Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig?

Diskutiere Bitte um fachliche Begutachtung: Umbau von Badewanne zu Dusche – Sind die Arbeiten vollständig? im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Zu was soll das hier noch führen?

  1. Alex88

    Alex88
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    Zu was soll das hier noch führen?
     
  2. Andrey1964

    Andrey1964

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    Sehr geehrter Moderator, ich habe die Diskussion beendet. Es liegt an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie die Diskussion bei Interesse weiterführen oder beenden.
     
  3. artibi

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    Was willst du denn weiterführen? Noch weitere drei Seiten GPT-Antworten?
     
  4. Fabian Weber

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    Auch hier sind die Bestandsfliesen noch dran und somit fehlt hier höchstwahrscheinlich auch die Abdichtung nach DIN 18534 in diesem Bereich.
     
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  5. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Die Rechnung kam vor 10Tagen, wie schnell ist das denn dann eskaliert?!
     
  6. Andrey1964

    Andrey1964

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    Sehr geehrter artibi, bitte lesen Sie den obigen Beitrag.
     
  7. Andrey1964

    Andrey1964

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    Antwort an Herrn Weber: Diese Geschichte ist unvollständig. Die Arbeiten begannen am 17. und 18. September und wurden aufgrund eines Verschuldens der Firma bis zum 9. Oktober unterbrochen, da für die Fliesen, die dann um die Duschwanne herum verlegt wurden, nicht genügend Material vorhanden war. Das Badezimmer war aufgrund eines Verschuldens der Firma fast drei Wochen lang nicht zum Waschen geeignet. Es gab keine Entschuldigungen, Anrufe oder Briefe von der Firma. Ich habe am 19. und 20. zweimal versucht, mit ihr zu sprechen. Ich habe nur eine Nachricht erhalten, das Material wurde bestellt, alles, die Firma ist in den Hintergrund getreten, obwohl es drei Kommunikationskanäle gab: Telefon, E-Mail und Post. Dies ist der Anfang der Geschichte, die Entdeckung eines Verstoßes und die Unterbrechung der Arbeiten. Dies ist die Fortsetzung der Geschichte.
     
  8. ichweisnix

    ichweisnix

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    Das Angebot wurde bis Heute noch nicht hier eingestellt. Woher sollen wir wissen was die Fa. zu liefern hat.
     
  9. #49 BaUT, 18.10.2025 um 09:04 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 18.10.2025 um 09:33 Uhr
    BaUT

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    @Andrey1964
    Du bist Jurist?
    Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Handwerker die Planung schuldete?
    Planung ist originäre Bauherrenaufgabe. Der AG muss mittels Planung (Zeichnungen, Leistungsbeschreibung, Leistungsverzeichnis, ...) den Leistungsumfang definieren, den er haben will. Wenn der AN irgendwelche Leistungsmodule anbietet, dann muss der AG vor Auftragserteilung selbst prüfen, ob diese Leistungsbilder vollständig und fachgerecht sind.

    Der AN hat ja offensichtlich nur "Module" angeboten und keine "vollständige Badsanierung nach DIN 18 534" also sind ihre nachträglichen Erwartungen der Einhaltung der a.a.R.d.T. nur bedingt durchsetzbar.
    Auch ihre Erwartungshaltung an den AN bzgl. einer Hinweispflicht "Achtung - das Bad ist altersbedingt totaler Schrott - die von uns angebotenen Umbauten sind nur Bastellösungen außerhalb der heute gültigen a. a. R. d. T." sind meines Erachtens nur ein juristischer Winkelzug um vom eigenen Verschulden des AG abzulenken.

    Als (Hobby-)Jurist solltest du eigentlich den Unterschied zwischen einer mangelhaften und einer unvollständigen Leistung kennen.

    Wenn du die Firma wegen fehlender Leistungsteile
    - Badabdichtung an Boden und Wand
    - Wandfliesen bis h = 2,30 m
    - usw.
    auf "Mangelbeseitigung" in Anspruch nehmen willst, dann musst du dir als Auftraggeber die Vorhaltung gefallen lassen, dass du keine Planung/Ausschreibung vorgelegt hast und offensichtlich ein unvollständiges Ausführungspaket beauftragt hast und dass es sich bei deren nachträglicher Erbringung von
    - normgerechter Badabdichtung (Wand und Boden)
    - Wandfliesen im Duschbereich (Spritzwasserschutz, mechanischer Schutz der Wandabdichtung im Duschbereich)
    - ordentlicher Spritzschutz (Duschtür)
    mindestens teilweise um Sowiesokosten handelt und nicht nur um Mängelbeseitigung.

    Badsanierung / Badabdichtung ist ein oft unterschätzts, aber sehr komplexes Thema mit vielen verschiedenen Lösungswegen. Da ist es schon frech, bei eigener Unkenntnis den Handwerker die alleinige Planungs- und Beratungsverantwortung überhelfen zu wollen. Offenbar wurden in verschiedenen Bädern des Hauses Umbaumaßnahmen vorgenommen, also hätte es unbedingt eines fachkundigen Planers/Bauleiters bedurft.

    (Meinen Hinweis auf die asbesthaltigen Bodenbeläge in Foto 1 hast du bisher übersehen oder absichtlich ignoriert?)

    Du hättest selbst mal in die Fachregeln (ZDB-Merkblatt "Verbundabdichtungen" und DIN 18534) reinschauen können und selbst vor Auftragserteilung überlegen dürfen, welche Maßnahmen bei der Sanierung eines Bades aus den 1950er Jahren hier jetzt nach aktueller Normung nötig gewesen wären um dieses Bad auf den heutigen Stand der a. a. R. d. T. zu bringen.
    Klingt schon sehr dreist, sich hinterher auf Normen zu berufen, die man als Bauherrenvertreter/Planer gerne vorher hätte schon lesen und anwenden dürfen.

