Grundstück mit geschütztem Baum – Bebaubarkeit

Diskutiere Grundstück mit geschütztem Baum – Bebaubarkeit im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich interessiere mich für ein Grundstück mit abrissreifem Bestandsgebäude. Problem: An der nordwestlichen Ecke des Baufensters...

  1. #1 FrostByte, 10.09.2025
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    Hallo zusammen,

    ich interessiere mich für ein Grundstück mit abrissreifem Bestandsgebäude. Problem: An der nordwestlichen Ecke des Baufensters steht ein geschützter Baum. Die Krone reicht bis ans Dach des Bestandsgebäudes, die Wurzeln vermutlich bis an die Kellerwand.

    Idealerweise möchte ich ein neues Haus mit ähnlicher Grundfläche wie das Bestandsgebäude möglichst weit im Nordosten des Baufensters errichten, notfalls auch an der bisherigen Position. Allerdings könnten die Baumwurzeln dem Bauvorhaben im Wege stehen.

    Fragen:
    • Wie kann ich vorab verbindlich herausfinden, ob die gewünschte Platzierung möglich ist?
    • Welche Einschränkungen drohen durch den geschützten Baum?
    • In der Gemeinde gibt es hohes Grundwasser, sodass für den Kellerbau vermutlich eine Spundwand nötig ist. Welche Auswirkungen hätte das auf das Bauvorhaben und auf den Baum?
    Danke für eure Einschätzungen!

    Viele Grüße
     

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  2. #2 hanghaus2000, 10.09.2025
    Zuletzt bearbeitet: 10.09.2025
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    So nach abreissen sieht das Haus doch gar nicht aus. Dann gibt es auch kein Problem mit dem Baum.

    Haus auf bestehenden Keller stellen, falls der erhaltenswert ist.

    Die betreffende Naturschutzbehoerde gibt Dir Auskunft. Wenn Du neu bauen willst, kann es Dir passieren, das der Baum nicht beschaedigt werden darf. Dann must noch mehr nach unten ruecken.
     
  3. #3 hanghaus2000, 10.09.2025
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    Naturschutzbehoerde anfragen.

    Die EInschraenkung kann gar nichts sein, bis nicht antasten. Siehe oben.
    Spundwand kann durchaus Probleme bereiten. Ist auch recht teuer.

    Ist der bestehende Keller undicht?
     
  4. #4 FrostByte, 11.09.2025
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    Danke für die Einschätzung.
    Den Keller konnte ich bisher noch nicht besichtigen. Vielleicht wäre der Erhalt tatsächlich eine gute Möglichkeit.
     
  5. #5 hanghaus2000, 11.09.2025
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    Wer sieht das als abrissreif an? Der Verkaefer?

    Unbedingt vorher mit einem Fachmann besichtigen besonders den Keller. Falls nicht schon Jemand reserviert hat. Oft ist zoegern eine schlechte Handlungsweise.
     
    Viethps gefällt das.
  6. #6 Kriminelle, 11.09.2025
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    Der richtige Ansprechpartner wäre auch der Architekt Deines Vertrauens (keiner vom GU).
    Der prüft, ob der Keller erhaltenswert wäre, ob es sinnvoll ist, dass das Haus überhaupt weggerissen wird und ob man ggf eher das Haus quer stellt. Ausserdem gilt auf für erhaltungswürdig Bäume der Schnitt.
    Bei zu hohem Grundwasser sollte man auf einen neuen Keller verzichten.
     
  7. #7 Fabian Weber, 11.09.2025
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    Warum?

    Wir bauen hier immer im Grundwasser. Einfach eine WU-Konstruktion und dann hält das auch.
     
  8. #8 Fabian Weber, 11.09.2025
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    Ich hatte auch schon einen zu erhaltenden Baum direkt an der Verbau-Wand.

    Eine Spundwand wird sicherlich übertrieben sein, ein normaler Verbau reicht meistens auch.

    Das größte Problem war die Baumkrone, weil das Rammgerät für die Verbauträger damit kollidierte.

    Wir mussten dann doch am Baum rumschnippeln, was der zum Glück überlebt hat.

    Ein Rückschnitt vorher war wegen Brutzeiten usw. leider nicht möglich.
     
  9. #9 FrostByte, 11.09.2025
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    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Da der Verkäufer das Haus selbst als Abbruchobjekt bezeichnet, habe ich mir den Zustand bisher nicht im Detail angesehen und war auch mit keinem Experten vor Ort.

    In der Nachbarschaft verfügen die meisten Häuser über einen Keller, sodass die Kosten dafür trotz Mehraufwand hoffentlich überschaubar sein sollten. Diesen Aspekt werde ich selbstverständlich auch in die Preisverhandlung einfließen lassen.
     
  10. #10 hanghaus2000, 11.09.2025
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    Wenn das der Verkaeufer schon so sieht, hast wenig Ansatz zu verhandeln. Vergiss nicht die 30k-50k fuer den Abriss einzupreisen. Verhandlungsspielraum ist es Allemal. Denk dran. Mit dem Abbruch verlierst das Bestandsrecht. Ergo es kann passieren, Du must, da der Baum ja nun in den Jahren gewachsen ist, weiter nach unten.
     
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