. #19 Fabian Weber, 27.08.2025
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