    Da würde ich dir als gerichtlich beauftragter Gutachter ins Gutachten schreiben, dass es sich bei einem Teil der von dir aufgeführten "Mängelbeseitigungskosten" um "Sowiesokosten" handelt, also um Kosten, die du sowieso hättest tragen müssen, wenn das Bad gleich vollständig und den Fachregeln entsprechend saniert worden wäre.
     
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  10. BaUT

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    Übrigens:
    Deinen "selektiven" Umgang mit den hier ehrenamtlich tätigen Fachberatern empfinde ich als anmaßend.
    Selbst hast du weder deine berufliche Qualifikation noch deine Rolle in dem hier diskutierten Fall offen gelegt.
    Da ist es ganz schön dreist, den Fachberatern hier vorschreiben zu wollen, dass nur "Fachleute" antworten sollen.
     
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  11. Fabian Weber

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    Ich werte den seltsamen Tonfall des TE jetzt mal darauf, dass er nicht Muttersprachler ist. Da bin ich mittlerweile aufgrund meiner täglichen Berufspraxis nachsichtig.

    Ich glaube der TE hat schonmal durch Einbehalt der Zahlung einen richtigen ersten Schritt getan. Jetzt liegt der Ball erstmal bei der Fachfirma. Man kann ja bei dem Streitwert ziemlich entspannt bleiben.

    Ist das eigentlich eine Eigentumswohnung? Wenn nicht, was sagt denn der Vermieter zu der potentiellen Schadensquelle (auch beim Nachbarn)?
     
  12. Andrey1964

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    ehr geehrte/r Kommentator/in,

    Ihre Argumentation zur Planungspflicht des Bauherrn (§ 642, 645 BGB) ist im Prinzip korrekt, ignoriert jedoch die Kernpflichten des professionellen Unternehmers.

    Ich bin kein Fachmann. Ich beauftragte die ... Bau GmbH mit dem Ziel, ein mangelfreies, barrierefreies Bauwerk zu erstellen. Meine einzige Aufgabe war die Formulierung des Ziels (Dusche), nicht die detaillierte Planung der technischen Ausführung.

    Ich wurde erst durch Ihre Mängel zum „Experten wider Willen“: Meine Recherchen zur Notwendigkeit von Fliesen bis 2,00m Höhe und der DIN 18534 erfolgten erst nachdem ich die Mängel in der Ausführung feststellte. Dies ist nicht meine Aufgabe, sondern die Verletzung der Aufklärungs- und Bedenkenpflicht durch Bau GmbH...

    Wenn eine Dusche ohne Einhaltung dieser Mindeststandards (2m Fliesen/Abdichtung) in einem Altbau aus den 1970er Jahren nicht funktionsfähig ist, liegt ein Mangel des Gewerks vor, der ... Bau GmbH als Fachbetrieb hätte bekannt sein müssen. Sie hätten diese Mindestanforderungen in das Angebot aufnehmen müssen.

    Der Mangel liegt in der fehlerhaften Beratung und Planung durch den Professional, nicht in meiner unzureichenden Vorgabe als Laie.
     
  13. Andrey1964

    Andrey1964

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    Die Wohnung ist gemietet, und der Vermieter hat die gesamte Verantwortung auf uns als Mieter übertragen. Er erteilte zwar die Genehmigung für den Umbau, hielt jedoch schriftlich fest, dass die Wahl der Firma, alle Mängel, Unvollständigkeiten oder zukünftig auftretende Defekte beim Mieter liegen. Zudem entscheidet der Vermieter im Falle unseres Auszugs, ob er die Duschkabine unentgeltlich übernimmt oder ob wir den Rückbau in den ursprünglichen Zustand vornehmen müssen.

    Wir haben soeben auch mit einer Sachverständigenfirma für Baumängel gesprochen. Man versicherte uns, dass die Mängel auf den Fotos klar ersichtlich sind. Man bestätigte, dass die Firma (...) verpflichtet war, die notwendige Höhe von 2 Metern in den Kostenvoranschlag aufzunehmen und diese auszuführen. Man wies darauf hin, dass möglicherweise weitere Mängel vorliegen, wofür jedoch die Entsendung eines Sachverständigen zu uns nach Hause notwendig wäre. Diese Begutachtung sei allerdings sehr kostspielig.
     
  14. #54 Alex88, 21.10.2025 um 09:57 Uhr
    Zuletzt bearbeitet: 21.10.2025 um 14:25 Uhr
    Alex88

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    dann ist doch alles klar,
    mach das und dann kehrt hoffentlich wieder Ruhe ein hier
     
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  15. BaUT

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    Nichts anderes haben wir hier bestätigt.

    ABER:
    Es bleibt der Hinweis, dass ihr die "Mängelbeseitigung" nicht zum Nulltarif bekommen werdet. Die zusätzlichen Fliesen sind "Sowiesokosten", das heißt sie stellen eine zusätzliche, im ursprünglichen Angebot nicht enthaltene Leistung dar.

    WEITERHIN nochmals mein Hinweis:
    Das Badezimmer mit dem alten Bodenbelag hat mit Sicherheit keine vollflächige Bodenabdichtung. Auf eine Abdichtung des Bodens kann aber nach Norm nur verzichtet werden, wenn die Dusche eine geschlossene Kabine aufweist, so dass kein Spritzwasser auf den Fußboden gelangt. Ein VORHANG erfüllt die Anforderungen NICHT. Insbesondere bei dem sehr flachen Rand der Duschwanne kann es schnell zu Wasseraustritten in den übrigen Badbereich kommen. Ich würde deshalb den Einbau von Schwingtüren empfehlen.
     
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