Falsche Terrassenplatten geliefert aber schon eingebaut

Diskutiere Falsche Terrassenplatten geliefert aber schon eingebaut im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, vielleicht kennt sich jemand mit der aktuellen Rechtslage aus... Wir hatten von einem Fliesenfachgeschäft Terrassenplatten zur Bemusterung...

  1. Manne77

    Manne77

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    Hallo,
    vielleicht kennt sich jemand mit der aktuellen Rechtslage aus...

    Wir hatten von einem Fliesenfachgeschäft Terrassenplatten zur Bemusterung bei uns Zuhause, eine Farbe ausgesucht und bestellt.
    Platten wurden geliefert und von uns überprüft (Name von Musterplatte verglichen mit Name auf der Verpackung der gelieferten Platten).
    Nach ca 3/4 verlegten Platten (gebundene Bauweise) kam es uns so vor, das die Platten etwas heller sind als die ausgesuchten.
    Fliesenfachgeschäft kontaktiert und mit einer Platte von uns zum vergleichen hingefahren, Ergebnis die gelieferten Platten sind die falschen.
    Ausgesucht und bestellt wurde die Farbe Cream, geliefert wurde eine andere Farbe obwohl auf der Verpackung der gelieferten Platten Cream steht.

    Leider ist es uns erst so spät aufgefallen.

    Müssen wir es jetzt so hinnehmen oder ist das Fliesenfachgeschäft/Hersteller dazu verpflichtet die Kosten für Rückbau und Neulieferung der richtigen Platten zu übernehmen? Der Mangel liegt hier doch beim Hersteller, wäre der richtige Name auf der Verpackung gestanden, wäre es uns früher aufgefallen.
     
  2. Fabian Weber

    Fabian Weber

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  3. BaUT

    BaUT

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    Finde den Fehler!
    Sicher dass tatsächlich falsche Platten geliefert worden sind und dass es sich nicht nur um zulässige Fertigungsschwankungen handelt?
    Solange gar nicht klar ist, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt oder doch eher um eine hinzunehmende farbliche Abweichung zwischen Muster und Lieferung bleibt es DEIN PROBLEM.
    Es ist noch gar nicht klar, dass ein Mangel vorliegt.
    Es ist gar nicht klar, dass ein falsches Etikett auf der Lieferung klebte.
    Jeder Glasurbrand kann etwas anders aussehen. Das ist kein Mangel.
     
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  4. Manne77

    Manne77

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    Es wurde eine Falsche Platte geliefert, wurde mir auch vom Fliesenfachgeschäft bestätigt...wer hier den Fehler gemacht hat, entweder der Hersteller falsch etikettiert oder ob das Fliesenfachgeschäft die Musterplatte falsch Beschriftet/Etikettiert hat weiß ich nicht.

    Da bin ich gerade in Klärung mit dem Fliesenfachgeschäft, er will den Vertreter kontaktieren.
     
  5. ToTi

    ToTi

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    Ein Rechtsanwalt? :shades
     
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  6. petra345

    petra345

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    Ich würde meine Fliesen heute heller auswählen obwohl ich sie damals als richtig empfand. Eine hellere Farbe hebt die Stimmung.
    Versuche eine kleine Entschädigung zu erhalten und freue dich über den helleren Farbton.
     
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  7. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Habt Ihr die Platten verlegt oder eine Firma?
     
  8. Manne77

    Manne77

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    Wir selbst...
     
  9. nordanney

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    Ganz ernsthaft? Mir wäre es bei Eigenleistung viel zu peinlich, hier nachzufragen, wenn es mir nach 3/4 der Arbeit in Eigenleistung erst auffällt, dass ich eigentlich und andere Farbe haben wollte.
    Insofern: Freue dich über tolle Platten, handel einen Nachlass raus und geh mir der Familie dafür richtig gut essen :bierchen:
     
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  10. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    Rechtlich kannst Du gegenüber dem Händler die falschen Platten reklamieren.

    Ob auch der Mehraufwand des Austauschs der Platten durch den Händler zu tragen ist, ist noch nicht abschließend geregelt.

    Ich würde auch schauen, ob man nicht die Platten belässt und nochmals einen Nachlass raushandelt.
     
  11. nordanney

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    Sollte nicht der Verarbeiter, der die Platten bestellt hat, auch die Haftung dafür übernehmen, dass er die korrekten Platten verbaut hat? Irgendwas mit Prüfpflicht?

    Als Verkäufer würde ich (als Baustoffhändler) natürlich sofort einem Tausch zustimmen. Bitte die Paletten mit den falschen Platten vorbei bringen und die neuen Paletten mitbringen
     
  12. Fabian Weber

    Fabian Weber

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    @nordanney, lies mal den link aus meiner ersten Antwort durch. Die Sache ist rechtlich nicht ganz klar.

    Geprüft wurde ja, der Karton war ja richtig beschriftet.

    Was wäre denn wenn ich eine Firma beauftrage und diese von mir den genauen Fliesentyp genannt bekommt.

    Die Firma hat aber diese Fliese selbst noch nie verarbeitet, kennt also den genauen Look nicht. Dann wäre die Prüfpflicht ja auch nur über den Abgleich mit dem Karton möglich.
     
  13. nordanney

    nordanney

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    Das ist hypothetisch. Und auch eine andere Situation, die man anders bewerten kann.

    Der TE hat selbst ausgesucht, selbst gekauft, selbst die Ware in Empfang genommen und selbst verlegt. Wenn einer eine "Schuld" hat, dann ausschließlich er (hinsichtlich des Verbauens, nicht der Lieferung). Es gibt kein Auseinanderfallen von Arbeiten / Tätigkeiten / Prüfungen in unterschiedlich zu prüfende Stränge.

    Wenn Du ein gelbes Auto aussuchst, bestellst und dann nach 5.000km merkst, dass es rot ist, kannst Du es auch nicht zurückgeben...
    Oder oder oder

    Mit meinen (Laien)Rechtsverständnis aus dem Studium (zwei Semester auch Recht) ist die Sache klar. Zumindest in der konkreten Situation. Ein Anspruch gegenüber dem Lieferanten / Bauhandel ist ein anderer Sachverhalt - Falschlieferung. Aber das offensichtlich falsche Ware verbaut wurde, ist dem TE anzulasten.
     
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